Wien () - Die Immobilienfondsgesellschaft Savills Investment Management meldet, den Verkauf des Wohn-, Büro- und Einkaufskomplexes am Potsdamer Platz in Berlin erfolgreich abgeschlossen zu haben, so die Experten von "FONDS professionell". Denn gegessen, getrunken und geputzt wird immer! Info Nach dem China-Beben: Die 3 Dax-Favoriten für 2016... Das rund 267. 000 Quadratmeter umfassende Portfolio aus 17 Gebäuden sei Anfang Januar 2016 an ein Tochterunternehmen des kanadischen Immobilieninvestors Brookfield Property Partners gegangen. Die von Savills übernommene, frühere SEB Asset Management komme damit bei der Abwicklung des offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest (ISIN DE0009802306 / WKN 980230) ein gutes Stück voran. "Mit dem nunmehr erfolgten Verkauf haben wir eine sehr komplexe Transaktion zügig umgesetzt und zu einem gelungenen Abschluss gebracht", sage Axel Kraus, Geschäftsführer von Savills Fund Management, in einer Mitteilung. Die Veräußerung des Komplexes werde bei der kommenden Auszahlung des SEB ImmoInvest voraussichtlich Ende Januar 2016 in das Ergebnis einfließen.
Das Investmentkonzept bleibt über die Anteilklassen hinweg unverändert. Ratings zu SEB ImmoInvest - I EUR DIS Morningstar Style-Box™ (Anleihen) Fondsstrategie zu SEB ImmoInvest - I EUR DIS Der SEB ImmoInvest wurde als klassischer Core-Fonds mit globalem Investmentansatz konzipiert. Mit einem Portfolio von 135 Objekten in 18 Ländern startete der Fonds Anfang Mai 2012 in die fünfjährige Auflösungsperiode. Mit dem Ende der Auflösungsperiode erfolgte am 1. Mai 2017 der Eigentumsübergang des Sondervermögens an die Depotbank. Aktuell wird mit aktivem Asset Management daran gearbeitet, die bestmöglichen Voraussetzungen für die Veräußerung der verbleibenden Objekte zu schaffen. Bis zur endgültigen Auflösung des Fonds müssen angemessene Liquiditätsreserven vorgehalten werden, um sämtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Stammdaten zu SEB ImmoInvest - I EUR DIS KVG Fondsmanager/Anlageberater Siegfried A. Cofalka, Axel Kraus Domizil/Land Deutschland Geschäftsjahresbeginn Verwahrstelle CACEIS Bank S.
Ich habe durch die Ausschüttung unten im Bild meinen Freistellungsauftrag von EUR 801 komplett aufgebraucht und zusätzliche Erträge versteuert, obwohl die Bruttoausschüttung nur bei etwa EUR 780 lag. Leider verstehe ich die Rechnung unten nicht. Ich habe auch die fiktive Veräußerung im Jan 2018 angehangen. Kann das jemand erklären was hier passiert ist? Bedeutet das obige Zitat von der Homepage des Fonds, dass ich die Steuer auf den Substanzanteil nächstes Jahr zurückerstattet bekomme - obwohl ja mein Sparerpauschbetrag dafür verwendet wurde? "Substanzausschüttungen ab dem 1. Januar 2018 bleiben nach dem neuen Gesetz für den SEB ImmoInvest bis 31. Dezember 2022 steuerfrei. Da sich der Fonds in Abwicklung befindet, kommt keine Teilfreistellung zur Anwendung. Daher wird im ersten Schritt bei Auszahlung der Ausschüttung von dem depotführenden Kreditinstitut 25% Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten. Dieser Einbehalt ist nach Ablauf des jeweiligen Jahres im 2. Schritt zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen. "
"Schuld" ist, natürlich, der Gesetzgeber Nun, seit dem Jahr 2018 (siehe Investmentsteuergesetz – InvStG) werden die Ausschüttungen von in Liquidation befindlichen Investmentfonds im laufenden Geschäftsjahr erst einmal "steuerlich begutachtet". Erst am Anfang des Folgejahres darf die Bank dann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Berechnung des steuerfreien Anteils vornehmen und ggf. wieder Kapitalertragsteuer samt Soli und Kirchensteuer erstatten. So weit, so gut. Es sollte aber noch schlimmer kommen: Zwar gilt diese Vorgehensweise vom Grundsatz her auch weiterhin. Der Gesetzgeber hat sich aber für Ausschüttungen ab Anfang 2020 eine umfassende Verkomplizierung der Berechnung des steuerfreien Anteils der Ausschüttungen ausgedacht. Jedenfalls: mit einer Steuerrückerstattung für die Ausschüttung in 2021 ist zwar ebenfalls zu rechnen, aber erst später, im Laufe des Jahres 2022 … (Neu-)Regelung des § 17 InvStG Geregelt wir die Besteuerung durch §17 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Gemäß der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2019 gelten Ausschüttungen eines Kalenderjahres nur insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die "fortgeführten Anschaffungskosten" unterschreitet.
Ich bin auch Betroffener und zwar besitze ich Fondsanteile des CS Euroreal. Der Fonds hat im letzten Jahr 2 Substanzausschüttungen durchgeführt (Nr. 13 am 19. 6. 18 und Nr. 14 am 19. 12. 18). Wie bereits zuvor geschildert, waren die Ausschüttungen voll steuerpflichtig. Zum Zeitpunkt der Ausschüttungen war mein Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft, sodass tatsächlich Abgeltungssteuer abgeführt wurde. Meine Depotbank (in dem Fall nicht die Comdirect) hat gegen Ende Januar 2019 eine Steuerneuberechnung durchgeführt und mir die ursprünglich einbehaltenen Steuerbeträge zurückerstattet. Anschließend hat die Bank allerdings einen geringen Teil wieder einbehalten. Der neue Steuerabzugsbetrag bezog sich anscheinend auf den buchmäßigen Wertzuwachs! pro Fondsanteil. In diesem Jahr hat der CS Euroreal erneut eine Ausschüttung aus der Substanz vorgenommen (Nr. 15 am 20. 3. 19). In diesem Fall war mein Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft, sodass der steuerpflichtige Betrag zu Lasten meines Freistellungsvolumens ging und somit keine Steuern abgezogen wurden.