In Baden-Württemberg sind nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zunehmend auch ältere Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen. Foto: dpa Die kalte Jahreszeit ist für Obdachlose besonders herausfordernd. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg betroffen sind, lässt sich schwer beziffern. „Schwitzen statt Sitzen“ Leuchtturmprojekt in der Straffälligenhilfe beeindruckt Delegation aus Südamerika | Verband. Aber der Anteil der Älteren unter ihnen steigt aus Sicht von Experten. Stuttgart - In Baden-Württemberg sind nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zunehmend auch ältere Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen. Der Anteil der Über-50-Jährigen sei seit 2013 um insgesamt 22 Prozent gestiegen, sagte der Leiter des Bereichs Krisenintervention und Existenzsicherung, Oliver Kaiser. Auch im Jahr 2016 habe diese Altersgruppe mit 11 Prozent den stärksten Zuwachs aufgewiesen. Insgesamt mache aber die Gruppe der 25- bis 49-Jährigen mit rund 48 Prozent immer noch die Mehrzahl aus. Die Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Anzahl wohnungsloser Menschen, die in den Einrichtungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hilfe in Anspruch nehmen.
Oliver Kaiser führt den Verband seit knapp einem Jahr. Er hat sein Amt praktisch mit Beginn des Corona-Lockdowns angetreten. Kliniken, Wohnheime, Pflegeheime. Überall wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, ist Corona eine besondere Bedrohung. Wie gehen Sie mit dem Problem um? Oliver Kaiser Wir sind eingestuft als Betrieb der kritischen Infrastruktur. Das heißt: Wir können nicht einfach vom Netz gehen, unsere Arbeit läuft auch während des Lockdowns weiter. Dafür haben wir ein eigenes Arbeitsschutzkonzept entwickelt, und wir sind, gemessen an der Zahl der Mitarbeiter und der Patienten, damit sehr erfolgreich. Oliver kaiser paritätischer online. Es gibt immerhin zu jedem Zeitpunkt rund 10. 000 Betroffene, die in unseren Kliniken und von Beratungsstellen betreut werden und gemessen daran sehr wenige Infektionsfälle. Corona war im Frühjahr ein unheimlicher Treber für uns, wir haben viel in die technische Infrastruktur investiert, zum Beispiel in ein eigenes System für unsere Videokonferenzen. Wir machen das datenschutzkonform mit eigener Software, hosten sie auf unseren Servern im eigenen Haus und nicht irgendwo in Irland oder den USA.
Welche Vernetzungsstrukturen bestehen im Land? Welche Vernetzungsstrukturen bestehen schon im Land? Wo und was muss weiter optimiert werden? Bernadette Schaffer, M. A. 16:15 Welche Wirkung zeigt die Kooperationsvereinbarung in der Praxis? Statements der Akteure aus der Steuerungsgruppe der Kooperationsvereinbarung. aus der Sicht des Justizvollzugs: Regierungsdirektor Ronny Stengel aus der Sicht der Agentur für Arbeit: Rainer Pfeifer aus der Sicht des Städtetages: N. N. Oliver kaiser paritätischer 2018. Aus der Sicht der Freien Straffälligenhilfe: Horst Belz aus der Sicht der Bewährungshilfe: Christian Ricken 18:30 Abendessen im Symposion 20:00 Fortsetzung von Austausch und Gespräch im Café Heuss Dienstag, 16. Juli 2019 08:00 Morgenandacht in der Kapelle Wolfgang Mayer-Ernst 08:20 Frühstück im Symposion 09:00 Resozialisierung vor Ort. Die regionale Umsetzung der Kooperationsvereinbarung Was konnte in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt werden? Erfahrungsberichte der unterschiedlichen Akteure vor Ort aus der Sicht des Justizvollzugs: Susanne Held Juliane Schmieder und Marcel Wenk aus der Sicht der Kommunen: N.
Wie läuft es in den Kliniken? Kaiser Die Warteliste sind voll, die Nachfrage ist enorm. Wir können aber wegen der Hygienerichtlinien nicht im Normalbetrieb arbeiten. Patienten müssen beispielsweise einen negativen Corona-Test vorlegen, die nächste Testung erfolgt dann nach Aufnahme in der Klinik. Aktuell belegen wir zudem auch nur Einzelzimmer. Auch im ambulanten Bereich ist die Nachfrage sehr hoch. Also wird wegen Corona mehr getrunken? Kaiser Da spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Oliver kaiser paritätischer jr. Klar ist: Dass die Menschen In Kurzarbeit oder im Homeoffice sind und sich deshalb viel zu Hause aufhalten, das erzeugt in den suchtbelasteten Familien einen unheimlichen Druck. Die Sucht der Betroffenen, meist Männer, die sonst an ihrem Arbeitsplatz wären, wird für alle offenkundiger. Das liegt daran, dass viele ohne Tagesstruktur und soziale Kontrolle am Arbeitsplatz schon morgens zum ersten Bier greifen. Das bekommt dann die Partnerin mit. Der Konsum wird Thema. Das erhöht bei uns die Nachfrage enorm Sie haben da eine überraschend klare Zuordnung zu Geschlechtern formuliert.
Pro Jahr werden ca. 16. 000 Fälle betreut. Hierdurch werden zwischen 150. 000 bis 160. 000 Hafttage eingespart, was für das Land eine Nettoeinsparung pro Jahr in Höhe von ca. 17 Millionen Euro bedeutet. Bericht: Hina Marquart
V., Ludwigsburg Ministerialdirektor Elmar Steinbacher Ministerialdirektor, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Stuttgart Dr. Boris Weirauch Mitglied der Landtagsfraktion der SPD, Mannheim Ursel Wolfgramm Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, Stuttgart
Die Entleiherin unterhält keine Produktionsstätte in Deutschland. Die Elektroartikel werden bei der Muttergesellschaft in den USA hergestellt und von der Entleiherin bei den Kunden aus vorgefertigten Teilen aufgebaut. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers habe in der technischen Betreuung der Kunden und der Durchführung der Wartungsverträge gelegen. Branchenzuschläge nach dem TV BZ ME gewährte die Beklagte dem Kläger nicht. Mit seiner Klage forderte der Kläger die Zahlung von Branchenzuschlägen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 13. August 2015 in Höhe von insgesamt 12. 470, 50 Euro brutto nebst Zinsen. Entscheidung des BAG: Kein Anspruch auf die Zahlung von Branchenzuschlägen Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger keinen Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen hat, da der fachliche und persönliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet ist. Der Kläger wurde von der Beklagten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nicht an einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie überlassen.
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 22. 02. 2017, Az. 5 AZR 252 und 253/16, 5 AZR 453/15 Leiharbeitnehmer, die an Dienstleister für die Automobilzulieferindustrie verliehen werden, haben Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie. Das konnte das Gewerkschaftliche Centrum in mehreren Fällen vor dem Bundesarbeitsgericht durchsetzen. Das Gewerkschaftliche Centrum konnte vor dem Bundesarbeitsgericht Branchenzuschläge im Bereich der Automobilzulieferindustrie durchsetzen. 14. 03. 2017 Am 22. Februar 2017 hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - unter Vorsitz von Prof. Dr. Koch - über mehrere Rechtsstreite entschieden, in denen es um Branchenzuschläge in der Leiharbeit ging. Leiharbeiter in der Automobilzulieferindustrie Die Arbeitnehmer*innen waren bei Leiharbeitsfirmen (Job AG, WICO) angestellt und wurden an sog. "Dienstleister" verliehen, die Automobilkonzernen zuarbeiten.
In den genannten Verfahren war das die SLC, die als Kontraktlogistiker für Opel arbeitete und dabei gelieferte Teile zu Modulen vormontierte sowie dafür sorgte, dass gelieferte Teile bei Opel zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind (sog. Sequenzierung). In anderen Verfahren, vertreten durch die IG Metall Köln/Leverkusen, ging es um eine Firma, die Getriebeteile für die Fahrzeuge baut. Einsatzbetriebe sind "Unterstützungsbetriebe" Das BAG bezeichnete diese Einsatzbetriebe als "Unterstützungsbetriebe" und rechnete sie den "Kundenbetrieben der Metall- und Elektroindustrie" im Sinne der Branchenzuschlags-Tarifverträge zu. Es sei nicht erforderlich, dass es sich um Hilfs- oder Nebenbetriebe im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne handele. Das würde nach bisheriger Rechtsprechung Identität zwischen Inhaber- und Hauptbetrieb voraussetzen. Die Landesarbeitsgerichte hatten das noch anders gesehen. Diese hatten einen Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen verneint. Ein Logistikbetrieb unterfalle nicht als Dienstleistungsbetrieb dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen.
Im vorliegenden Fall unterstützt die Vertriebstätigkeit der Entleiherin nicht die Produktion von Druckern, Multifunktionsgeräten, Verbrauchsmaterialien und Software. Der Vertrieb der Entleiherin knüpft vielmehr erst an das bereits fertiggestellte Produkt an. Fazit: Branchenzuschläge nur bei überwiegender Tätigkeit an einem Produkt der Metall- und Elektroindustrie Aus dem Urteil wird deutlich, dass Branchenzuschläge Leiharbeitern nur zustehen, wenn der Entleiherbetrieb überwiegende Tätigkeit an einem Produkt der Metall- und Elektroindustrie zum Zwecke seiner Herstellung, Verbesserung, Reparatur, Ergänzung oder Zusammenfügung vornimmt. Es kommt nicht auf die Tätigkeit des Leiharbeiters an, sondern nur auf die im Entleiherbetrieb überwiegend ausgeübten Tätigkeiten. Herr Rechtsanwalt Greulich berät Sie bei allen Fragen zur Leiharbeit, wie z. B. Höchstüberlassngsdauer und Festhalteerklärung Zu diesen und anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Entsprechend ist unter dem Wirtschaftszweig der Hardwareproduktion die Herstellung solcher Teile zu verstehen. Bundesarbeitsgericht: Vertrieb fällt nicht unter Branchenzuschlag in der Leiharbeit Die von der Entleiherin im Zusammenhang mit dem Vertrieb erbrachten Dienstleistungen, wie Wartung und Herstellergarantieleistungen, Managed Print Services und Professional Services stehen in ihrem Anteil hinter den Vertriebstätigkeiten deutlich zurück. Von den insgesamt 209 Mitarbeitern der Entleiherin waren 104 im Vertrieb tätig und es wurden lediglich 14 Techniker beschäftigt. Die übrigen Mitarbeiter fanden sich im Bereich Verwaltung und Personal. Eine Herstellung von Elektroartikeln bzw. Datenverarbeitungsanlagen, wie sie den genannten Katalogbetrieben eigen sein muss, findet im Betrieb der Entleiherin somit nicht – wie erforderlich – überwiegend statt. Das BAG stellte außerdem fest, dass es nicht auf den Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers ankommt, sondern auf die im Entleiherbetrieb überwiegend ausgeübten Tätigkeiten.
Ab April gibt es 4, 1 Prozent mehr Geld für Leiharbeiter. Und das Jahr 2022 bringt noch mehr für Leihbeschäftigte: Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bis zu 400 Euro Extra im Jahr für Gewerkschaftsmitglieder. Und immer mehr treten ein: plus 7, 5 Prozent mehr Leiharbeiter in der IG Metall. Foto: 3. März 2022 3. 3. 2022 | Aktualisiert am 30. März 2022 30. 2022 Mehr Geld in der Leiharbeit: Wann gibt es was? Grafik: IG Metall Grafik: IG Metall