Mobile Bildung für die Eine Welt in Norddeutschland e. V. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Fairen Handel Der Verein "Mobile Bildung für die Eine Welt in Norddeutschland e. V. " engagiert sich seit 1999 für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairer Handel. Er ist Träger von vier Projekten... mehr erfahren & unterstützen Futurepreneur e. Soziale Projekte | Plan International. V. Mit Ihrer Spende zu einer innovativen Gesellschaft Für eine Gesellschaft voller Tatkraft und Gründergeist Die spendenfinanzierte gemeinnützige Bildungsinitiative Futurepreneur e. hat die Programme SOMMERUNTERNEHMER und CAMPUSUNTERNEHMER entwickelt, die bei jungen Menschen zwischen 13 und 19 Jahren Unternehmergeist... DER HAFEN HILFT! e. V. MIete für Spendenlager Oft fehlen einfache Dinge des täglichen Bedarfs, um Menschen in materieller Not den schwierigen Alltag zu erleichtern. In unserem Spendenlager im Westen Hamburgs wartet Hausrat vom Besteck bis zur Bettdecke... Hamburger Hospiz Unterstützung für die Hospizarbeit in Hamburg Seit nahezu 30 Jahren engagieren wir uns für unheilbar Schwerstkranke und Hochbetagte an der Grenze des Lebens, für Angehörige und Hinterbliebene.
Denn auch Stiftungen formulieren in der Regel ein Ziel für ihre Fördermaßnahmen und suchen ihre Kooperationspartner entsprechend ihres Zwecks aus. Wer gefördert werden will, stellt zunächst einen Antrag bei der entsprechenden Stiftung. Da die Fördermittel jedoch begrenzt sind, entscheidet ein Gremium der Stiftung darüber, wer gefördert wird und wie hoch der Förderbetra g ausfällt. Da es keine gesetzlichen Reglements für die Förderung von Projekten gibt (im Gegensatz zur Förderung von Einzelpersonen, z. B. bei Stipendien), hat die Stiftung in dieser Hinsicht sehr großen Entscheidungsspielraum. Wie beantragt man Stiftungsgelder? Grundsätzlich legt jede Stiftung selbst fest, wie die Stiftungsgelder beantragt werden müssen. Gemeinnützige projekte unterstützen. So kann es sein, dass manche Stiftungen strenge Regularien vorschreiben, während andere eine formlose und unbürokratische Vorstellung bevorzugen. Wichtige Tipps & Tricks für die Antragstellung Mache den richtigen Ansprechpartner ausfindig und kontaktiere ihn direkt! Am allerbesten ist eine persönliche Kontaktaufnahme, d. h. mindestens per Telefon.
So muss die "Beispiels-Stiftung" M in ihre Satzung ausdrücklich aufnehmen, dass sie Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO ist, um etwa gemeinnützige Träger von Museen und Kultureinrichtungen finanziell unterstützen zu können. Zweckidentität: Erforderlich ist weiter, dass die Zwecke der hingebenden und der empfangenden Körperschaft identisch sind (AEAO zu § 58 AO Nr. 1 S. 8) Sprich: Die Empfängerkörperschaft dürfte die von der Stiftung M erhaltenen Mittel nur für die Förderung der Volks- und Berufsbildung oder die Kunst- und Kulturförderung verwenden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Überlassung von Personal und Räumlichkeiten nach § 58 Nr. 4 und Nr. 5 AO § 58 Nr. Personal: Bei der Überlassung von Personal nach § 58 Nr. 4 AO ist entscheidend, dass das "überlassene" Personal von der Empfängerorganisation nur zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke eingesetzt wird. Die Empfängerkörperschaft muss dabei nicht zwingend selbst steuerbegünstigt sein. Räumlichkeiten: Anders ist dies bei der Überlassung von Räumlichkeiten nach § 58 Nr. 5 AO.