Die ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den ausbildenden Arbeitgeber ist hingegen nicht möglich, sie kann auch nicht vertraglich vereinbart werden. Sie ist vielmehr per se unwirksam. seit 2006 bei Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Wie Sie Ihren Ausbildungsvertrag als Azubi kündigen. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht.
Kündigung durch den Azubi Als Auszubildender hast du sowohl die Möglichkeit einer ordentlichen, als auch einer fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung umfasst eine Kündigungsfrist von vier Wochen und ist nur möglich, wenn du den aktuellen Ausbildungsberuf aufgeben und dich stattdessen in einer anderen Tätigkeit ausbilden lassen möchtest. Eine fristlose Kündigung kann auch von Seiten des Azubis nur aus wichtigem Kündigungsgrund erfolgen. Das gilt beispielsweise für folgende schwere Pflichtverletzungen: Es gibt keinen geeigneten Ausbilder am Arbeitsplatz und Lehrinhalte werden dir nicht richtig vermittelt. Du bekommst ständig Aufgaben, die nicht zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Kündigung des ausbildungsverhältnisses vorlage in 2019. Du wirst über längere Zeit am Arbeitsplatz beschimpft, benachteiligt, beleidigt oder diskriminiert. Regelmäßige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz Sexuelle Belästigung oder körperliche Gewalt Deine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Du bekommst geleistete Überstunden nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
Entsprechend hat z. B. noch recht aktuell das LAG Köln mit Urteil vom 18. 02. 2004 – 3 Sa 1392/03 - entschieden. Rechtsmittel gegen eine Kündigung Will sich der Auszubildende gegen eine von seinem Ausbilder ausgesprochene Kündigung zu Wehr setzen, muss er zunächst zwingend einen Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Schlichtungsausschuss der jeweiligen für das Ausbildungsverhältnis zuständigen Kammer stellen, vgl. § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Hierbei ist der Auszubildende als Kündigungsempfänger zwar an keine starren Fristen gebunden, jedoch kann ein unangemessen spät gestellter Antrag zur Verwirkung des Anrufungsrechts führen. Insofern ist es dringend ratsam, sich hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragsstellung an der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG zu orientieren, d. der Antrag sollte - um die Gefahr einer etwaigen Verwirkung mit Gewissheit auszuschließen - innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang gestellt werden. Ausbildungsvertrag kündigen | Kündigungsschreiben. Lässt sich der Rechtsstreit nicht im Schlichtungsverfahren durch einen einvernehmlichen Vergleich oder aber durch einen von beiden Parteien akzeptierten Schlichterspruch beilegen, ist binnen zweier Wochen Klage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, vgl. 2 Satz 3 ArbGG.
Erfährt der Ausbilder von dem kündigungsrelevanten Ereignis, muss die Kündigung dem Auszubildenden nämlich innerhalb von zwei Wochen zugehen, vgl. § 626 Abs. 2 BGB. Während dieser Frist muss zudem vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat - so es denn einen solchen im Ausbildungsbetrieb gibt - angehört werden. Geht die Kündigung erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu, ist sie unwirksam. Ordentliche Kündigung in der Ausbildung. Form und Mindestinhalt einer fristlosen Kündigung Die Kündigung hat schriftlich sowie zwingend unter Angabe von Kündigungsgründen zu erfolgen. Die Darstellung der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben erfordert, dass die für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen genau angegeben werden. So muss der wichtige Grund im Kündigungsschreiben hinsichtlich Zeit, Ort und Art des Vertragsverstoßes so genau bezeichnet werden, dass der Auszubildende als Kündigungsempfänger eindeutig erkennen kann, welches konkrete (Fehl-)Verhalten ihm vorgeworfen und auf welches konkrete Ereignis die Kündigung gestützt wird. Benennt der kündigende Ausbilder im Kündigungsschreiben hingegen keine konkreten Tatsachen, die ihn zum Ausspruch der Kündigung veranlasst haben, begnügt er sich stattdessen mit reinen Werturteilen oder bloßen Schlagwörtern und Allgemeinplätzen, wie "Störung des Betriebsfriedens", "untragbares Benehmen", "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten", so ist die Kündigung bereits wegen eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 3 BBiG in Verbindung mit § 125 Satz 1 BGB formnichtig und damit unwirksam.