Die Tragfähigkeit und Standsicherheit von Brandwänden muss auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung während des Brandes (für einen definierten Zeitraum) erhalten bleiben. Brandwände müssen ausreichend dick sein und durchgehend in allen Geschossen übereinander angeordnet sein (Abweichungen möglich, wenn Branddecken vorhanden sind). Brandwände sind bis in den Dachbereich (oder sogar darüber hinaus) fortzuführen. Brandwände dürfen nicht durch brennbare Baustoffe unterbrochen werden oder Hohlräume aufweisen. Öffnungen in außenliegenden Brandwänden sind unzulässig. Öffnungen in innenliegenden Brandwänden müssen besonders abgeschottet werden (siehe Feuerschutzabschluss). Verschärfte bzw. zusätzliche Anforderungen können sich aus der Feuerversicherung ergeben. In diesem Falle ist der Einbau einer sogenannten Komplextrennwand erforderlich. BV Porenbeton - Optimaler Brandschutz. [3] Erfordernis von Brandwänden [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] In welchem Fall eine Brandwand erforderlich ist, wird ebenfalls in den Baugesetzen und Baunormen vorgegeben.
Daher ist eine gemeinsame Auslegung verschiedener Anforderungen erforderlich. Ein kritischer Aspekt sind hierbei Einbauten und Installationen. Generell beziehen sich die Feuerwiderstandsklassen klassifizierter Wände stets auf Wände ohne Einbauten. Bezogen auf Schlitze bedeutet dies, dass der Restquerschnitt einer Wand auch im Bereich von Schlitzen die erforderliche Mindestwanddicke gemäß DIN 4102–4 besitzen muss. Hierbei ist es jedoch möglich, einzeln verlegte Kabel zu überputzen oder Schlitze mit Brandschutzplatten zu verschließen. Steckdosen, Schalterdosen usw. dürfen bei raumabschließenden Wänden erst ab einer Gesamt-Wanddicke (Mindestdicke + Bekleidungsdicke) > 140 mm gegenüberliegend eingebaut werden. Brandwände | Mauerwerk | Bauphysik | Baunetz_Wissen. Ein besonderes Augenmerk ist auf Wand- und Deckenanschlüsse zu legen. So müssen Dämmschichten in Anschlussfugen aus Mineralwolle der Baustoffklasse A mit einem Schmelzpunkt > 1 000°C und einer Rohdichte > 30 kg/m³ bestehen. Weitere Informationen Brandschutz mit Porit-Porenbeton bba 541 Mehr zum Thema Leichtbeton bba 04|2006
Nichttragende Wände aus Porit-Porenbeton erfüllen bereits beidseitig verputzt ab 7, 5 cm F90-A. Begründen lässt sich diese Eigenschaft einerseits durch die geringe Wärmeleitfähigkeit, wodurch im Brandfall die auftretenden hohen Temperaturen gedämmt werden. Somit ergeben sich auf der dem Feuer abgewandten Seite nur relativ geringe Temperaturerhöhungen. Andererseits beeinflusst die Baustoffstruktur mit einem praktischen Feuchtegehalt von ca. 4 M-% das Brandverhalten. Diese wird bei Temperaturen von ca. 100°C ausgetrieben. Weiterhin enthält Porenbeton gebundenes Kristallwasser, das zwischen 200°C und 800°C abgespalten wird. So ergibt sich bis ca. Brandwand dicke mauerwerk stempeln stempelputz. 650°C eine Zunahme der Druckfestigkeit. Durch die brandschutztechnischen Eigenschaften des Porenbetons wird bei tragendem Mauerwerk mit Wandstärken ab 11, 5 cm (Mindestwandstärke nach DIN 1053–1 für tragendes Mauerwerk) bereits die Klassifizierung F90-A erreicht. Brandwände Aus den oben genannten Eigenschaften resultiert u. a. auch die Brandwandeignung von Porit-Porenbeton.