Loading... Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind leider keine Seltenheit und im schlimmsten Fall gehen solche Auseinandersetzungen sogar vor Gericht. Bevor es jedoch dazu kommt, sehen Mieter die Vermieter in der Pflicht einzugreifen und zu schlichten. Gemeinsam mit der TU Darmstadt führte die TAG Immobilien AG eine repräsentative Studie zum Tema Streitigkeiten zwischen Nachbarn durch. Darf der Vermieter Unordnung bemängeln? - iembd.de - Ihr Finanzportal. Befragt wurden dazu 1. 000 Mieter in Deutschland. Friede und Harmonie Vielen Mietern sind pöbelnde Nachbarn ein Graus und statt Krach im Treppehaus sehnen sie sich nach einem stabilien sozialen Umfeld und Harmonie im Haus. Die Befragten waren sich einig, dass der Eigentümer eine Pflicht hat einen aktiven Beitrag dazu zu leisten, soziale Spannungen abzubauen. Auch ist es der Mehrheit der Befragten wichtig, dass der Vermieter gründlich prüft, wen er neu in die Hausgemeinschaft aufnimmt. Laut Ergebnis der Studie würden viele Mieter nicht nur wollen, dass der Vermieter Verantwortung in Streitigkeitsfällen übernimmt, sondern bereits vorher aktiv handelt und die Gemeinschaft unter den Mietern stärker fördert.
Mehrheit mit Nachbarn zufrieden Insgesamt sind die meisten der Befragten mit ihren Nachbarn zufrieden und nicht mal ein Viertel war aktiv in Streitigkeiten in seinem Wohnumfeld involviert. Dagegen gaben zwölf Prozent der Befragten an, dass sie sich gar nicht mit ihren Nachbarn verstehen und sieben Prozent bezeichneten den Kontakt untereinander als mangelhaft oder ungenügend. Das größte Streitthema in einem Mehrfamilienhaus: die Sauberkeit. Mieterinnen- & Mieterverband - Zügeln: Wie sauber muss die Wohnung sein?. So bemängelt fast die Hälfte der Befragten, dass sich ihre Nachbarn kaum um die Ordnung im Haus und der dazugehörigen Anlagen kümmern. Das wäre etwas, was sie gerne ändern würden. Video: Leschs Kosmos: Unsere kosmische Nachbarschaft Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren Gemeinsame Aktionen Nach Ansicht der TAG gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Vermieter Konflikte zwischen Mietern verhindern und gleichzeitig die Gemeinschaft fördern kann. So schlägt die Immobilien AG unter anderem Nachbarschaftsfeste vor oder die Einrichtung von Gemeinschaftsflächen für Treffen unter den Mietern.
Nein. Er hat ein Recht auf eine saubere Wohnung. Dies muss er aber von der Vermieterin einfordern. Er kann verlangen, dass sie nötigenfalls nach-reinigen lässt oder ihm eine Entschädigung von 30 bis 35 Franken pro Stunde bezahlt, wenn er selber putzt. Ob die Vermieterin Sie als Vormieter noch belangen kann, hat keinen Einfluss auf seine Ansprüche. Ist dies nicht mehr möglich, muss sie selber für die Nachreinigung aufkommen. Ausser Sie übernehmen freiwillig einen Teil der Kosten. Das kann angebracht sein, wenn Sie wirklich nicht allzu gründlich geputzt haben und die Angelegenheit im Guten beenden wollen. Der oben genannte Fall kommt häufig vor, wenn eine Vermieterin Konflikten gerne aus dem Weg geht. Bei der Wohnungsabnahme sagt sie, die Sauberkeit sei in Ordnung. Wenn dann der Nachmieter reklamiert, gibt sie ihm ebenfalls sofort Recht und verlangt von Ihnen nochmals eine Nachreinigung. Ob die Wohnung wirk-lich nicht sauber genug ist, bleibt dabei offen. Es kann sein dass der Nachmieter einfach zu pingelig ist.
Es kommt immer wieder vor, dass die Hausreinigung nicht ordentlich ausgeführt wird - wie als Mieter mit einem solchen Mangel umgehen? In den allermeisten Fällen werden Treppenhäuser, Flure, Kellerzugänge, der Hof, der Weg zu den Mülltonnen und andere für Mieter zugängliche Flächen im Haus nicht von den Mietern gereinigt, sondern der Vermieter beauftragt damit den Hauswart oder eine Fremdfirma, einen Dienstleister. Sind die Kosten für die Hausreinigung Betriebskosten für Mieter? Mieter zahlen in der Regel die Betriebskosten für die Hausreinigung mit den monatlichen Vorschusszahlumngen, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. In jedem Fall können Mieter dann erwarten, dass die Reinigung regelmäßig und ordentlich durchgeführt wird. Ist das nicht der Fall, dann liegt ein Mangel vor. Mangelhafte, unordentlicheHausreinigung - Vermieter hält Flächen nicht sauber Was " ordentlich " ist, darüber kann man natürlich streiten. Jedenfalls müssen die öffentlich zugänglichen Flächen im Haus in einem Zustand sein, dass man sie ohne Rutschgefahr begehen kann, dass einem nichts an den Schuhen kleben bleibt, dass kein loser Schmutz oder Staub herumliegt, dass man nichts in die Wohnung hineinträgt und dass der optische Eindruck nicht unangenehm auffällt.