81 € VSt 19% 1576 Wie auch im "richtigen Leben" - eine gewisse Höflichkeit (Anrede, Dank für eine Antwort usw) wäre auch hier nicht verkehrt #5 Hallo, habe meine Kontierung jetzt von 1570 auf 1576 umgestellt leider ist alles gleich geblieben. In der Voranmeldung hat sich die Steuerschuld nicht um die267, 81 Euro gesenkt. Was mache ich FALSCH?? Da 1576 ein Systemkonto ist kann ich auch den Steuersatz nicht auf 100% setzen. Hat noch jemand eine Idee? DANKE im VORAUS. #6 Hallo, Danke für EURE Hilfe. Habe es jetzt geschaft. Habe wie folgt gebucht. Selbstbeteiligung buchen skr03 haufe. Ausgabe......... 4540.... 300, 00 Euro Freie Buchung.. 1576.... 267, 81 Euro #7 moin, so wäre es auch gegangen klick #8 Moin maxi_floor, natürlich, allerdings fehlt ja der Geldfluss für die Verbindlichkeiten in der EUR? Das finde ich ja ziemlich.. kompliziert.. Gruss Maulwurf #9 Moin maxi_floor, natürlich, allerdings fehlt ja der Geldfluss für die Verbindlichkeiten in der EUR? Das finde ich ja ziemlich.. kompliziert.. Gruss Maulwurf finde ich absolut nicht kompliziert - nur so habe ich doch einen Überblick über das, was ich noch zahlen muss.
). Instandhaltungskosten, Reparaturen?
R muss also das Guthaben von 958, 39 EUR an M zurückzahlen oder er kann es mit einer noch offenen Gebührenforderung gegen M verrechnen. Dasselbe gilt in diesen Fällen auch im Verhältnis zur RSV. Auch der insoweit von der RSV zu viel gezahlte Gebührenbetrag braucht nicht an diese zurück gezahlt, sondern kann mit anderen Gebührenforderungen verrechnet werden. Die RSV ist darauf verwiesen, diesen Guthabensbetrag von ihrem Versicherungsnehmer M direkt anzufordern. Praxishinweis: Macht R von dieser Möglichkeit Gebrauch und verweist wegen der Rückerstattung die RSV an M, stößt dies naturgemäß nicht auf Freude bei der RSV. Davon sollte sich R aber nicht einschüchtern lassen. Selbstbeteiligung buchen skr 03 2017. Denn die RSV hat auch kein Problem damit, eine Kostendeckungszusage zu erteilen, aber bezüglich der Vorschussanforderung die Aufrechnung mit rückständigen Prämien des M (Versicherungsnehmers) zu erklären. Dann ist es R, der auf die Zahlung durch M verwiesen wird. Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 81 | ID 91841