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Werkstatt-Ersatzwagen benötigt Zulassung als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug Ein Werkstatt-Ersatzwagen muss grundsätzlich als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen sein. Das ergibt sich aus Absatz 2 des Paragraphen 13 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Im § 13 Abs. 2 FZV heißt es: "Wer ein Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet (Mietfahrzeug für Selbstfahrer), hat dies nach Beginn des Gewerbebetriebs der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn nicht das Fahrzeug für den Mieter zugelassen wird. Selbstfahrer mietfahrzeug versicherungsvergleich. Zur Eintragung der Verwendung des Fahrzeugs im Sinne des Satzes 1 oder des Satzes 2 ist der Zulassungsbehörde unverzüglich die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen. " Abmahnung durch die Konkurrenz droht Zudem könnte eine Mietwagenfirma oder ein anderer Kfz-Betrieb denjenigen abmahnen, der das Werkstattersatzfahrzeug nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen hat.
Ein Blick in die Fahrzeugzulassungsverordnung hilft. Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses UE Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 16, 50 € mtl. Mietwagen als „Mietfahrzeug für Selbstfahrer“ zugelassen? - UNFALL-RE. Tagespass einmalig 10 € 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein. Facebook Werden Sie jetzt Fan der UE-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook
Für die Dauer der Reparatur (fünf Tage) vermietet ihm das Autohaus einen Mietwagen. Dabei wird im Mietvertrag ein Preis von 70 EUR brutto pro Tag festgehalten; eine Kilometerbegrenzung besteht nicht; für die Vollkaskoversicherung wird eine Selbstbeteiligung von 500 EUR vereinbart. Dem Geschädigten ist nicht bekannt, wie das Mietfahrzeug zugelassen ist. Die Rechnung über 350 EUR macht der Geschädigte bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend. Diese fordert die Zulassungsbescheinigung Teil I an. Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de. Aus dieser ergibt sich, dass das Mietfahrzeug als "Mietfahrzeug für Selbstfahrer" zugelassen ist. Die Haftpflichtversicherung erstattet dem Geschädigten die 350 EUR. Fall 2 Der Unfallgeschädigte G hat wenige Monate später wieder einen unverschuldeten Verkehrsunfall und mietet auch dieses Mal für die Dauer der Reparatur (fünf Tage) im Autohaus A einen Mietwagen an. Das Procedere läuft wie in Fall 1 ab. Jedoch kann in diesem Fall nicht mittels der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen werden, dass das Mietfahrzeug als "Mietfahrzeug für Selbstfahrer" zugelassen ist.
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich. Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt. Voraussetzungen Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer) Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing) Unterlagen im Original Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Erforderliche Unterlagen Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.