Seine umfassende Vertretungsbefugnis kann mit Wirkung gegenüber Dritten nicht wirksam beschränkt werden ( § 37 Abs. 2 GmbHG). Neben der Vertretungsmacht kommt dem Geschäftsführer auch umfassende Geschäftsführungsbefugnis zu, insbesondere ist er für die Erfüllung der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten verantwortlich ( §§ 41, 42a GmbHG). Bei Eintritt von Insolvenzantragsgründen ist es der Geschäftsführer, der gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG und demnächst § 15a InsO verpflichtet ist, Insolvenzantrag zu stellen. Mit diesen vorstehend nur beispielhaft genannten umfassenden Befugnissen korrespondieren ebenso umfassende Haftungsverpflichtungen. Startseite | NZG - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht. Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften die Geschäftsführer, die in den Angelegenheiten der Gesellschaft nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes angewandt haben, der Gesellschaft auf Schadenersatz. Auch in der Krise der Gesellschaft drohen für die Geschäftsführer einschneidende Haftungen. Nach § 64 Abs. 2 GmbHG sind sie der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Insolvenzreife geleistet wurden und die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar waren.
Anerkennung gem. § 15 FAO: Hansels- und Gesellschaftsrecht Referent: Prof. Dr. Peter Ries Das Seminar beschäftigt sich u. a. Gesellschaftsrecht | News und Fachwissen | Haufe. mit folgenden Themengebieten und Problemfeldern: * Neue Entscheidungen zum Firmen- und Verfahrensrecht * Neue Entscheidungen zum Recht der Personengesellschaften * Neue Entscheidungen zum Kapitalgesellschaftsrecht * Spezialprobleme im Kapitalmaßnahmenrecht der Kapitalgesellschaften Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Teilnahmegebühr: 150, - € (einschl. Getränke, Seminarunterlagen) Weiterer Hinweis: Am 07. Oktober 2022 findet eine weitere Veranstaltung des Referenten Dr. Schulte zu dem folgenden Themengebiet statt: Aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuerungen im Gesellschaftsrecht (Teil 2) + Sonderthema aktuelle Entwicklungen zu Vorgängen mit Auslandsbezug und ausgewählte Problemfelder des GmbH-Rechts Beim Besuch von Folgeveranstaltungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird für jede weitere Veranstaltung nur ein Teilnehmerbeitrag von 100 € anstelle von 150 € angesetzt.
Die Datenbestände sind vollständig recherchierbar; die Originaldokumente sind als PDF integriert. Sie erhalten Zugriff auf: Die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs (RFHE) ab 1919: 54 Bänden mit rund 6. 000 Entscheidungen Die Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt): 78 Bände mit über 11. Aktuelle entscheidungen gesellschaftsrecht skript. 000 Entscheidungen über den Zeitraum von 1880 bis 1945 Die Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ): 173 Bände über den Zeitraum von 1879 bis 1945, rund 17. 000 Entscheidungen Produkte, in denen das Werk enthalten ist juris Spectrum Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell. mehr Informationen Ihre Vorteile mit juris Intelligent Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen. Effizient Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand. Vollständig Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO Wann findet das Seminar statt? Online | Freitag, 09. Dezember 2022 · 10:00 Uhr - 12:45 Uhr Veranstaltungs-Nr. 61670-22 An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht, ferner angesprochen sind Insolvenzverwalter/-innen. Worum geht es? Das Seminar gibt einen Einblick in die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs der ca. letzten zwei Jahre zum Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Aktuelle entscheidungen gesellschaftsrecht englisch. Informiert wird über aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen des Senats vom stellvertretenden Senatsvorsitzenden aus erster Hand. Änderungen im Hinblick auf neue Entscheidungen bleiben vorbehalten. Was sind die Schwerpunkte? Geschäftsleitung, Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern Organhaftung Zahlungen nach Insolvenzreife Register und Notar/-in Gesellschafterliste, insbesondere (negative) Legitimationswirkung Ausschluss eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin Inanspruchnahme von Kommanditisten, insbesondere Umfang und Enthaftung nach Kapitalherabsetzung Entlastung in der GmbH & Co KG Beschlussanfechtung, Ladungsmängel Insolvenz, insbesondere Fortsetzung aus der Insolvenz Empfohlen zur Fortbildung gem.
Der genau Zeitpunkt scheint derzeit noch vage zu sein. Gleichwohl stellen sich ganz praktische Fragen, die einer konkreten Lösung zugeführt werden müssen. Eine dieser Fragen ist, die "Entsorgung" von britischen Limiteds. Mit dieser Frage hat sich der Verfasser unter dem o. Titel in der Zeitschrift GStB 2019, 61 befasst. Soweit Sie von dieser Fragestellung betroffen se... weiterlesen Wie Durand in seinen Urteilsanmerkungen zur Entscheidung des FG Nürnberg vom 26. 2. Aktuelle Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht 2016 | anwalt24.de. 1016 - 1 K 773/14, EFG 2016, 812 zutreffend und praxisnah ausführt, befinden sich in zahlreichen Gesellschaftsverträgen von freiberuflichen Sozietäten / Partnerschaftsgesellschaften tickende Zeitbomben. Grundlage des Problems ist u. § 1 PartGG, wonach ausschließlich Berufsträger Partner einer PartG sein können. Die Gesellschaftsverträge enthalten aus di... weiterlesen Veröffentlicht am: 30. 2016 05:18:13 Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres dem Bundesanzeiger elektronisch übermitteln.
mehr Gutschrift auf Kapitalkonto II bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten Bild: MEV-Verlag, Germany 12. 02. 2016 Personengesellschaften In einem am 3. 2. 2016 veröffentlichten BFH-Urteil ging es um den Fall, dass die Abschreibung eines Bodenschatzes nicht gewährt wurde, weil der Bodenschatz nicht als entgeltlich angeschafft galt. mehr Eintragungsfähigkeit von Testamentsvollstreckervermerken 29. 05. 2015 Gesellschaftsrecht Der Grundsatz der Handelsregisterklarheit verlangt, dass im Handelsregister nur Tatsachen und Rechtsverhältnis eingetragen werden, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind. Aktuelle entscheidungen gesellschaftsrecht gmbh. Dies ist bei einer Testamentsvollstreckung in Kommanditanteile der Fall, nicht aber bei GmbH-Anteilen. mehr Anteile an Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen Bild: PhotoDisc Inc. 10. 09. 2014 OFD Kommentierung In der Praxis wird oftmals davon ausgegangen, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten gehören.