Schlussrechnungsprüfung vom _________________________, Anlage K 3 3. Stellung der Austauschsicherheit Mit Datum vom _________________________ übermittelte die Klägerin der Beklagten die den vertraglichen Anforderungen entsprechende Austauschbürgschaft. Schreiben der Klägerin vom _________________________ nebst Austauschbürgschaft, Anlage K 4 Trotz entsprechender Aufforderung erfolgte jedoch keine Auszahlung des Sicherheitseinbehalts an die Klägerin. Stattdessen teilte die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ lediglich mit, dass Mängel vorlägen, weshalb eine Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nicht erfolgen könne. Schreiben der Beklagten vom _________________________, Anlage K 5 4. Muster M15.2 - Aufforderung zur Einreichung einer prüffähigen Schlussrechnung (gemäß § 14 Absatz 3 und 4 VOB/B) • raumtext.com. Aufforderung zur Auszahlung des Einbehalts, hilfsweise zur Einzahlung auf ein Sperrkonto Daraufhin forderte die Klägerin die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ unter Fristsetzung bis zum _________________________ zur Auszahlung des Sicherheitseinbehalts auf. Hilfsweise wurde die Beklagte im gleichen Schreiben unter Fristsetzung bis zum _________________________ zur Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto ihrer Wahl aufgefordert.
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Wohnung 1. Obergeschoss rechts: Die Mieter Kuntz und Span hatten zwar telefonisch angekündigt, die erbetenen Unterlagen zu überlassen, dies aber bis heute nicht getan. Auf entsprechende telefonische Nachfrage war die Mieterin Kuntz sehr ungehalten und aufbrausend. Sie teilte mit, sie werde wegen der vielen Mängel in Kürze aus der Wohnung ausziehen. Auf die Nachfrage, wann dies denn sein werde, meinte Frau Kuntz lediglich, wenn sie Zeit habe. Nach Angaben von Frau Kuntz sei sie beruflich stark angespannt und derzeit nicht in der Lage einen Umzug zu planen. Aufforderung zur schlussrechnung master site. Angesprochen auf die Müllberge auf dem Balkon und in der Wohnung sagte sie, daran wäre der Zwangsverwalter schuld, schließlich würde den Müll niemand abholen. Frau Kuntz wurde gefragt, ob sie glaube, der Unterzeichner stelle jemanden ab, um den Hausmüll aus ihrer Wohnung zu tragen. Frau Kuntz erwiderte hierauf, sie gehe morgens zeitig aus dem Haus und komme abends nicht vor 22. 00 Uhr nach Hause und habe daher keine Möglichkeit den Müll in die dafür vorgesehenen Tonnen zu werfen.