Nach § 2137 Abs. 1 BGB gilt: "Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen und Verpflichtungen als angeordnet. " In Absatz 2 des § 2137 BGB ist eine weitere typische Formulierung aufgeführt: "Das Gleiche ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll. Nicht befreiter vorerbe und immobilie. " Hat der Erblasser demnach eine der beiden vorstehenden Formulierungen in sein Testament aufgenommen, dann ist im Zweifel davon ausgehen, dass er den Vorerben von den gesetzlichen Beschränkungen befreien wollte. Auslegungsprobleme rund um sein Testament kann der Erblasser freilich immer dadurch vermeiden, in dem er im Testament ausdrücklich anordnet, ob und in welchem Umfang der Vorerbe von den gesetzlichen Beschränkungen befreit sein soll. Das könnte Sie auch interessieren: Vor- und Nacherbschaft - Befreiter oder nicht befreiter Vorerbe?
Wesentliches Motiv der Mandantin ist, die Substanz des Nachlasses in der Familie zu erhalten. § 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Verfügungen des Vorerben | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Sie will dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln. Die von der Mandantin gewünschte Begünstigung der bedürftigen Sohns kann mittels Einsetzung zum befreiten Vorerben und der nicht bedürftigen Tochter zur Nacherbin erreicht werden (§§ 2100 ff. BGB), wobei die Erbschaft der Nacherbin mit dem Tod des Vorerben anfallen soll (§ 2106 BGB) - die Falllösung mit Muster zeigt Ihnen, wie Sie am besten Vorgehen. Mehr erfahren
Soweit die Auslegung des Testaments aber ergibt, dass das Interesse des Erblassers an der Erhaltung seines Vermögens überwog, spricht dies eher gegen eine Befreiung des Vorerben. Das könnte Sie auch interessieren: Der Vorerbe - Rechte und Pflichten des Vorerben Die Rechtsstellung des Vorerben gegenüber dem Nacherben Von welchen gesetzlichen Beschränkungen kann der Erblasser den Vorerben befreien? Über 900 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Nicht befreiter vorerbe pflichtteil. Georg Weißenfels Gründer des Erbrecht-Ratgebers Maximilianstraße 2 80539 München Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen. G. v. U. aus Feldafing Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre.
Shop Akademie Service & Support 1. Rechtliche Grundlagen Rz. Nicht befreiter vorerbe grundbuch. 28 Die Regelungen über die Vor- und Nacherbschaft sind nur zum Teil zwingendes Recht. In dem von § 2136 BGB vorgegebenen Umfang kann der Erblasser den Vorerben von seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Nacherben befreien. Dabei gibt § 2136 BGB nur die äußerste Grenze der Befreiungsmöglichkeiten vor. [32] Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Befreiung auf einzelne Verpflichtungen zu beschränken.