Mängelkarte) ausstellen. Wie bereits erwähnt gibt es den Mängelbericht einerseits vom TÜV oder einer anderen Begutachtungsstelle im Zuge der Hauptuntersuchung. Welche Mängel der TÜV-Prüfer notiert und wie er diese bewertet, klären wir im Nachfolgenden noch etwas genauer. Zunächst möchten wir noch auf die sog. Mängelkarte eingehen. Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen? (1.2.23-003). So heißt nämlich der Mängelbericht, wenn der nicht vom TÜV, sondern der Polizei ausgestellt wird. Dies kann geschehen, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten und die Ordnungshüter feststellen, dass … … der TÜV abgelaufen ist, … unzulässige Fahrzeugteile verbaut sind (z. illegales Tuning), … der Zustand des Fahrzeugs so mangelhaft ist, dass dies Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte. In ihrem Mängelbericht bzw. auf der Mängelkarte notiert die Polizei die Defizite und gleichzeitig die Frist, innerhalb derer diese behoben werden müssen. Achtung: Innerhalb der Frist müssen Sie sowohl die Mängel beseitigen lassen als auch den Nachweis der Beseitigung erbringen.
Bereits acht Prozent der dreijährigen Fahrzeuge fiel wegen defekter Scheinwerfer bei der Hauptuntersuchung auf. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen machten sich darüber hinaus aber auch Mängel an der Fußbremse, an Bremsleitungen und Schläuchen, an der Auspuffanlage und an den Achsen bemerkbar. Auch Korrosion an Rahmen und tragenden Teilen sowie erhöhtes Lenkspiel gehörten zu den häufigen Mängeln. Porsche 911 besonders zuverlässig Bereits Ende 2009 belegte der TÜV-Report 2010, dass die Quote der Fahrzeuge, die durch die Hauptuntersuchung fallen, angestiegen ist. Rund 17, 6 Prozent der geprüften Autos kommen nicht durch den TÜV. Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?. Am besten abgeschnitten hat dabei der Porsche 911, der sich den Sieg in der Altersklasse der zwei- bis dreijährigen Fahrzeuge sicherte und damit auch Gesamtsieger des TÜV-Reports wurde. Nur 1, 9 Prozent der 911er fiel bei der ersten Hauptuntersuchung nach drei Jahren mit erheblichen Mängeln auf. Auf dem zweiten Platz folgt der Mazda 2 mit 2, 4 Prozent. Den dritten Platz teilen sich der VW Golf Plus, der Ford Fusion und der Mazda 3.
Bei Fahrzeugen umfasst eine solche Maßnahme üblicherweise die Aufforderung an den Fahrzeughalter, das betroffene Fahrzeug zur Nacharbeit in einer Vertragswerkstatt des Herstellers vorzustellen. Die Fahrzeughersteller erhalten aufgrund ihrer oben beschriebenen Produktbeobachtungspflicht durch Rückmeldungen aus der Produktion und aus den Werkstätten in aller Regel sehr früh Hinweise über mögliche Serienfehler an ihren Fahrzeugen. Daher wird der allergrößte Teil der Rückrufaktionen durch die produktverantwortlichen Hersteller selbst initiiert. Die Rückrufaktionen werden dabei durch das KBA begleitet und der Erfolg der Maßnahme gegebenenfalls mit ergänzenden Maßnahmen der Behörde sichergestellt. Das KBA prüft darüber hinaus konkrete Hinweise auf einen möglichen Serienfehler, die es aus anderer Quelle ( z. B. Welche mangel an einem fahrzeug episode. : Presse, Polizei oder Fahrzeughalter) erhält, um festzustellen, ob die Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt nach § 3 ProdSG eingehalten werden. Hierzu leitet das KBA in der Regel eine Untersuchung gegenüber dem produktverantwortlichen Hersteller ein, um die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Angaben und Informationen zu erhalten.