Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt die Klage von Umweltverbänden und einer Anwohnerin gegen ein Kohlekraftwerk von Dow Chemical bei Stade. Aus der Zeit gefallen: Der Konzern Dow Chemical will in Stade ein neues Kohlekraftwerk errichten Foto: dpa Wird in Norddeutschland noch einmal ein Kohlekraftwerk gebaut? Diese Frage ist am Dienstag vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt worden. Umweltverbände unter der Führung des BUND Niedersachsen haben gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Stade geklagt, der es dem Konzern Dow Chemical erlauben würde, ein solches Kraftwerk zu bauen. Ein Urteil wird am Mittwoch erwartet. Online-Protest startet: Kein Kohlekraftwerk in Stade! | Robin Wood. Dow ist mit 1. 300 Beschäftigten der größte Arbeitgeber der Region, die, was Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen angeht, vor 15 Jahren bereits die Abschaltung eines Atomkraftwerks verkraften musste. Die Umweltverbände kritisieren vor allem, dass ein neues Kohlekraftwerk die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung konterkarieren würde.
Deshalb will Dow für 1, 2 Milliarden Euro ein weiteres Kraftwerk bauen, das vor allem mit Steinkohle betrieben wird. Das Kraftwerk soll 1. 000 Megawatt elektrische und 300 Megawatt thermische Leistung haben. Christian Schmidt, der Sprecher des Kreises, weist darauf hin, dass sich die Stadt ihre Bebauungspläne nicht durch den Landkreis genehmigen lassen müsse. Nächste Runde bei Streit um Kohlekraftwerk Stade: Zeitung für kommunale Wirtschaft. Abgesehen davon entspreche der Bebauungsplan nach Auffassung des Kreises "den Zielen der Raumordnung", nicht zuletzt deswegen, weil das Kraftwerk zur Brennstoffversorgung auf den Wasserweg angewiesen sei. Von der Sache her ist das Kraftwerk nach Auffassung der Kläger nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU vereinbar, weil Quecksilber aus den Abgasen in die Elbe geblasen werden würde. Die Richtlinie verbietet es, den Zustand europäischer Gewässer zu verschlechtern. Mit vier Kilometer Abstand zum Stadtgebiet stünde das Kraftwerk, wie die Kläger befürchten, überdies zu nahe an den nächsten Wohnhäusern. "Wir monieren, dass im Plan der Bereich Lärm nicht genügend abgewogen worden ist", sagt BUND-Sprecherin Hemke.