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Vielmehr steht es dem Testamentsvollstrecker nach § 2226 BGB jederzeit frei, sein Amt niederzulegen und zu kündigen. Eine solche Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht und bedarf keiner Begründung. Grundsätzlich kann der Testamentsvollstrecker eine solche Kündigung jederzeit aussprechen. Kündigt der Vollstrecker aber "zur Unzeit", dann können dem Erben Schadensersatzansprüche zustehen, § 671 Abs. 2 BGB. Möglich soll auch eine (entgeltliche) Vereinbarung zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker sein, wonach sich der Vollstrecker verpflichtet, sein Amt zu einem bestimmten Zeitpunkt niederzulegen. Wie wirkt sich eine Kündigung durch den Testamentsvollstrecker aus? Ersatztestamentsvollstrecker im Testament benennen!. Hat der Testamentsvollstrecker durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht sein Amt gekündigt, dann endet das Amt mit sofortiger Wirkung. Die Kündigung durch einen Testamentsvollstrecker heißt aber nicht automatisch, dass die Testamentsvollstreckung an sich auch beendet ist. Hat der Erblasser in seinem Testament für diesen Fall vorgesorgt und zum Beispiel einen Ersatz-Testamentsvollstrecker benannt, dann wird die Vollstreckung mit diesem Ersatzmann fortgesetzt.
Der Aufklärungsanspruch des Erben gegen den Testamentsvollstrecker beinhaltet primär ein Benachrichtigungsrecht. Das heißt, der Testamentsvollstrecker hat die Erben unverzüglich und unaufgefordert über von ihm ausgeführte Maßnahmen, auch in Bezug auf Dritte, zu informieren. Das gilt insbesondere für die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich, wenn also Betriebsvermögen zum Nachlass gehört. Hier ist der Erbe über die bestehenden Geschäftsbeziehungen mit anderen zu informieren. An den Testamentsvollstrecker werden insofern keine allzu hohen Anforderungen gestellt, mündliche Besprechungen über die finanzielle Situation sind hier ausreichend, es sei denn der Erbe macht einen weitergehenden Auskunftsanspruch geltend. seit 2004 bei Rechtsanwalt Erbrecht, Kapitalanlagenrecht 2. Schlussrechnung testamentsvollstrecker master.com. ) Auskunftsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker Im Unterschied zu dem bloßen Benachrichtigungsanspruch setzt der Auskunftsanspruch ein entsprechendes Verlangen des Erben auf Auskunftserteilung voraus. Macht der Erbe seinen Auskunftsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker geltend, hat dieser die Pflicht, dem Erben alle Kenntnisse zu verschaffen, die ihm die Einschätzung seiner rechtlichen Stellung während der Testamentsvollstreckung ermöglichen.
Diese wird in der neueren Praxis sehr häufig verwendet. Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Tabellen keine Gesetzeskraft haben und für Gerichte daher nicht bindend sind. Von der Rechtsprechung wird immer wieder hervorgehoben, dass die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung immer nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann und eine Schematisierung nicht möglich ist. Üben mehrere Testamentsvollstrecker das Amt gemeinschaftlich aus, so erhält jeder von ihnen eine Vergütung nach Maßgabe seiner Tätigkeit. Bei dem Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit. Schlussrechnung testamentsvollstrecker master site. Die Vergütung ist aus dem Nachlass zu leisten. Die Erben sind Gesamtschuldner. Die Vergütung wird bei der Testamentsvollstreckung in der Regel erst mit Beendigung fällig. Nur bei länger andauernder Verwaltung, insbesondere bei der Dauertestamentsvollstreckung, kann der Testamentsvollstrecker seine Vergütung in periodischen Abschnitten verlangen.
Zur Erläuterung der Rechnungslegung darf ich auf Folgendes hinweisen: In der Aufstellung sind sämtliche zum Nachlass gehörenden Bankkonten, einschließlich Sparbücher und Wertpapierdepots aufgeführt. Bargeldbestände werden von mir nicht gehalten. Der zum Zeitpunkt des Amtsbeginns vorgefundene Bargeldbestand wurde auf das Konto bei der _________________________ Bank, Konto-Nr. _________________________, am _________________________ eingezahlt. Die Abrechnung beginnt mit dem jeweiligen Kontosaldo gemäß den Kontoauszügen zum Zeitpunkt des Amtsbeginns und entspricht der Angabe im Nachlassverzeichnis vom _________________________ (alternativ: entspricht dem Schlusssaldo gemäß Jahresrechnungslegung vom _________________________). Die Einnahmen und Ausgaben wurden von mir unter Angabe des Zeitpunktes, des Verwendungszwecks und des betreffenden Bankkontos aufgeführt. § 17 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Die Zu- und Abgänge im Bestand des Wertpapierdepots sind einzeln aufgeführt. Die Wertentwicklung des Wertpapierdepots ergibt sich aus regelmäßig angeforderten Depotaufstellungen und ist ebenfalls in der Abrechnung mit aufgeführt.
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a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Rz. 153 Muster 343 An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Hier: 1. Jahresbericht 2. Rechnungslegung für die Zeit vom 1. 1. _________________________ bis 31. 12. _________________________ In meiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des am _________________________ verstorbenen _________________________ darf ich nach Ablauf des Kalenderjahres _________________________ wie folgt berichten: 1. Schlussrechnung testamentsvollstrecker master of science. Rechnungslegung In der Anlage überreiche ich die Aufstellung über die in der Zeit vom 1. _________________________ – 31. _________________________ von mir getätigten Einnahmen und Ausgaben. Ferner sind die entsprechenden Belege in Kopie beigefügt. Soweit Sie die Einsicht in die Originalbelege wünschen, bitte ich um Vereinbarung eines Termins, an dem Sie die Originalbelege hier einsehen können.