Jun 11, 2022 Karte nicht verfügbar Datum/Zeit Date(s) - 11. 06. 22 - 13. 22 0:00 Kategorien Keine Kategorien Suche nach: Neueste Beiträge Bittprozession zur Lauflinde "Endlich wieder hier" Bilder der Lobetagsprozession Online Maiandacht an der Seuchenlinde Lobetag-Jubiläum in Geseke: Kardinal Reinhard Marx verliert Situation in Ukraine nicht aus dem Blick Neueste Kommentare
Trotz Corona – zufriedene Gesichter bei den St. Josef Schützen Wahlen & Ehrungen standen im Mittelpunkt – Verein wächst weiter Zur ordentlichen Generalversammlung des St. Josef Schützenverein Rehringhausen konnte der 1. Vorsitzende Fabian Kubsch am vergangenen Samstag 62 Schützenbrüder in Püttmanns Dorfhotel begrüßen. Ein besonderer Gruß galt dem anwesenden Ehrenoberst Philipp Hammeke sowie den amtierenden Majestäten Kaiser Dietmar Vitt und Schützenkönig Thorsten Stamm. Schützenverein Rehringhausen. Die Jahresberichte der zurückliegenden zwei Jahre von Schriftführer Christof Nies waren trotz zahlreicher abgesagter Veranstaltungen wieder einmal gespickt mit einer Vielzahl von Anekdoten und sorgten an vielen Stellen für Erheiterung bei den anwesenden Schützenbrüdern. Trotz zwei ausgefallener Schützenfeste und diversen anderer Dorfaktivitäten, konnte der 1. Kassierer Benedikt Nies der Versammlung für die zurückliegenden zwei Geschäftsjahr ein ausgesprochenes gutes Ergebnis mit einem soliden Plus darlegen. Die Entlastung des Vorstandes erfolgte somit erwartungsgemäß einstimmig.
Als Herrschaft (franz. Seigneurie) wurde vom Mittelalter bis in die Neuzeit ein Territorium bezeichnet, dessen Inhaber volles Lehnsrecht, die Gerichtsbarkeit und weitere landesherrliche Rechte in seinem Gebiet ausübte, jedoch keinen fürstlichen Titel (Fürst, Markgraf, Herzog u. a. ) trug. Schutzherrschaftliches gebiet im mittelalter online. Herrschaften waren meistens Teil eines Landesterritoriums und waren in dessen Stände- bzw. Landtag in der Herrenkurie, bzw. der Fürstenkammer vertreten, handelten aber ansonsten weitgehend autonom. Territorien mit weniger eigenen Rechten wurden als Unterherrschaft, Minderherrschaft oder anders bezeichnet. In den Niederlanden wurde eine vergleichbare Rechtsform als Hohe Herrlichkeit bezeichnet. Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] In Urkunden und erzählenden Texten des Mittelalters erscheinen für einige Personen die Bezeichnung Herr (lateinisch dominus). Diese hatten Herrschaftsrechte in einem kleinen Territorium, gingen aber offensichtlich nicht aus der frühmittelalterlichen Lehenspyramide hervor und trugen keinen fürstlichen Titel.
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): Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1495–1815 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Fernhandelsstraßen im Mittelalter im Gebiet der Lausitz | Lünebuch.de. Bd. 13). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1976, ISBN 3-534-01959-8. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Wiktionary: Herrschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Weiterhin wäre zu fragen, wer für die bestehenden Straßen verantwortlich war, bzw. wem sie gehörten? Auch wäre es interessant herauszufinden, wie neue Straßenzüge entstanden sind, bzw. welche Voraussetzungen dazu nötig waren, dass es dazu kam? Eng damit hängt die Frage zusammen, wer überhaupt ein Interesse an einer Straße gehabt haben könnte und weshalb, bzw. welche Vorteile eine Straße für wen mit sich brachte? Schließlich will ich versuchen, in diesem Zusammenhang noch die Pflichten, die mit einer Straße verbunden waren, aufzuzeigen. Auch ist es unumgänglich, sich mit dem Thema Sicherheit auf den Straßen zu beschäftigen und den in diesem Zusammenhang auftretenen Begriff des Straßenschutzes aufzuwerfen. Bücher portofrei bestellen bei bücher.de. Dabei wird es einerseits im ersten Teil zum Thema "Zustand der Straßen" eine Beschäftigung mit dem Straßenschutz geben. Zusätzlich wird in einem gesonderten Abschnitt die Frage der Wegelagerei behandelt. Letztendlich drängt sich dann noch die Frage auf, die die fiskalischen Zwänge der Straßenbenutzer miteinschließt.