Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Die Verbraucherzentrale hat ein wichtiges Urteil im Streit mit einer Firma erwirkt, das Verbraucher mit dubiosen Gewinnversprechen zur Buchung von Reisen verleiten wollte. Vor der Firma habe die Verbraucherzentrale zu Recht warnen dürfen, urteilte das Landgericht Hannover jetzt. Matthias Heinzel 05. 06. 2013, 19:59 Uhr Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Göttingen/Hannover. Die Nick Medien Vertriebsunion GmbH & Co KG aus Möckmühl hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen verklagt, weil diese Bürger mit deutlichen Worten davor gewarnt hatte, auf das Gewinnversprechen von Nick Medien zu reagieren. Nick medien vertriebsunion abo falle von. Das Unternehmen hatte Verbraucher angeschrieben und ihnen eine "Gewinnchance" im Gesamtwert von 575 000 Euro in Aussicht gestellt. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Dazu müssten sie eine im Schreiben angegebene Telefonnummer anrufen, wo ihnen dann Reisen angedreht werden sollten.
1339 Views | 14. 01. 2020 | 21:08 Uhr geschrieben von ReclaBoxler-1419131 Nick Medien Vertriebsunion GmbH & (Möckmühl) Abo-Falle durch Nick Medien Vertriebsunion GmbH & mit PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG Durch einen fingierten Anruf zu ihrer Apotheke wurde meine Oma in eine Abo Falle gelockt. Der Mitarbeiter hat in einem sehr gebrochenen deutsch und extra schnell gesprochen, damit sie ja nichts verstehen kann. Sie bemägelt dies auch während dem Anruf und weißt des Öfteren darauf hin, nichts abschließen zu wollen. Der Mitarbeiter bedrängt sie so lange, bis er ein ja am Telefon bekommt, aber auch nur zu einem kostenlosen Probe- Abo. Beschwerde: Fingierter Anruf dadurch auf die Abo-Falle reingefallen. Genauere Belehrungen oder Hinweise was auf sie zukommt wird nur schnell ins Telefon genuschelt und ist überhaupt nicht zu verstehen. Innerhalb kürzester Zeit schicken Ihr die Nick Medien Vertriebsunion und die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG ein Inkasso Büro auf den Hals, um eine Frau von über 80 Jahren einzuschüchtern. Also nicht nur vom moralischen Standpunkt her, ist es auch wegen der fehlenden und absichtlichen verschleierten Aufklärung rechtswidrig.
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