Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden in Deutschland neben der Erhebung der Vorgeschichte und der körperlichen Untersuchung apparative sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt, um Krankheiten, deren Vorliegen und Ausprägung mit der Wahrnahme der Rechte aus einer Lizenz als Luftfahrzeugführer nicht vereinbar ist, auszuschließen. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist gesetzlich vorgeschrieben [3] und kann bei vorliegender Indikation durch den Fliegerarzt erweitert werden. Erstuntersuchung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Zu einer Erstuntersuchung gehören eine augenärztliche sowie eine HNO -Untersuchung, die beide bei Privatpiloten (Zeugnis Klasse 2 bzw. Medical LAPL) das AeMC oder der Fliegerarzt Klasse 1 oder 2 selbst vornehmen können. Bei Berufs- und Verkehrspiloten (Zeugnis Klasse 1) muss die Erstuntersuchung in einem Aeromedical Center (AeMC) unter Einschaltung der betreffenden Fachärzte und zusätzlich eines Neurologen erfolgen. Fliegertauglichkeit. Nachuntersuchung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Für Nachuntersuchungen müssen Inhaber von Lizenzen für Luftfahrzeugführer regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig von Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit, zu einem AeMC oder einem Fliegerarzt.
In der Praxis muss beurteilt werden, ob die funktionellen Reserven des Bewerbers mit der angestrebten Tauglichkeitsklasse und der Art der beabsichtigen Aktivitäten vereinbar sind. Im Rahmen von Fall-zu-Fall-Entscheidungen müssen ggf. Einschränkungen oder Auflagen mit einer Flugtauglichkeit verbunden werden. In diesem Zusammenhang können bestimmte medizinische Diagnosen als gelbe Warnflaggen dienen und standardisierte Entscheidungsalgorithmen einleiten. Die in Tabelle 13. 1 aufgeführten Fragen und Überlegungen sollten bei einer bestimmten Erkrankung in einem strukturierten Entscheidungsprozess berücksichtigt werden. ___________ Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Leseprobe aus der sich in Vorbereitung befindlichen Erstauflage des Handbuchs Moderne Flugmedizin, J. Siedenburg – Th. Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung – Wikipedia. Küpper (Hrsg. ). Mehr zum Thema lesen Sie hier >>. Literatur: Wirawan IMA, Aldington S, Griffiths RF et al. : Cardiovascular investigations of airline pilots with excessive cardiovascular risk. ASEM 2013; 84: 608–612.
Objektive Beurteilung der Flugtauglichkeit unabdingbar Bei Auftreten von Gesundheitsstörungen ("decrease in medical fitness") sind Piloten verpflichtet, den Rat ihrer Fliegerärzte umgehend einzuholen. Bei einigen schwereren Gesundheitsstörungen besteht sogar bis auf Weiteres – also bis zum Ausschluss von signifikanten Risiken für die Flugsicherheit – vorübergehend keine Flugtauglichkeit. In anderen Ländern wie den USA geht man z. davon aus, dass professionelle Piloten häufig keine medizinische Hilfe suchen, insbesondere nicht bei ihren Fliegerärzten, aus Angst vor vorübergehender oder dauernder Untauglichkeit und damit einhergehenden Einkommensverlusten (Schwartz et al. Flugmedizinische tauglichkeitsuntersuchung klasse 1.3. 2012). In Deutschland gibt es keine entsprechenden Daten. Lohnfortzahlung, soziale Absicherung durch entsprechende Versicherungen auf der Basis von Lebensversicherungspolicen (Loss-of-License-Versicherungen) etc. verhindern derartige Interessenkonflikte. Die Beurteilung der Flugtauglichkeit mag bei der Mehrzahl der turnusmäßig erfolgenden Untersuchungen einfach sein, erfordert aber bei einigen Normabweichungen eine sorgfältige Abwägung.
Luftfahrzeugführer der Klasse 2 können bei ausreichendem Sehvermögen, aber eingeschränktem Farbensinn, häufig mit einer Sondergenehmigung und der Auflage "Sichtflug nur bei Tage" fliegen. Die hierfür erforderliche Sondergenehmigung können AeMC und Fliegerärzte der Klasse 1 erteilen. Es ist zu beachten, dass das Sehvermögen nicht allein an Dioptrien- und anderen Messwerten fixiert werden kann. Der Luftfahrer hat ein hinreichendes integrales Sehvermögen für die angestrebte oder auszuübende Tätigkeit nachzuweisen. Beispiel: Wenn ein Klasse-2-Proband minus 8 Dioptrien benötigt, so scheint das zunächst noch ausreichend. Es hängt aber von seinem verbliebenen Gesichtsfeld ab, ob er tatsächlich tauglich ist oder nicht. Flugmedizinische tauglichkeitsuntersuchung klasse 1.0. Die Dioptrienzahl allein reicht also zur Beurteilung nicht aus. Zusammenfassend bieten die JAR-FCL3 dem Fliegerarzt generell einen ausreichenden Ermessensspielraum für Sondergenehmigungen bei Limitüberschreitungen, sowohl explizit als auch implizit auf dem Boden redaktioneller Mängel.