Es ist gängige Praxis zwischen Kunden und Lieferanten, bei langfristigen Projekten oder größeren Investitionen Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Teilzahlungen zu vereinbaren, die noch vor dem Ende der auszuführenden Leistung zu entrichten sind. Ob dies auf Wunsch des Kunden passiert oder der Wunsch des Lieferanten ist, ist dabei nicht relevant. Umsatzsteuerlich bestehen bei An- und Teilzahlungen bzw. bei Schlussrechnungen einige Fallstricke, die für den Lieferanten oder auch den Kunden teuer werden können. Die größte umsatzsteuerliche Risikoquelle für den Lieferanten ist wohl, dass bei einer falschen Abrechnung mehr Umsatzsteuer als nötig geschuldet wird, wenn beispielsweise Rechnungen falsch ausgestellt wurden. Teilrechnung (Teilschlussrechnung) - Anwendung und Pflichten. Für den Kunden besteht das Risiko, dass ein etwaiger Vorsteuerabzug aufgrund einer fehlerhaften Rechnungslegung versagt wird. Worauf bei Anzahlungen zu achten ist Insbesondere können sich folgende Problembereiche ergeben: Eine Voraus- oder Anzahlung, die vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird, führt beim Lieferanten zur Umsatzsteuerpflicht – das bedeutet, im Zeitpunkt, in dem die Zahlung geleistet wird, muss der Lieferant die Umsatzsteuer, die auf die Voraus- oder Anzahlung entfällt, an das Finanzamt melden und entrichten.
Ist dies nicht der Fall, muss bei Schlussrechnungslegung unbedingt ein möglichst konkreter Vorbehalt erhoben werden. Leistet der Auftraggeber eine unvollständige Schlusszahlung sollte der Auftragnehmer ebenfalls einen konkreten Vorbehalt erheben. Ein eindeutiger Vorbehalt sichert die Geltendmachung des Differenzbetrages, auch wenn es nach dem schriftlichen Vorbehalt zu Gesprächen zwischen den Vertragsparteien kommt, in denen die Auffassungsunterschiede in einzelnen Punkten ausgeräumt werden. Teilrechnung schlussrechnung österreich aktuell. Ein solches Gespräch erhält trotz weiterer Rechnungskorrekturen nach Geltendmachung des Vorbehalts die Forderungen des Auftragnehmers vollinhaltlich aufrecht. Schließlich ist zu beachten, dass die in der ÖNORM angegebene Frist von drei Monaten für die Erhebung eines Vorbehalts regelmäßig vertraglich verkürzt wird. Eine gröbl iche Benachteiligung des Auftragnehmers kann bei Verkürzung der Frist auf weniger als sechs Wochen vorliegen.
Bereits bezahlte Beträge vorheriger Teilschlussrechnungen werden hierbei berücksichtigt und entsprechend abgezogen. Jede Rechnung beinhaltet also Auskunft über die erbrachte Leistung und die Umsatzsteuer. Nehmen wir an, es wurden bereits vier Teilrechnungen ausgestellt und bezahlt, doch nach der vierten Teilrechnung werden keinerlei weiteren Leistung mehr erbracht. Nun stellt sich die Frage, wie vorgegangen werden muss. Wichtig ist, ein Schriftstück zur Berichtigung der letzten Rechnung auszustellen, die als Schlussrechnung betitelt bzw. als solche gekennzeichnet wird. Eine andere Möglichkeit ist das Legen einer separaten Schlussrechnung. Teilrechnung und Abschlagsrechnung richtig anwenden - Versino - Business Blog. Wichtig hierbei ist, dass alle Teilrechnungen, die zuvor gelegt worden sind, angeführt werden. Die bezahlten Beträge werden allesamt addiert und die Endsumme beträgt in weiterer Folge 0 Euro, das heißt, dass der Auftraggeber die Rechnungen allesamt bezahlt hat. Da eine Teilrechnung immer als Schätzung gilt, ist das rechtlich gesehen vonnöten. Daher ist eine Schlussrechnung, die 0 Euro oder den Restbetrag aufweist, immer notwendig.
Vorausrechnung Stellt der Unternehmer ohne Erhalt einer Zahlung über eine noch nicht erbrachte Leistung eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, so spricht man von einer sogenannten Vorausrechnung. Der die Rechnung ausstellende Unternehmer schuldet in diesen Fällen nach Ansicht der Finanzverwaltung den ausgewiesenen Steuerbetrag kraft Rechnungslegung, ohne dass der Rechnungsempfänger die Vorsteuer geltend machen kann. Teilrechnung schlussrechnung österreich erlässt schutzmasken pflicht. Um eine Steuerschuld auf Grund der Inrechnungstellung zu verhindern, muss aus der Abrechnungsurkunde klar hervorgehen, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird, etwa: "1. Teilrechnung über die vereinbarte und am … fällig werdende Abschlagszahlung". Schlussrechnung Mit Fertigstellung und Abnahme der gesamten Leistung kann eine Schlussrechnung ausgestellt werden, wobei diese jedenfalls erforderlich ist, wenn nach Leistungserbringung noch Entgelte verrechnet werden sollen. Sofern eine Schlussrechnung ausgestellt wird und vorab Anzahlungsrechnungen mit Steuerausweis gelegt wurden, sind in der Schlussrechnung die Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge abzusetzen.