Hannen: Neue Mittel für zusätzliche Betreuungsplätze im Kreis Lippe Nordrhein-Westfalen erhält rd. 240 Mio. Euro Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Martina Hannen, FDP-Landtagsabgeordnete aus Lage, begrüßt diese Öffnung für die Kindertageseinrichtungen: "Für viele Kitas fehlten in den letzten Jahren leider die Mittel für notwendige Sanierungsarbeiten zum Erhalt von Plätzen. Neue Förderrichtlinie zum KiTa-Ausbau | Lippe News. Auch aus den Kitas im Kreis Lippe gab es immer wieder Problemmeldungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit der neuen Richtlinie hier nun Abhilfe geschaffen wird und ein Teil des Budgets auch für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird.
monatlich einen prüffähigen Abrechnungsbogen, unterschrieben vom Träger und Klienten (gesetzlichen Vertreter), vorlegen Falls ein Klient nicht unterschreibt, vermerken Sie das mit Begründung auf dem Abrechnungsbogen. Rechtsgrundlage(n) Weiterführende Informationen
Weiter ist erforderlich, dass ausschließlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
500 € Unfallversicherung 10. 650 € Gesamt 44. 150 € HHJahr 2006 Nachqualifikation 20. 000 € Qualifikation neuer Tagespflegepersonen 16. 800 € Altersversorgung 33. Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen - Kreis Lippe. 500 € Unfallversicherung 10. 650 € 80. 950 € HHJahr 2007 60. 950 € Mittelbereitstellung im Verwaltungshaushalt 2006 Haushaltsstelle: 4542. 7600 Im Vermgenshaushalt 2005 Der Beschluss fhrt zu einer berplanmigen Ausgabe in Hhe von 44. 150 Euro im Haushaltsjahr (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) Die Deckung der Haushaltsberschreitung ist gesichert durch Minderausgaben bei Die berschreitung ist durch die gesetzlichen Vorgaben des TAG unabweisbar. Mehreinnahmen bei Anlage/n: Richtlinien des Kreises Segeberg zur Frderung von Kindern in Tagespflege Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ber die Grundqualifikation von Tagespflegepersonen Anlagen: Nr. Status Name 1 ffentlich TAG (107 KB) 2 RichtlGQ (42 KB) 3 Richtlinie (23 KB)
Insgesamt erhält der Kreis Lippe 2. 027. 407 Euro aus dem Förderprogramm, davon können 506. 852 Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden. Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30. 000 Euro pro Platz gefördert werden. Mehr Gründe für das Engagement als Tageseltern. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20. 000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen. " Bild- und Textquelle: Martina Hannen
Für Vor- und Nachbereitungszeiten des pädagogischen Alltags wird künftig eine Verfügungszeit vergütet. Anschließend hatten dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu den neuen Richtlinien zu stellen. Ruth Franzbach gab zudem einem Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre 2018 und 2019. Sie informierte über anstehende Termine und geplante Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen. Unter anderem möchte das Kreisjugendamt seinen Tagespflegepersonen die Möglichkeit geben, an einer Fortbildung zur alltagsintegrierten Sprachbildung teilzunehmen. Des Weiteren ist es an der Planung eines Fachtages auf Kreisebene beteiligt, der am 18. Oktober in Ahaus stattfinden wird. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter. Wer sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert, kann sich gerne bei Ruth Franzbach vom Kreisjugendamt unter Tel. 02861/82-2242 oder per E-Mail an r. melden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Ortskommunen finden sich auf der oben genannten Website.