Amtsgericht... – Familiengericht –... Straße, Hausnr. /Postfach PLZ Ort Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe der Kinder des... – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte(r):... gegen die Ehefrau... – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmächtigte(r):... Namens und in Vollmacht des Antragsstellers wird beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung zu beschließen: Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Kinder der Beteiligten..., geb. am...,..., geb. am..., und..., geb. am..., an den Antragsteller herauszugeben. Gegen die Antragsgegnerin wird ein Ordnungsgeld i. H. v.... € festgesetzt, wenn sie die Kinder... nicht bis zum... an den Antragsteller herausgibt. Der zuständige Gerichtsvollzieher wird durch das Gericht beauftragt, der Antragsgegnerin die Kinder... wegzunehmen und dem Antragsteller zuzuführen. Er hat dabei für die Anwesenheit eines Mitarbeiters des zuständigen Jugendamts bei der Vollstreckung zu sorgen, § 88 Abs. 2 [... ] Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von abrufen.
Rz. 41 Muster 13. 39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13. 39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az. : (Geschäfts-Nr. :) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen den _________________________ – Antragsgegner/Vater – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ Unter Bezugnahme auf die anliegende Vollmacht beantrage ich namens der von mir vertretenen Antragstellerin: 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das am _________________________ geborene gemeinsame Kind der Eltern _________________________ an die Antragstellerin herauszugeben. 2. Dem Antragsgegner (und ggf. jeder dritten Person, bei der sich das Kind aufhält) wird untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. Die Grenzbehörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schengener Vertragsstaaten werden im Wege der Amtshilfe ersucht, die Ausreise des Kindes zu verhindern.
Amtsgericht... – Familiengericht –... Straße, Hausnr. /Postfach PLZ Ort Geschäfts-Nr. :... In der Familiensache der... – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt... gegen den... – Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt... wird beantragt, das Verfahren zur Regelung des Sorgerechts für die Kinder..., in den Verbund mit dem Scheidungsverfahren zum Az. einzubeziehen und die Sache zukünftig als Folgesache zu führen. Begründung: Die Beteiligten streiten im Scheidungsverfahren über die Verpflichtung des Antragsgegners auf Zahlung von Betreuungsunterhalt für die Antragsstellerin und von Kindesunterhalt. Als Folgesache ist außerdem das Wohnungszuweisungsverfahren für die eheliche Wohnung anhängig. Sowohl die Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners als auch die Frage, welchem der Beteiligten die eheliche Wohnung zuzuweisen ist, hängen davon ab, bei welchem Elternteil die Kinder [... ] Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von abrufen.
Begründung: Die Beteiligten streiten in dem Parallelverfahren zu dem Aktenzeichen (_________________________/_________________________) über die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind _________________________, geboren am _________________________. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt derzeit bei der Antragsgegnerin. Diese hat mehrfach ihren Willen bekundet, das Kind auch dann nicht herauszugeben, wenn das Sorgerecht auf den Antragsteller übertragen werden sollte. Zuletzt äußerte sie dies in der mündlichen Verhandlung in der Sorgerechtsangelegenheit vom _________________________. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Antragsteller befürwortet, da erhebliche Bedenken gegen die Erziehungsfähigkeit der Antragsgegnerin bestehen. Der Sachverständige sah auch die Gefahr, dass sich ein Verbleiben des Kindes bei der Antragsgegnerin negativ auf das Kindeswohl auswirken könne. Aus diesem Grund ist auch die Anordnung der Herausgabe begründet, da sie dem Kindeswohl entspricht.
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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) vom 03. 06. 2021 ( BGBl. I S. 1444), in Kraft getreten am 10. 2021 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassungen