Buchungssatz: Bank/Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG Kann der deutsche Unternehmer wegen einer fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden nicht feststellen, ob dieser in seinem EU-Land Unternehmer ist, muss er die Lieferung der Umsatzsteuer unterwerfen. Er bucht die Lieferung auf das Konto "Erlöse 19% USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 03). Ab dem 1. 7. bis 31. 12. 2020 sind die Konten "Erlöse 16% USt" 1775 (SKR 03) bzw. 3805 (SKR 04) oder "Erlöse 5% USt" 1763 (SKR 03) bzw. 3803 (SKR 04) zu verwenden. Innergemeinschaftliche Lieferung: Rechnung ohne Umsatzsteuer. Diese Konten müssen neu eingerichtet werden. 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Lieferung einer Maschine nach Spanien Herr Huber liefert eine Maschine an seinen Abnehmer in Spanien. Er berechnet ihm einen Betrag von 10. 000 EUR netto ohne Umsatzsteuer. Der Empfänger der Lieferung weist durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, dass er bei seinem Finanzamt in Spanien als Unternehmer geführt wird.
10. 2017; Dokument über Zulassung am 25. 2017 in Budapest. Das Finanzamt behandelte beide Lieferungen als nicht steuerfrei, da in der Gelangensbestätigung für die Lieferung an "A" Ausstelldatum und Ort im Bestimmungsland Slowakei fehlten und für die Lieferung an "E" das Ausstelldatum in der Gelangensbestätigung fehle. Den nach Einspruch eingelegten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das Finanzamt ab. Entscheidung Nach Auffassung des FG ist die Aussetzung der Vollziehung im Fall "E" im Gegensatz zu Fall "A" zu gewähren. Innergemeinschaftliche Lieferungen in der EA-Rechnung. Eine innergemeinschaftliche Lieferung eines gebrauchten Kfz ist steuerfrei ( § 6a Abs. 1 UStG), wenn das Kfz in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, der Abnehmer das Kfz für sein Unternehmen erwirbt und der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt – dies muss der Lieferer beleg- und buchmäßig formell nachweisen ( § 6 a Abs. 3 UStG in Verbindung mit §§ 17a - 17c UStDV). Das Gelangen des Kfz in das übrige Gemeinschaftsgebiet kann unter anderem durch eine sogenannte Gelangensbestätigung des Abnehmers oder durch einen Nachweis über die Zulassung des Kfz auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat der Lieferung nachgewiesen werden.
Die Rechnung muss bis spätestens zum 15. des Folgemonats, in dem der Umsatz realisiert worden ist, erfolgen. Wurde die Ware beispielsweise im August geliefert, muss die Rechnungsstellung also spätestens bis zum 15. September erfolgen. Für Rechnungen über eine innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferung gelten darüber hinaus spezielle Regelungen gemäß § 14a UStG. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung – einfach erklärt!. KONTROLLMENÜ PDF erstellen Logo mehr Daten zurücksetzen XML Export XML Import Hilfe Download: Rechnung als PDF
Gesetzliche Grundlage Die Tatbestände, die im Zuge eines innergemeinschaftlichen Lieferungen erklären müssen, finden Sie im §4 Nr. 1 b UStG. Zurück zu Umsatzsteuertatbestände
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Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erwerb aus anderem EU-Land Erwerbsschwelle Umsatzsteuer Vorsteuerabzug 1 So kontieren Sie richtig! Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" Kontenbezeichnung: Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% Eigener Kontenplan SKR 03 1774 IKR 4803 SKR 04 Kostenart 3804 Kostenstelle/ Schlüssel Kontenbezeichnung: Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 1574 2603 1404 So kontieren Sie richtig! Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bucht der Untenrehmer auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%" 1774 (SKR 03) bzw. 3804 (SKR 04). Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%" 1574 (SKR 03) bzw. 1404 (SKR 04).