So hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2018 die Planungsleistungen an das Büro PÄTZOLD + SNOWADSKY in einem Umfang von 190. 000 Euro beschlossen. Die Kosten […] Mrz 14 2018 | Verfasst in Alles Neue, Plankstadt | Lese mehr»
Angesichts einer nicht gerade berauschenden Einkaufssituation nutzen bisher viele Einheimische die Supermärkte der Umgebung und trugen ihr Geld in die Nachbarschaft. Edeka- und Drogeriemarkt an der Mehrzweckhalle könnten das ab 2022 ändern. "Das wäre schon schön", kommentierte Drescher, gab aber zu bedenken: "Das liegt ja nicht nur an den Lebensmitteln. Der Fachhandel im Ort fehlt". Plankstadt kantstraße nord isere. Aber auch ins Projekt "Mehrzweckhalle" kam Bewegung. Die Mehrzweckhalle mit Dachsanierung und Hallenanbauten hat schon Dreschers Vorgänger beschäftigt. Die Dachsanierung der Mehrzweckhalle wurde abgeschlossen. Foto:Lenhardt Ersatzbauten für die bisherige Mehrzweckhalle und die Erwin-Senn-Halle sollen für Sport und Kultur genutzt werden. Ein Förderantrag über drei Millionen Euro ist zugesagt, die Gesamtkosten sollen bei geschätzten 23, 6 Millionen Euro liegen. Die bereits abgeschlossene Dachsanierung ist in den Kosten enthalten. Die alte Sporthalle soll weichen und einem sehr grünen Wohngebiet mit Mehrgeschosswohnungsbau Platz machen.
Unter Abwägung der mittel- bis langfristigen Finanzplanung der Gemeinde sieht die GLP in der derzeitigen Niedrigzinsphase eine sinnvolle Finanzierung der Modernisierung und Sanierung der Sportstätten durch eine weitere Kreditaufnahme. Dies rechtfertigt auch eine weitere Neuverschuldung der Gemeinde, welche durch ressourcenoptimiertes Wirtschaften sich weitgehend reduzieren lässt. Auch wurden alternative Finanzierungsmöglichkeiten für diverse Projekte unserer Meinung nach nicht ausreichend geprüft. Das Nein zur Verlagerung der Sportstätten an den Ortsrand bei der Bürgerbefragung am 24. 09. 2017 hat für die GLP per se nicht die logische Konsequenz, dass dort eine Erweiterung an von Wohngebiet zu erfolgen hat. Vielmehr lässt sich daraus ableiten, dass die Bürgerinnen und Bürger sich eher eine belebte Innengemeinde wünschen. Mitteilungsblatt Plankstadt - epaper 31/2021 - lokalmatador. Dies wird mit einem Neubaugebiet "Kantstraße Nord" gut geeignet für finanzstarke Bevölkerungsgruppen entgegengewirkt. Weite Wege zum Ortskern mit seiner gewachsenen gemeindeeigenen Infrastruktur wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten werden mit zunehmenden Verkehrsaufkommen verbunden sein.
Auch der Patient mit einer abweichenden Meinung hat das Recht auf die volle Empathie des Arztes, betonen die Kollegen abschließend. Eine Entlassung wider ärztlichen Rat schade nur. Stattdessen solle sich der Arzt fragen, warum er den Patienten gegen ärztlichen Rat entlassen würde. Quelle: David Alfandre et al., JAMA 2013; 310: 2393-2394 Sicherungsaufklärung immer ganz genau dokumentieren! Henriette Marcus Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt Wenn ein Patient auf eigenen Wunsch und gegen ärztlichen Rat vorzeitig eine stationäre Behandlung abbricht und sich selbst entlässt, ist es für den behandelnden Arzt wichtig, genau zu dokumentieren, wann und mit welchem Inhalt die sogenannte Sicherungsaufklärung erfolgte. Bei der Sicherungsaufklärung nach § 630c BGB hat der behandelnde Arzt den Patienten auch über alle nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen zu informieren. So ist z. B. darauf hinzuweisen, dass nach einer Sedierung die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein kann oder dass eine bestimmte Diät oder Medikation einzuhalten ist.
Und auch bei Entlassung gegen ärztlichen Rat hat der Patient Anspruch auf einen Arztbrief mit allen notwendigen Informationen für den Patienten selbst und alle Weiterbehandler. Fact 4 – Bitte kommen Sie wieder! Der Patient kann sich dazu entscheiden, eine Behandlung vorzeitig zu beenden. Wir hingegen haben nicht das Recht, einem Patienten eine medizinisch notwendige Behandlung vorzuenthalten. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass der Patient seine Meinung ändern kann und – auch noch in der gleichen Schicht – z. in unsere Notaufnahme zurückkehren kann um die Behandlung fortzusetzen. Das mag organisatorisch recht "nervig" sein, liegt aber klar im Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Denken wir, dass der Patient mit der vorzeitigen Beendigung seines Aufenthalts ein gesundheitliches Risiko eingeht, sollten wir ihn umso ernsthafter darauf hinweisen, dass er die Möglichkeit zur Wiedervorstellung hat und ihm diese auch dringend empfehlen. Fact 5 – Dokumentation Das Aufklärungsgespräch vor Entlassung gegen ärztlichen Rat, in dem alles vorgenannte berücksichtigt werden sollte, muss ausführlich dokumentiert werden.
07. 01. 2013 ·Fachbeitrag ·Arzthaftungsrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, | Möchte ein Patient das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, ist für den Arzt aus haftungsrechtlicher Sicht besondere Vorsicht geboten. Je nach dem Risiko, in das sich der Patient durch sein Entfernen begibt, fordern die Gerichte vom behandelnden Arzt eine besondere Aufklärung. Zusammenfassend gilt: Je unvernünftiger der Patient, umso mehr muss er aufgeklärt werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts ( OLG) Köln vom 6. Juni 2012 (Az. 5 U 28/10, Abruf-Nr. 123832) zeigt. | Patient litt unter schweren Herzrhythmusstörungen In dem vom OLG entschiedenen Fall ging es um einen Patienten, der an der seltenen, angeborenen Herzerkrankung Noncompaction-Kardiomyopathie (NCCM) und einer daraus resultierenden Herzmuskelschwäche sowie schweren Herzrhythmusstörungen litt. Wiederholt waren stationäre und ambulante Behandlungen erforderlich, wobei schließlich ein Defibrillator implantiert wurde.
Hiernach müssen die behandelnden Krankenhausärzte auf den Patienten mit Nachdruck einwirken und deutlich vor den Gefahren warnen, die durch das Verlassen der Klinik mangels stationärer Überwachung entstehen können. Es gilt der Grundsatz: Je unvernünftiger der Patient erscheint, desto nachdrücklicher und eindringlicher muss er auf Risiken hingewiesen werden. Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 37144150