Doch wie soll das gelingen? Kästner erzählt mit seiner Konferenz eine Parabel: Die Tiere befinden sich hier nicht im Zustand des Fressens und Gefressenwerdens, sondern pflegen gegenseitige Rücksichtnahme und das Bemühen um Lösungen der bedrohlichen Probleme für alle. Damit konfrontieren sie die Menschen. Sie führen Aktionen durch, die vor allem ihre Anführer plötzlich nackt und vor allem ohne ihre Kinder dastehen lassen. Nicht nur die Frauen und die Mütter der verschwundenen Kinder, sondern besonders die hohen Herren können nun gar nicht anders als sich darauf zu besinnen, dass auch sie nur Erdenbürger dieser einen Welt sind, und Menschen und Tiere nur dann überleben können, wenn alle gleichermaßen verantwortlich in gegenseitiger Rücksichtnahme und Dialogbereitschaft miteinander umgehen. Die Konferenz der Tiere - LeseLeben. Kästner lässt durch seinen Text alle kleinen und großen Leser ganz direkt mitdenken, gemeinsam Ideen zu entwickeln für ein friedliches und gutes Zusammenleben; möglich ist das nur, wenn eine für alle verständliche Sprache gefunden wird.
Rehkitzsuche: Wer ist in der Verantwortung? Der Landwirt hat den zuständigen Jäger informiert, dass er mähen will. Muss er sich vergewissern, dass der Jäger die Wiese wirklich abgesucht hat oder ist er damit völlig aus der Verantwortung? Die Verpflichtung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, entfällt grundsätzlich nicht. Der Jagdausübungsberechtigte hat zwar grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht, keinesfalls aber die Alleinverantwortung. Tiere sorgen vor diktat na. Der Landwirt sollte sich die Suche jedenfalls rückbestätigen lassen. Ist diese nicht erfolgt, hat er selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Rehkitzsuche: Vertrauen oder absichern? Sollte sich der Landwirt die Suche schriftlich bestätigen lassen? Die Information an den Jagdausübungsberechtigten über die beabsichtigte Mahd, dessen Rückmeldung (zeitlich möglich oder nicht), sowie die Folgemaßnahmen sollten jedenfalls – ggfs. auch fotografisch - dokumentiert werden. An diese Abläufe und Fristen sollten Sie sich halten Wie lange muss der Landwirt dem Jäger Zeit für die Suche geben?
Wie lange im Voraus muss er den Jäger informieren? Der Landwirt sollte den Jagdausübungsberechtigten rechtzeitig informieren. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, die angemessene "Frist" hängt maßgeblich vom Einzelfall ab (wie weit ist der Fahrtweg zwischen Wohnsitz und Revier, ist der Jagdausübungsberechtigte beruflich flexibel oder nicht, gibt es weitere Jagdausübungsberechtigte, die unterstützen können etc. ). Literatur und Rechtsprechung gehen von idealerweise mindestens zwei Tagen vor der Mahd, spätestens aber 24 h vorher aus. Auch die Frage, wie lange der Jäger zur Suche Zeit haben muss, kann nicht allgemein beantwortet werden, hängt der Zeitaufwand noch maßgeblich von der Flächengröße, der notwendigen Wegstrecke etc. Tiere sorgen vor diktat. ab. Wer ist in der Pflicht? Darf der Jäger einfach sagen: "Ich habe keine Zeit"? Muss er dann für Ersatz sorgen oder geht die Hegeplicht dann zurück an den Landwirt? Hier gibt es keine festen Vorgaben. Allerdings gilt auch hier, dass der Landwirt als Verursacher der Gefahr alles Zumutbare für deren Abwendung zu veranlassen hat.