Baulinks -> Redaktion || < älter 2016/0650 jünger > >>| (18. 5. 2016) Für die rund 773. 000 Beschäftigten im Baugewerbe*) wurde nach 14-stündigen Tarifverhandlungen in Wiesbaden folgendes Ergebnis erzielt: Die Löhne und Gehälter steigen... in den alten Bundesländern am 1. Mai 2016 um 2, 4% und am 1. Mai 2017 um 2, 2% und in den neuen Bundesländern zu denselben Zeitpunkten um 2, 9% und 2, 4%. Dies entspricht einer "politischen" Gesamterhöhung von 4, 6% im Westen und 5, 3% im Osten bei einer Laufzeit von 22 Monaten. Faktisch liegt die Gesamterhöhung übrigens wegen der Zinseszinseffekte bei rund 4, 66% bzw. 5, 34%. Zur Erinnerung: Gewünscht hatte sich die IG Bau Mitte Februar u. a. Lohn- und Gehaltssteigerungen von 5, 9% für zwölf Monate (siehe Beitrag vom 17. 2. 2016). Tarifvertrag bau angestellte 2020. Das Gegenangebot der Bauarbeitgeber Anfang April betrug zweimal 1, 3% mehr Lohn bzw. Gehalt (siehe Beitrag vom 5. 4. 2016). Weitere Vereinbarungen Für die Tätigkeit auf auswärtigen Baustellen werden die Arbeitgeber ab dem 1.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben auch das Recht, die oben genannten Personen in einem Krankenhaus oder an einem anderen Ort abzusondern (beispielsweise in häuslicher Quarantäne). Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. 1. bis 6. Woche: Entschädigung in Höhe des vollen Verdienstausfalls (netto) und ab 7. Woche: Entschädigung in Höhe von 67% des entstandenen Verdienstausfalls (netto). Es besteht die Pflicht des Arbeitgebers, auch die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Durch diese gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sicher gestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz Absonderung ihr Geld weiter erhalten. Bei Selbständigen erfolgt die Berechnung auf Basis von 1/12 des Arbeitseinkommens (§ 15 Sozialgesetzbuch IV), bei Heimarbeitern gilt der Monatsdurchschnitt des letzten Jahreseinkommens. Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich zu informieren, dass ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Tarifrunde 2016 zum Bauhauptgewerbe - was ändert sich?. Als angestellte(r) Beschäftigte(r) erhalten Sie den Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Absonderung gemäß Infektionsschutzgesetz in den ersten 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt.