Verwendet der Makler ein Formular für die Beauftragung, können nur ein einfacher Maklerauftrag und ein Alleinauftrag wirksam vereinbart werden. Bei einem vorgefertigten Maklervertrag, der eine sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) darstellt, ist die Vereinbarung eines qualifizierten Makleralleinauftrags unzulässig und unwirksam. Dieser exklusive Maklerauftrag ist nur in einer sogenannten Individualvereinbarung zulässig, bei der die Vertragsbedingungen von beiden Vertragsteilen ausgehandelt wurden. Was bedeutet eigentlich diese Verweisungsklausel in meinem Vertrag? - Pfefferminzia.de. Das bedeutet z. B. : Taucht eine Hinzuziehungs- oder Verweisungsklausel in einem vorgefertigten Maklervertrag auf, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. II. Maklerprovision nur bei erfolgtem Mietvertrag Beauftragt ein Vermieter einen Makler damit eine Vermietung für eine Mietwohnung zu vermitteln, ist die Entstehung eines Provisionsanspruchs regelmäßig unproblematisch: Zur Zahlung der Maklerprovision ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn es infolge der Tätigkeit des Maklers zu einem Mietvertragsabschluss kommt.
Erscheinen allerdings verschiedene Anzeigen, mit womöglich differenten Angaben zum selben Objekt, wirkt das auf Interessenten möglicherweise befremdlich und macht den Eindruck, die Immobilie müsse um jeden Preis verkauft werden. Einen qualifizierten Alleinauftrag zu unterschreiben, ist aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt ratsam. Der ausschlaggebende Grund ist die in solchen Verträgen häufig vereinbarte Provisionspflicht, die auch trotz ausbleibenden Erfolgs gezahlt werden muss. Es gibt nicht wenig Fälle, in denen der Kaufinteressent ohne das Zutun des Maklers von Ihren Verkaufsabsichten erfährt, zum Beispiel, weil sich Ihre Verkaufsabsicht "herumgesprochen" hat oder aufgrund der Anzeige des Maklers sich für Interessenten die Adresse der Immobilie herausfinden lässt. Kommt ein Kaufinteressent dann direkt auf Sie zu, werden Sie diesen kaum abweisen wollen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind (Verweisungsklausel). Maklervertrag mit 'Verweisungsklausel' gültig?. Grundsätzlich sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar sein, ob Sie einen Makler-Alleinauftrag erteilen oder sich für einen qualifizierten Alleinauftrag entscheiden.
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Die AGBs des Immobilienmaklers gelten in einer solchen Individualvereinbarung nicht. Dies geht aus einer Rechtssprechung des OLG Zweibrücken hervor. Heranzuziehen sind auch die §§13 ff BGB sowie §§ 307 bis 309 BGB. Aus diesen Gründen werden solch erweiterte Alleinaufträge meist bei Verträgen mit Großprojekten ausgehandelt und kommen seltener bei Verkäufen von Wohnungen oder Häusern zum Tragen. immoverkauf24 Info: Viele Immobilienmakler nutzen Formularverträge als qualifizierte Makleralleinaufträge. Hinzuziehungs-Klausel. Doch diese Verträge sind unwirksam, da ein qualifizierter Alleinauftrag immer individuell ausgehandelt werden muss. Sie erkennen einen Formularvertrag anhand von Füllfeldern, die handschriftlich ergänzt werden müssen. Sind Sie sich unsicher, dann helfen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne weiter. 3. Vorteile vom Makleralleinauftrag im Vergleich zum allgemeinen Maklervertrag Beauftragen Sie einen guten Immobilienmakler, dann wird dieser Ihnen nicht ohne Grund einen Makler-Alleinauftrag anbieten.
OLG Hamm 07. 01. 2021 18 U 109/18, NWB 21/2021 S. 1510 Die Unwirksamkeit einer im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines "Makler-Alleinauftrags" dem Kunden gestellten sog. Verweisungsklausel infiziert nicht in jedem Fall eine in allgemeinerem Zusammenhang geregelte Verlängerungsklausel. Die Inanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage eines teilweise unwirksamen Makler-Alleinauftrags kann gleichwohl zur Entstehung von Courtageansprüchen führen. Anmerkung: Ebenso können Courtageansprüche entstehen, wenn stillschweigend ein Maklervertrag abgeschlossen worden ist. Voraussetzung ist allerdings, dass ein S. 1511 Makler den Kaufinteressenten unmissverständlich auf eine von ihm im Erfolgsfall zu zahlende Käuferprovision hingewiesen hat. Nimmt der Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, bspw. in einem ihm übersand...
Qualifizierter Alleinauftrag In der Praxis ist ein normaler Maklervertrag genau so viel wert wie der einfache Makleralleinauftrag. Einen wesentlichen Unterschied macht einzig, dass während der Vertragsdauer kein anderer Makler vom Auftraggeber eingeschaltet werden darf. Der Makler ist im Rahmen des Vertrages verpflichtet, jede Tätigkeit zum erfolgreichen Verkauf zu entfalten, selbst wenn diese mit einem erhöhten Kostenaufwand behaftet ist. Der Auftraggeber hingegen ist auf der anderen Seite berechtigt, mit selbst gefundenen Interessenten einen Kaufvertrag abzuschließen. Er darf selbst nach Interessenten suchen und seine Immobilie somit auch in verschiedenen Medien anbieten. In der Zeitung sehen viele Makler daher neben den eigenen Annoncen auch eine Anzeige des Auftraggebers. Entsprechend haben Makler versucht, mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Problem zu lösen. Der Verkäufer soll damit die Verpflichtung eingehen, jeden Interessenten gemäß Verweisungsklausel an den Makler weiterzugeben oder gemäß Hinzuziehungsklausel den Makler bei Verhandlung hinzuzuziehen.