Inhaltsverzeichnis: Was sind die Nachteile einer GmbH & CO KG? Was ist besser GmbH oder GmbH CO KG? Ist die Gründung einer Ein Mann GmbH & Co KG möglich? Wer haftet bei einer GmbH & CO KG? Warum GmbH & co kg und nicht GmbH? Warum sollte man eine GmbH und Co KG gründen? Wer kann eine GmbH & Co KG gründen? Warum sollte ich eine GmbH gründen? Was bedeute mbH? Auch im Bezug auf die laufenden Verwaltungskosten birgt die Rechtsform der GmbH & Co. KG Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, ist die Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich. Zudem entstehen höhere IHK-Gebühren. Dabei brilliert die GmbH vor allem, wenn die Reinvestition von Gewinnen im Vordergrund steht, insbesondere im Zusammenhang mit einer reinen Immobilien- GmbH. Die GmbH & Co. KG ist hingegen von Vorteil, wenn man von einem niedrigen persönlichen Steuersatz profitiert. Bei einer solchen Rechtsform werden also die Vorteile der Kapitalgesellschaft mit denen der Personengesellschaft kombiniert. Die Gründung der GmbH & Co.
Da im Unterschied zur KG der Komplementär eine GmbH und keine natürliche Person ist, beschränkt sich die Komplementärs-Haftung auf das GmbH-Vermögen. Es haften also nicht die Gesellschafter der Komplementär-GmbH persönlich, sondern die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Kommandisten können die GmbH & Co. KG wie in der Rechtsform KG mit Kapital unterstützen, ohne über die Höhe ihrer Einlage hinaus ein Risiko einzugehen und ohne mit den Geschäften der KG befasst zu sein. Nachteile der GmbH & Co. KG: Hoher Aufwand bei Gründung und Buchführung In jedem Fall ist es komplizierter, eine GmbH & Co. KG zu gründen und zu führen als eine einfache GmbH oder KG. Es müssen zwei Gesellschaften gegründet werden und es fallen dementsprechend doppelter Aufwand und Gebühren an. Auch der Verwaltungsaufwand ist höher, schließlich müssen die Bücher für beide Gesellschaften geführt werden. Außerdem ist für Außenstehende das Verhältnis zwischen den beiden Gesellschaften undurchsichtiger als bei einer GmbH oder KG.
Verfahrensrechtliche Aspekte: Eine GmbH & Co. KG ist steuerlich eine Personengesellschaft; ihr Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt und anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn zu versteuern haben. Steuerarten: Sind die Gesellschafter natürliche Personen, unterliegt ihr Gewinnanteil der Einkommensteuer; sind die Gesellschafter körperschaftsteuerpflichtig, unterliegt ihr Gewinn der Körperschaftsteuer. Bei der Behandlung des Geschäftsführergehalts der GmbH ergeben sich Unterschiede, je nachdem, ob das Gehalt von der GmbH oder unmittelbar von der KG gezahlt wird, und ob der Geschäftsführer an der KG beteiligt ist ( Leistungsvergütungen) oder ein Fremder ist. 4. Die GmbH & Co. KG kann wegen einer Sonderregelung steuerlich aufgrund ihrer Rechtsform zu gewerblichen Einkünften führen (gewerblich geprägte Personengesellschaft, § 15 III Nr. 2 EStG). Sind die Voraussetzungen für eine gewerblich geprägte Personengesellschaft nicht erfüllt, gelten die allg. Grundsätze. Gilt das Einkommen der GmbH & Co KG steuerlich als gewerblich und sind die Kommanditisten zugleich auch Eigentümer der Anteile an der GmbH, dann dann dienen die Anteile an der GmbH dem betrieblichen Engagement der Kommanditisten und sind daher für diese (Sonder-)Betriebsvermögen; die Dividenden aus der Vollhafter-GmbH sind dann bei den Kommanditisten Teile ihres gewerblichen Gewinns.
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