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hallo, ich bin neu hier im forum und bräuchte mal eure hilfe bzw. meinung. da ich eine umschulung machen werde und ich im formulieren nicht so prall bin, wäre es nett, wenn mal jemand seinen komentar bzw. verbesserungsvorschläge zu meinem anschreiben geben könnte. Bewerbung um einen Umschulungsplatz zum Technischen Produktdesigner Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Sehr geehrte Frau…… als erfahrener Betriebsschlosser und ausgebildeter staatlich geprüfter Maschinenbautechniker, verfüge ich über ein gutes technisches Verständnis, die Fähigkeit Zeichnungen zu lesen, zu erstellen und zu analysieren. Da diese Anforderungen im Beruf des Technischen Produktdesigners MAK gefordert werden, bewerbe ich mich als engagierter und leistungsbereiter Umschüler, um einen Ausbildungsplatz in Ihrem Unternehmen. Bewerbung zum Technischen Produktdesigner. Aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung (Knie) kann ich meinen erlernten Beruf, wegen der körperlichen Belastung, leider nicht weiter ausführen. Ich habe ein großes Interesse am Computergestützten Zeichnen, Konstruieren und Berechnen von Bauteilen, daher habe ich mich für eine Umschulung zum technischen Produktdesigner MAK entschieden.
(Auch ist die Kosten- übernahme für eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit bereits genehmigt. ) Bei meiner früheren Tätigkeit als Bautechniker in einem Betonfertigteilwerk, wo ich mit einer hauseigenen Software, die ich mir in einer kurzen Einarbeitungsphase angeeignet habe, habe ich Verlegepläne für Filigrandecken gezeichnet und nach statischen Vorgaben bewehrt. Als Schlosser in einer Metallgießerei habe ich, im Formenbau, die Vorgaben der Konstruktionsabteilung praktisch Umgesetzt. Durch meinen beruflichen Ausbildungshintergrund und meine technische sowie praktische Erfahrung, bin ich mir sicher, Ihren Anforderungen zu entsprechen. Sollte meine Bewerbung Gefallen finden, stehe ich Ihnen gern für alle weiteren Auskünfte zur Verfügung. Anschreiben bewerbung ausbildung technischer produktdesigner in 7. Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen danke!! !
12; Gercke/Leimenstoll, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) - Ein Leitfaden für die Praxis, HRR-Strafrecht, 10/2009, 444). Der faktische Geschäftsführer ist jedoch keinesfalls " vertretungsberechtigtes Organ " im Sinne des § 14 Abs. 1 StGB. Auch eine Zuweisung der Verantwortung über § 14 Abs. 3 StGB scheidet aus, da dies wenigstens einen versuchten Bestellungsakt voraussetzt ( Gercke/Leimenstoll, aaO). Wie bereits die Regelungen des § 14 Abs. Rechtsprechung zu § 266a StGB - Seite 2 von 26 - dejure.org. 2 StGB zeigen, kann an der Stelle des Geschäftsführers als Verantwortlichen der "Arbeitgeber"-Gesellschaft auch ein (Teil-)Betriebsleiter oder besonders Beauftragter stehen. Gleiches gilt für die Verteilung der strafrechtlichen Verantwortung unter mehreren Geschäftsführern. Dieser Umstand führt -bei entsprechenden Vereinbarungen- zu einer Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers ( Bittmann, Insolvenzstrafrecht, § 21, Rn. 24; Pananis, aaO, Rn. 14; für die deliktische Haftung: BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 – VI ZR 319/95 –, BGHZ 133, 370-383, hier zitiert nach juris).
Daher sei eine Strafbewehrung eines weiteren Unterlassens nach Vollendung des Tatbestandes nicht mehr gerechtfertigt. Sie würde voraussetzen, dass für das jeweils geschützte Rechtsgut eine spezifische Gefahrenlage aufgrund der Unterlassung über den Zeitpunkt der Vollendung der Tat hinaus fortbesteht. Dies ist bei § 266a StGB aber nicht der Fall. Eine Erhöhung des Verspätungsschadens lehnte der BGH als Beendigungshindernis als unbeachtlich ab, weil es auch bei anderen Vermögensdelikten in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt wird. Daher soll mit der Vollendung des Tatbestandes auch die Beendigung der Tat eintreten. Fazit Nachdem der BGH den § 266a StGB sozusagen auseinandergenommen hat, ist Folgendes klarzustellen: § 266a Abs. 2 StGB sind echte Unterlassungsdelikte. Urteile zu § 266 a StGB - JuraForum.de. Bei echten Unterlassungsdelikten wird Tatvollendung regelmäßig bejaht, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen, aber nicht erfüllt worden ist. Nach der bisher herrschenden Meinung galt diese Tat erst als beendet, wenn die Pflicht zum Handeln entfallen war, also die Strafbarkeit des Täterverhaltens geendet hat.
Gastbeitrag von Prof. Dr. Björn Gercke 22. 01. 2020 © Proxima Studio - Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthielt oder veruntreute, dessen Tat galt faktisch als unverjährbar. Nach einem Beschluss des BGH dürfte sich das jetzt ändern. Eine überraschende Kehrtwende bahnt sich an, wie Björn Gercke erläutert. Der erst am vergangenen Freitag veröffentlichte Anfragebeschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. 11. 2019 (Az. Vorladung oder Anklage wegen Vorenthalten und Veruntreuen des Arbeitsentgelts § 266a StGB. 1 StR 58/19) hat es in sich: Er bedeutet nicht weniger als einen (möglichen) Wechsel einer jahrzehntelangen Rechtsprechung und herrschenden Meinung zur Beendigung und damit auch zum Verjährungsbeginn beim Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. "Jahrzehntelang" ist in diesem Zusammenhang ein gutes Stichwort: Denn nach bisheriger Praxis dauerte es bis zu dreieinhalb Jahrzehnte, bis derartige Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) verjährten. Zum Vergleich: Der Totschlag verjährt nach zwanzig Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB).
2016 - 2 Ss 188/15 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Erforderlicher Umfang der... BGH, 11. 2020 - 2 StR 478/19 Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und... LSG Berlin-Brandenburg, 22. 2019 - L 9 KR 534/15 Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers - Vergleich der... BGH, 05. 06. 2013 - 1 StR 626/12 Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe... AG Mannheim, 18. 2021 - 4 IN 1550/20 Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung VGH Bayern, 29. 2017 - 22 ZB 17. 244 Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Steuer-... BGH, 18. 2012 - II ZR 220/10 Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von... OLG Bamberg, 16. 2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16 Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von... BGH, 16. 2012 - IX ZR 218/10 Restschuldbefreiung: Behandlung von Säumniszuschlägen bei Strafbarkeit des... BGH, 03.
2021 - 9 U 143/20 BGH, 07. 2007 - 1 StR 301/06 Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen... VGH Bayern, 08. 2020 - 22 ZB 20. 127 Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit LSG Hessen, 30. 2020 - L 1 KR 683/18 Unzulässigkeit der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung einer... KG, 08. 2013 - 121 Ss 210/12 Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung... OLG Hamm, 18. 2015 - 3 Ws 269/15 Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die... BGH, 18. 2005 - II ZR 61/03 BGH, 28. 2021 - III ZR 157/19 Entnahme von Kapital in erheblichem Umfang aus einem Kapitalanlagemodell durch... BGH, 27. 09. 2011 - 1 StR 399/11 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:... LAG Köln, 22. 11. 2016 - 12 Sa 524/16 Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen OLG Naumburg, 09. 2016 - 10 U 19/15 Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle wegen Vorenthaltens... BVerfG, 09.
7). Die Grenzen verlaufen fließend und die Entscheidungen sind mitunter überraschend. So nahm beispielsweise der Bundesgerichtshof eine Arbeitgebereigenschaft und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an, obwohl die Arbeitsleistung nicht höchstpersönlich erbracht werden musste und "Nebengeschäfte" am Ort der Tätigkeit ausdrücklich erlaubt waren (BGH, Urteil vom 5. 8). Als Argument führte der zweite Senat dabei an, dass in dem zugrundliegenden Fall Arbeitskleidung gestellt worden sei und eine Vergütung auf Provisionsbasis erfolgte. Auch die Überlassung von Betriebsmitteln an "selbstständige (Sub-)Unternehmer" ist problematisch. So ist die Überlassung von Fahrzeugen -auch wenn die Nutzer die laufenden Kosten dieser selbst zahlen- kein durchgreifendes Argument für eine Selbstständigkeit (BGH, Urteil vom 16. April 2014, aaO, Rn. 16). Werden demgegenüber die Routen vorgegeben und sind die Nutzer ausschließlich für einen Auftraggeber tätig, liegt die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nahe.