Neben Beamten, Richtern, Ruhestandsbeamten und Richter im Ruhestand gehören Witwer/Witwen, hin-terbliebene eingetragene Lebenspartner sowie Waisen zu den beihilfeberechtigten Personen (§ 1 Absatz 1 BVO NRW).
Änderungen der Beihilfenverordnung NRW Mit Wirkung vom 24. 12. Beihilfeanspruch | Finanzverwaltung NRW. 2021 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geändert worden. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist, sind die Neuregelungen grundsätzlich für Aufwendungen, die nach dem 23. 2021, anzuwenden. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen haben wir hier für Sie bereitgestellt. Informationen zum Wegfall der Kostendämpfungspauschale finden Sie hier.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle. Bitte beachten Sie: Geschiedene Ehepartner gehören nicht mehr zu den berücksichtigungsfähigen Personen. Die Aufwendungen können daher ab Rechtskraft der Scheidung nicht mehr berücksichtigt werden.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird Beihilfe nach § 88 LBG für Beamte, Ruhestandsbeamte, frühere Beamte, die dienstunfähig oder aufgrund des Alters pensioniert worden sind, Witwen sowie Kinder im Rahmen des § 23 Beamtenversorgungsgesetzes und unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatten und Lebenspartner, gewährt, sofern Aufwendungen wegen Krankheit, Geburt, Tod, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation im rechtlichen Rahmen, vorliegen. Begrenzung der Beihilfe Eine Begrenzung der Beihilfe kann bei zahnärztlichen Leistungen, Beschäftigung von Pflegekräften, Hilfsmittel, Heimaufenthalten, Sanatorienaufenthalten, Heilkuren, in Todesfällen und bei Aufenthalt außerhalb des Wohnortes erfolgen. Zudem ist es möglich, dass der Beihilfeberechtigte an zusätzlichen Kosten beteiligt werden kann. Beihilfeantrag beamte nrw kids. Kostendämpfungspauschale Stufe Besoldungsgruppe Betrag Ruhestandsbeamte Hinterbliebene Höchstbetrag 70 v. H. Höchstbetrag 40 v. H. 1 A 7 - A 11 150 EUR 105 EUR 60 EUR 2 A 12 - A 15, B 1, C 1 - C 2, H1 - H 3, R 1, W 1 300 EUR 210 EUR 120 EUR 3 A 16, B 2, B 3, C 3, H 4, H 5, R 2, R 3, W 2, W 3 450 EUR 315 EUR 180 EUR 4 B 4 - B 7, C 4, R 4 - R 7 600 EUR 420 EUR 240 EUR 5 Höhere Besoldungsgruppen 750 EUR 525 EUR Quelle: Finanzverwaltung NRW, Stand 30.