Willkommen Fachbereiche Elementarbereich Außenstellen Anmeldung Kooperationspartner Balzheim, Dietenheim, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen und Staig Info-Video s Das Video Fachbereichs-Überblick gibt einen Einblick in das Lehr-Angebot an der Musikschule Iller-Weihung. Mithilfe des nebenstehenden Links Hauptfächer sind Videos der einzelnen Instrumentalfächer abrufbar. Download: Anmeldeformular - Veranstaltungshinweis - Info-Schülervorspiel - Vokalbereich mit Schüler:innen aus der Gesangsklasse von Marianne Altstetter. Im Anschluss an das Vorspiel besteht die Möglichkeit zur Beratung Samstag, 07. Mai 2022 um 10. 30 Uhr in Oberkirchberg, Bürgersaal. Kinderchor - Neustart am 02. Juni 2022 um 17. 00 Uhr im Bürgersaal in Oberkirchberg Eingeladen sind alle Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren. Die Teilnahme im Kinderchor ist für alle Kinder bis zur Vollendung des 4. Grundschuljahres kostenfrei. Termine/Aktuelles Corona - Aktueller Stand Zwischenzeitlich sind die meisten bisherigen Maßnahmen des Landes zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus weggefallen.
Kindergarten mit Kinderkrippe Leitbild und Infos zum Kindergarten Schnürpflingen Elternbeiträge U3-Betreuung [439 KB] Elternbeiträge Ü3-Betreuung [447 KB] KIGA mit Kinderkrippe Schulen Grundschule Schnürpflingen Musikschule Iller-Weihung Die Gemeinde Schnürpflingen ist Mitglied im Zweckverband Musikschule Iller-Weihung. Dieser wurde 1988 mit dem Ziel gegründet, auch im südlichen Alb-Donau Kreis musikinteressierten Jugendlichen und Erwachsenen ortsnah eine breitgefächerte musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Weitere Infos: © Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 •
Gebührenordnung Zweckverband »Musikschule Iller-Weihung«, Schloßstraße 4, 89171 Illerkirchberg, Tel. 07346 923030 Fax 07346 9230329 - Email: Gebührenordnung vom 09. Mai 2019 Aufgrund § 5 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes »Musikschule Iller-Weihung« in der öffentlichen Sitzung vom 09. Mai 2019 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Gebührenerhebung Der Zweckverband »Musikschule Iller-Weihung« erhebt für die Inanspruchnahme der Musikschule Benutzungsgebühren. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. § 2 Gebührenpflicht (1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung erhoben. (2) Der Höhe der Unterrichtsgebühren liegt der Jahresaufwand zugrunde. Die Gebührenpflicht besteht deshalb auch während der Ferien.