Weitere Fälle [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Baulandsachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Verwaltungsakte nach dem Baugesetzbuch können durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Kammer für Baulandsachen beim Landgericht angefochten werden ( § 217 BauGB). Über Berufung und Beschwerde gegen die landgerichtlichen Urteile entscheiden die Oberlandesgerichte ( § 229 BauGB), über die Revision der Bundesgerichtshof ( § 230 BauGB). Wehrbeschwerde- und -disziplinarrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ein Soldat kann Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts stellen, wenn seine (weitere) Beschwerde erfolglos geblieben ist ( § 17 WBO, auch i. V. m. § 42 WDO). Gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts ist bei Zulassung die Rechtsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegeben ( § 22a WBO). Zum Disziplinarrecht siehe auch § 112 WDO, ferner die §§ 62, 63 BDG. Datenschutzrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Hält eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Art.
Bianca Daueraktenbearbeiter(in) Beiträge: 300 Registriert: 21. 04. 2006, 11:39 Beruf: Rechtsfachwirtin Software: RA-Micro Wohnort: Gera 23. 10. 2009, 15:54 Hallo, wir haben hier eine Owi-Sache. Dort soll ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Was schreib ich denn da rein? Wir waren in dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht tätig. Also wäre es doch auch sinnvoll, gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen, oder? Danke schonmal für Eure Hilfe Liebe Grüße #2 26. 2009, 08:30 ich schieb das nochmal, vielleicht weiß ja jemand was LuzZi.. hier unabkömmlich! Beiträge: 7416 Registriert: 22. 02. 2007, 11:39 Beruf: ReFa/Bürovorsteherin Wohnort: Hannover Kontaktdaten: #3 26. 2009, 09:04 Du stellst einfach eingangs bzgl. des Beschlusses o. ä. "Antrag auf gerichtliche Entscheidung. " Dein Antrag lautet auch so. Wenn ihr im voran gegangenen Verwaltungsverfahren nicht tätig gewesen wart dann würde ich gleichzeitig AE beantragen und in die Begründung schreiben, dass der Antrag auf ger.
§ 108a Abs. 3 S. 1 OWiG die mit 800, 00 EUR angemeldeten Kosten lediglich in Höhe von 500, 00 EUR fest. Hiergegen erhebt der Verteidiger Erinnerung. Auch hier erhält der Anwalt nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV die Gebühr nach Nr. 3500 VV. Abzurechnen ist wie im vorangegangenen Beispiel 123. 4. Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV Rz. 231 Wird gegen die gerichtliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gem. § 46 OWiG, § 464b StPO i. § 104 Abs. 3 ZPO Beschwerde erhoben, so erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des AG eine weitere 0, 5-Verfahrensgebühr nach Vorbem. Nr. 3500 VV. Das gilt auch, wenn gegen die Entscheidung über die Erinnerung nach § 108a Abs. 3 OWiG sofortige Beschwerde erhoben wird. Beispiel 125: Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidung über die Kostenfestsetzung Nach Rücknahme des Bußgeldbescheides beantragt der Anwalt, die angefallenen Kosten in Höhe von 800, 00 EUR festzusetzen. Der Erinnerung wird nicht abgeholfen.
10. 2011 – 4 RBs 170/11, VRR 2012, 193: "Die Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers ist bei derartigen Geräten in dem Sinne verbindlich, dass nur durch sie das hierdurch standardisierte Verfahren, das heißt ein bundesweit einheitliches, korrektes und erprobtes Vorgehen, sichergestellt ist. Kommt es im konkreten Einzelfall zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, so handelt es sich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Das Gerät ist dann auch nicht mehr als ein geeichtes anzusehen, weil das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen keine Gültigkeit besitzt.... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Hat damit das Gericht in einer originären Einzelrichtersache in voller Besetzung entschieden und ist dabei in offensichtlich unhaltbarer und objektiv willkürlicher Weise von seiner Entscheidungszuständigkeit in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ausgegangen, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter vor. Das OLG München hat deshalb den Beschluss des LG München I aufgehoben und die Sache zur weiteren Entscheidung über den als Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz anzusehenden Antrag der Beklagten an das LG München I zurückverwiese... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Siehe auch Akteneinsicht in TKÜ Audiodateien | Antragsmuster Musterantrag An Staatsanwaltschaft / Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht … 1 Adresse PLZ Ort In der Strafsache gegen Herrn/Frau … wegen.. [ggfs. Verteidigungsanzeige] Ich beantrage Akteneinsicht 2 in die Originale 3 der Verfahrensakten, einschließlich Sonderbände, sämtliche Beiakten, beigezogene Akten anderer Behörden, Beweismittelordner nebst Spurenakten und sonstige Beweisstücke. Ich beantrage gem. § 32f Abs. 2 S. 3 StPO, Nr. 187 Abs. 2 RiStBV die Mitgabe der Akten in meine Kanzlei / Wohnung Wichtige Gründe i. S. des § 32f Abs. 3 StPO, die der Mitgabe entgegenstehen, sind nicht ersichtlich und liegen auch nicht vor. Zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen rege ich an, Aktendoppel anzulegen (Nr. 12 Abs. 2 RiStBV). Darüber hinaus beantrage ich mir nach Abschluss der Ermittlungen unaufgefordert erneut Akteneinsicht zu gewähren. 4 Dies gilt nicht, sofern das Verfahren eingestellt wird. mir Auskunft über die über meinen Mandanten gespeicherten Daten im lokalen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft gem.