Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich? Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Wie verhalten Sie sich? Vor dem Andreaskreuz warten Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist x Eintrag › Frage: 1. 2. 19-003 [Frage aus-/einblenden] Autor: potsdam63 Datum: 5/24/2009 Die StVO § 19 Abs 2 schreibt vor: " Bahnübergänge... (2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder ein Bahnbediensteter Halt gebietet. Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeiles abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.... " Antwort 1, 2 und 3: Wie oben zu lesen, haben wir vor dem Andreaskreuz zu warten, wenn das rote Blinklicht aufleuchtet.
Veröffentlicht: Mittwoch, 04. 05. 2022 10:03 Mettmann (ots) - In unserer Pressemitteilung OTS 2205026 "Auf Bahnübergang mit Eisenbahn kollidiert - eine Person schwer verletzt" hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Bei dem Elektrokleinstfahrzeug der 40-jährigen Ratingerin handelt es sich um einen Elektro-Scooter der Marke Segway und nicht um ein "Segway". Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: Homepage: Facebook: Twitter: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Startseite Blaulicht POL-ME: Korrekturmeldung zu "Auf Bahnübergang mit Eisenbahn kollidiert – eine Person … 04. 05. 2022 – 10:03 Polizei Mettmann Mettmann (ots) In unserer Pressemitteilung OTS 2205026 "Auf Bahnübergang mit Eisenbahn kollidiert – eine Person schwer verletzt" hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Bei dem Elektrokleinstfahrzeug der 40-jährigen Ratingerin handelt es sich um einen Elektro-Scooter der Marke Segway und nicht um ein "Segway". Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: Homepage: Facebook: Twitter: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell Quelle:Blaulicht Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben Ähnliche Artikel
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Also ist die Antwort 1 richtig, die Antworten 2 und 3 sind falsch.