Im Zuge der Neuausrichtung der Ausbildung im Rettungsdienst werden in unserem Hause seit vorigem Jahr die ersten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter angeboten. In Abhängigkeit von der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit im Rettungsdienst können folgende Lehrgänge belegt werden: Modularer Vorbereitungslehrgang für langjährige Mitarbeiter im Rettungsdienst für Rettungsassistenten mit mindestens 5-jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst vor dem 01. 01. 2014 Termin: 22. 02. - 04. 03. 16 in Werdau (Einführungsseminar am 18. 16) Termin: 13. 06. - 24. 16 in Werdau (Einführungsseminar am 09. 16) Termin: 15. 08. - 26. Notfallsanitäter 480 stunden bosch hat corona. 16 in Leipzig (Einführungsseminar am 23. 16) Termin: 24. 10. - 28. + 01. 11. - 07. 16 in Werdau (Einführungsseminar am 22. 09. 16) Den 80-stündigen fakultativen Vorbereitungslehrgang auf die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter bieten wir allen Interessenten an, die bereits zum Stichtag am 01. 14 mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent tätig waren.
Dieses ist im Vergleich zu den Ergänzungsprüfungen deutlich komplexer und umfasst eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. 5 Kompetenzen Notfallsanitäter können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Maßnahmen der Heilkunde in Eigenverantwortung oder nach Vorgaben des jeweiligen Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) ausüben. Im NotSanG werden diese beiden Bereiche unter Paragraph 4 Abs. 2, Punkt 1, Buchstabe c (Eigenverantwortliche Durchführung invasiver Maßnahmen) oder Paragraph 4 Abs. 2, Punkt 2, Buchstabe c (Durchführung im Rahmen der Mitwirkung; SOP durch Freigabe durch ÄLRD) aufgeführt. Notfallsanitäter 480 stunden verzeichnete. Die sogenannten 2c-Maßnahmen werden von den ÄLRD, ggf. anhand des Pyramidenprozesses erstellt und bieten Notfallsanitätern die Möglichkeit, im Rahmen einer Delegation erweiterte Maßnahmen zum Wohle der Patienten durchzuführen. Hiervon abzugrenzen sind die 1c-Maßnahmen. Sie werden angewendet, wenn: das Leben oder die Gesundheit von Patienten unmittelbar gefährdet ist, das gleiche Ziel nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht werden kann, und ein Arzt verständigt wurde, oder der Transport eines Patienten in eine geeignete Einrichtung (Krankenhaus / Arztpraxis) mit einem approbierten Mediziner einen Zeitvorteil oder eine Verbesserung des Outcomes mit sich bringt.
Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes (Anlage 4 zu § 1 Abs. 3) 1.