Die festen Marktstände sind nur auf vorher festgelegten Veranstaltungsflächen verfügbar. Wenn aufgrund höherer Gewalt (Sturm, o. ä. ) ein Aufstellen der Marktstände nicht möglich ist, hat der Aufsteller Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Aufpreises. 15. Der Aufsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anspruch beschränkt sich auf die im Vertrag festgelegte und bezahlte Meterzahl. 16. Die Plätze werden vom Veranstalter bzw. dessen Personal zugewiesen. Eigenmächtiges Aufbauen ist verboten. 17. Der Aufsteller ist verpflichtet, seinen Stand bis Veranstaltungsende geöffnet zu halten. Hochberg flohmarkt stornieren. Weiterhin muss vor, neben und hinter dem Stand die Verkehrsfläche vom Aufsteller sauber und in verkehrssicherem Zustand gehalten werden. 18. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist bedingt nur während der Auf- und Abbauzeiten erlaubt. Nach Beendigung der Aufbauzeit bis Veranstaltungsende ist das Befahren der Veranstaltungsfläche grundsätzlich verboten. 19. Der Verkauf von NS-Symbolen, kriegsverherrlichenden Schriften und Filmen, Hieb-, Stich- und Feuerwaffen, jugendgefährdenden Schriften und Filmen sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist verboten.
7. Standabsagen nimmt der Veranstalter ausschließlich schriftlich bis 16. 00 Uhr bis zwei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung entgegen. Eine Rücküberweisung der bereits entrichteten Standgebühr ist nur unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 6, - möglich. Gutschriften können in voller Höhe der bereits bezahlten Standgebühr ausgestellt werden und haben eine dauerhafte Gültigkeit. 8. Bei Buchungen mit PKW muss die gebuchte Standlänge mindestens der PKW-Länge aufgerundet auf den vollen Meter entsprechen. Sollte die gebuchte Standlänge geringer sein als die Fahrzeuglänge, entfällt der Anspruch auf das Abstellen des PKWs auf dem Standplatz. Eine Rückerstattung des PKW-Aufschlags ist in diesem Fall nicht möglich. 9. Für Promotions-Stände, d. Hofladen statt Konsumtempel | schwäbische. h. für Stände, die sich durch verkaufsfördernde Maßnahmen hervorheben, gilt eine von den allgemeinen Preisen abweichende Standgebühr. Der laufende Meterpreis beträgt hier -je nach Veranstaltungsort- mindestens € 25, -. 10. Die mit Standnummer versehene Zweitschrift des Vertragsformulars ist am Veranstaltungstag bereitzuhalten, um einen reibungslosen Standaufbau gewährleisten zu können.
11. Sollte es dem Veranstalter am Veranstaltungstag nicht möglich sein, die beantragte und bezahlte Fläche zur Verfügung zu stellen, so hat der Aufsteller einen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Dies gilt auch für den Ausfall einer Veranstaltung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter -wie z. B. Verdienstausfall- können nicht geltend gemacht werden. 12. Aufsteller, die gegen Aufpreis einen festen Marktstand buchen, können diesen in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr zum Verkauf ihrer Waren nutzen. Die festen Marktstände sind nur auf vorher festgelegten Veranstaltungsflächen verfügbar. Wenn aufgrund höherer Gewalt (Sturm, o. Illusion 3d art museum deutschland. ä. ) ein Aufstellen der Marktstände nicht möglich ist, hat der Aufsteller Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Aufpreises. 13. Für Schäden (Gewalt, Diebstahl, Bruch, etc. ), die den Aussteller auf dem Veranstaltungsgelände treffen, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. 14. Der Aufsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.