Herausgeber & Dienstanbieter Deutsche Stiftung Denkmalschutz Schlegelstraße 1 D-53113 Bonn Telefon: +49 (0) 228 9091-0 Telefax: +49 (0) 228 9091-109 Info(at) Vertretungsberechtigte Vorstände Dr. Steffen Skudelny Lutz Heitmüller Rechtsform Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, St. -Nr. 205/5783/2320, letzter Freistellungsbescheid vom 15. 9. 2021 Sitz der Gesellschaft: Bonn Stiftungsregister des Landes NRW: AZ 15. 2. 1-3/85 Persönlich haftende Gesellschafterin: Deutsche Stiftung Denkmalschutz Anbieter und somit verantwortlich für die geschäftsmäßige und kommerzielle Website im Sinne des § 5 des Telemediengesetzes in Funktion als Kerngesetz des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes ElGVG und des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG), ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, vertreten durch die Vorstände Dr. Steffen Skudelny und Lutz Heitmüller.
Neben Einzelspenden, Aktionen von Vereinen, Schulen, Organisationen und Firmen, Benefizveranstaltungen, Bußgeldern, Erbschaften und Vermächtnissen wird die Deutsche Kinderkrebsstiftung auch von Prominenten unterstützt. Die Stiftung ist berechtigt, das DZI-Spendensiegel zu führen. Das Spendensiegel wird nur an Organisationen vergeben, die sich freiwillig einem Prüfverfahren unterziehen und ihre Spendengelder nachweislich verantwortungsvoll, sparsam und transparent einsetzen. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Stiftungsregister des Landes NRW AZ 15. 2. 1-18/93 ↑ Gesundheitspreis Rufzeichen Preisträger 2004: Deutsche Kinderkrebsstiftung WaldpiratenCamp ↑ Waldpiraten-Camp erhält Nachsorgepreis 2008 der Deutschen Kinderkrebsnachsorge ↑ Waldpiraten-Camp wird 2009 Preisträger "365 Orte im Land der Ideen"
Ein öffentliches Stiftungsverzeichnis steht im Internetangebot des NRW-Ministeriums des Innern zur Verfügung. Wer kann eine Stiftung gründen? Jedermann kann eine Stiftung ins Leben rufen. Die Gründung ist keineswegs einer bestimmten privilegierten Bevölkerungsschicht vorbehalten. Natürliche Personen sind ebenso berechtigt, wie juristische Personen. Das bedeutet, dass Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine, um nur einige zu nennen, einen guten Zweck durch eine Stiftung festigen können. Tritt ein Verein als Stifter auf, bleibt der Verein entweder weiter bestehen und gründet zusätzlich eine Stiftung oder er gründet eine Stiftung, löst sich selbst auf und überträgt alle Mittel auf die Stiftung. Was ist eine Stiftung? Die Stiftung ist eine besondere Regelung der Privatrechtsordnung. Obwohl die Stiftung oft als Spende angesehen wird, unterscheidet sie Grundsätzliches. Sie haben die Gemeinsamkeit, dass sowohl bei der Spende als auch bei der Stiftung Vermögenswerte selbstlos und ohne Gegenleistung für einen gemeinsamen Zweck gegeben werden.
Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden. Die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz ist nicht für den Inhalt fremder Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wurde. Eine Haftung der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz ist daher ausgeschlossen, soweit sie lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist. Konzeption, Screendesign und technische Realisierung: SUNZINET - Typo3 Agentur
Seit 2005 wird das beim Landesamt für Statistik geführte Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern (ohne kirchliche Stiftungen) in elektronischer Form geführt; die darin enthaltenen Angaben können von jedermann eingesehen werden. Für jede Stiftung werden folgende Daten eingestellt: Name, Rechtsstellung, Sitz, Zweck, Organe, gesetzliche Vertretung (Satzungsregelung), Name des Stifters, soweit dieser damit einverstanden ist, Zeitpunkt des Entstehens und des Erlöschens sowie Anschrift. Das Verzeichnis wird auf der Grundlage der von den Bezirksregierungen als Stiftungsanerkennungs- und -aufsichtsbehörden übermittelten Daten ständig aktualisiert, hat aber anders als etwa das von den Gerichten geführte Handels- oder Vereinsregister keine Publizitätswirkung. Es bietet vielfältige und komfortable Recherchemöglichkeiten etwa nach dem Sitz (Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk), dem Gründungszeitraum, dem Zweck oder der Art der Stiftung (z. B. kommunale, öffentlich-rechtliche Stiftung) sowie Hinweise bzw. Links auf weiterführende Informationen und auf andere Stiftungsverzeichnisse.
Tätigkeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 2. 000 Kinder an Krebs. Die DKKS sieht es als ihre Aufgabe an, betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien beizustehen sowie Heilungschancen, Behandlungsmethoden und die Lebensqualität krebskranker Kinder zu verbessern. DLFH und die Deutsche Kinderkrebsstiftung sind Interessenvertretungen von 74 Elternvereinen in Deutschland sowie der betroffenen Familien und durch die Satzung eng miteinander verbunden. Insgesamt repräsentieren die Deutsche Kinderkrebsstiftung und DLFH nach eigenen Angaben in Deutschland mehr als 20. 000 Einzelpersonen. Die Stiftung fördert insbesondere kliniknahe, patientenorientierte Forschungsprojekte. Rund ein Viertel der deutschen Studien zur Therapieoptimierung in der Kinderkrebsheilkunde wurden laut Jahresbericht 2008 ausschließlich von der DKKS finanziert. Damit sollen die Heilungschancen verbessert, sichere Behandlungen gewährleistet, neue Therapieansätze gefunden und Spätfolgen verringert oder vermieden werden.