Der entschuldigende Notstand ist damit bewusst auf die Rechtsgüter beschränkt, die die physische Existenz des Menschen ausmachen oder für diese von elementarer Bedeutung sind. 5 Leben: Auch das werdende Leben, also der Nasciturus, ist nach § 35 StGB notstandsfähig. 6 Leib: Geschützt ist nur die leibliche Unversehrtheit, nicht auch die geistig-seelische. Schema rechtfertigender not stand without. 7 Freiheit: § 35 StGB erfasst nicht die allgemeine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit im Sinne von § 240 StGB, sondern allein die durch § 239 StGB geschützte körperliche Bewegungsfreiheit, weil nur diese eine mit Leib und Leben annähernd vergleichbare existentielle Bedeutung hat. 8 Die Gefahr muss dem Täter selbst, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person drohen. Wenn die Gefahr sonstigen Dritten droht, kommt der sogenannte übergesetzliche entschuldigende Notstand in Betracht. 9 Auch hier gelten für den entschuldigenden Notstand dieselben Grundsätze wie für den rechtfertigenden Notstand: Die Gefahr ist gegenwärtig, wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen getroffen werden.
Der entschuldbare Notstand unterscheidet sich vom rechtfertigenden Notstand dadurch, dass das gerettete Rechtsgut nicht höhenwertig als das geopferte sein muss. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Entschuldbarer Notstand Vorliegen einer Notstandslage Erforderlichkeit der Abwehrhandlung Unzumutbarkeit der Preisgabe des gefährdeten Gutes Handeln mit Rettungswille Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB Schema
§ 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Dann schließt sich ein zweiter Prüfungspunkt zum Grad der drohenden Gefahr an. Am Ende ist egal, welchem Aufbau Du folgst, solange du den Stoff, den der Sachverhalt Dir gibt, argumentativ verwertest. BGH, Urteil vom 25. hierzu das Urteil des BVerfG vom 15. 2006, Az. : 1 BvR 357/05 zur Verfassungswidrigkeit von § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. 01. 2005. 26. etwa OLG Hamm, Urteil vom 22. 10. 1957, Az. : 1 Ss 1088/57. 30. BGH, Urteil vom 14. 1964, Az. : 1 StR 498/63. 34. im Detail MüKo StGB, 4. Auflage 2020, § 34 Rn. 242 ff. zu dieser Aufbaufrage in der Klausur mit demselben Ergebnis auch Hemmer/Wüst/Berberich, Strafrecht AT I, 14. 274. auch BGH, Urteil vom 05. 1954, Az. : 1 StR 230/53 Schönke/Schröder StGB, 30. 41e. 1952, Az. : 1 StR 552/51. Schema rechtfertigender not stand alone. Auflage 2019, Vorbemerkungen zu den §§ 32 ff., Rn. 70. Artikel verfasst von: Lucas Kleinschmitt Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet.
a. Notwehrlage gegenwärtiger rechtswidriger Angriff (§ 32 II) -> Gegenwärtig ist der Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch an dauert. -> Rechtswidrig ist der A., wenn der Betroffene ihn nicht zu dulden braucht oder wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. -> Angriff ist jede feindselige Handlung gegen Rechtsgüter. b. Notwehrhandlung Sie muß zur Abwehr des Angriffs erforder-lich sein. Erforderlich ist die Notwehrhandlung., die geeignet ist, den Angriff endgültig zu brechen und dabei den geringsten Schaden anrichtet (" mildestes Mittel). Grundsätzlich keine Güterabwägung - Prinzip: "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen". Jedes RG ist abwehrfähig. Der Angegriffene darf alles tun, um den Angriff abzuwehren. Unter meheren Verteidigungsmitteln darf er allerdings nur das mildeste wählen. Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB Schema - 5 Minuten Jus. Begrenzung durch den Gedanken des Rechtsmißbrauchs und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: - Bagatellangriffe, - Angriff schuldlos Handelnder, - enge persönliche Beziehungen, - Mißverhältnis zwichen den Rechtsgütern - selbstverschuldete Notwehrlage (Notwehrprovokation).
9 Der Täter muss in Kenntnis und zur Abwendung der Gefahr handeln. 10 Die Notstandshandlung muss "vom Rettungswillen getragen" 11 sein. 1 – Zieschang, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2014, Rn. 237. 2 – Zieschang, (Fn. 1), Rn. 249. 3 – Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Auflage 2016, § 9, Rn. 454. 4 – Zieschang, (Fn. 250. 5 – Zieschang, (Fn. 248. 6 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 3), § 9, Rn. 457. 7 – Supra. 8 – Zieschang, (Fn. 254. 9 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 458. 10 – Zieschang, (Fn. 253. 11 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 456. Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2. Schema: Rechtfertigender Notstand / Rechtfertigende Nothilfe, § 34 StGB - Juraeinmaleins. 0. Außerdem mag er Katzen.
Ich bin immer bemüht, die Inhalte auf Juratopia weiter zu verbessern. Übrigens habe ich auch einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Lerntipps für Jurastudenten – basierend auf wissenschaftlicher Forschung zum effektiven Lernen. Du kannst Dich hier kostenlos anmelden. Quellennachweise: Schönke/Schröder StGB, 30. Auflage 2019, § 34 Rn. 9. BGH, Urteil vom 05. 07. 1988, Az. : 1 StR 212/88. BGH, Beschluss vom 28. 06. 2016, Az. : 1 StR 613/15. Schönke/Schröder StGB, 30. Auflage 2019, § 34 StGB Rn. 16. BGH, Urteil vom 15. 05. 1979, Az. : 1 StR 74/79. s. etwa den sog. Haustyrannen-Fall des BGH, Urteil vom 25. 03. 2003, Az. : 1 StR 483/02. 17. BGH, Urteil vom Urteil vom 03. 02. 1993, Az. : 3 StR 356/92. vgl. 23. Teilweise wird stattdessen wie folgt aufgebaut (etwa Hemmer/Wüst/Berberich, Strafrecht AT I, 14. Auflage 2019, Rn. 265 ff. ): Zunächst Gesamtabwägung des Rangverhältnisses der Rechtsgüter im konkreten Fall. Dort werden dann sowohl das allgemeine Rangverhältnis als auch die bei mir im zweiten Prüfungspunkt thematisierten Punkte bis auf den Gefahrgrad und die mögliche Schadenshöhe thematisiert.