Die Kärntnerfrucht KFG GmbH mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee hat sich auf die Lohnabfüllung von Säften, Nektaren, Fruchtsaftgetränken aller Art und Tees spezialisiert. Am Standort in Klagenfurt am Wörthersee werden die unterschiedlichsten Getränke von renommierten Premiummarken, Handelsmarken bis hin zu aufstrebenden Produkten von "Start Ups" für Kunden europaweit produziert. Um den Herausforderungen des Wachstums gerecht zu werden, besetzen wir folgende Position: Kärntnerfrucht KFG Gmbh / Klagenfurt / Teilzeit (ab 20 Std.
KV-Kurzübersicht Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE ArbeiterInnen/Angestellte ArbeiterInnen Geltungsbereich Österreich Geltungsbeginn 01. 05. 2020 Ergebnisse der letzten Verhandlungen • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um 1, 6% erhöht Regelungen über Ist-Erhöhung und Dienstalterszulage lt. Lohnvertrag Mindestlohn/Mindestgehalt Einfache Tätigkeiten: von € 1. 957, 00 bis € 2. 168, 00 Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2. 252, 00 bis € 2. 533, 00 Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2. 739, 00 bis € 2. 942, 00 Lehrlingsentschädigung im 1. Lehrjahr: mind. 35% des niedrigsten Facharbeiterlohnes im 2. 45% des niedrigsten Facharbeiterlohnes im 3. 65% des niedrigsten Facharbeiterlohnes im 4. 70% des niedrigsten Facharbeiterlohnes Zulagen/Zuschläge Dienstalterszulagen, Schichtzulage Arbeitszeit Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38, 5 Stunden. Nahrungs- und Genussmittelgewerbe Kollektivvertrag - WKO.at. Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100% bzw. 150%. Kündigungsfristen Für AG: bis zu 6 Monaten 1 Woche über 6 Monate 6 Wochen über 2 Jahre 8 Wochen über 5 Jahre 13 Wochen über 15 Jahre 17 Wochen über 25 Jahre 21 Wochen Für AN: 4 Wochen Achtung: Verfall von Ansprüchen Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
KV-Abschluss Zuckerindustrie, gültig ab 01. 09. 2017 Erhöhung der KV- und IST-Gehälter bzw. Löhne um 1, 9%, sowie zusätzlich einen Betrag von € 7, 50 pro Monat
KV-Abschluss Angestellte der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Süßwarenindustrie (Abschluss 24. 11. 2004)Geltungsbeginn: 1.