Redaktion beck-aktuell Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews becklink 1019682 Das Bundeskartellamt hat am 03. 04. 2012 Verfahren gegen fünf Mineralölunternehmen wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen eingeleitet. Betroffen sind die Unternehmen Deutsche BP/Aral, ExxonMobil Europe/Esso, ConocoPhilips Germany/Jet, Shell Deutschland und Total Deutschland, wie die Behörde am 04. 2012 mitteilt. RTL schickt nachmittags "Anwälte & Detektive" los - DWDL.de. Hintergrund: Beschwerden freier Tankstellen Hintergrund ist eine Reihe von Beschwerden freier Tankstellen über die Preisstellung der fünf Mineralunternehmen. In mehreren Fällen soll freien Tankstellen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen verkauft worden sein, die über den Preisen liegen, die die marktbeherrschenden Mineralölkonzerne von ihren eigenen Endkunden an der Tankstelle gefordert haben (sogenannte Preis-Kosten-Schere). Darüber hinaus sollen die großen Mineralölunternehmen in anderen Fällen an verschiedenen Tankstellen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen angeboten haben, die unterhalb des Einstandspreises liegen.
Bereich: TV Anwälte, Detektive + POPVIRUS Frei erfundene Polizei-, Rettungs- + Feuerwehreinsätze stehen im Mittelpunkt dieser Scripted Reality-Reihe, die zuvor unter der Dachmarke "Verdachtsfälle" getestet + schließlich in eine eigenständige Sendung umgewandelt wurde. In jeder Folge wird zunächst ein dramatisch inszenierter Vorfall dargestellt, der dann im Anschluss von Anwalt Willi Vorbeck (Frank Junge) + seinen Kollegen untersucht und aufgeklärt wird (Quelle: RTL). Die POPVIRUS Library liefert mit Start seit Start den Soundtrack für die Reality-Reihe. Charlotte Vorbeck im Das Telefonbuch >> Jetzt finden!. Für die Fortsetzung der Staffel 2016 produziert POPVIRUS das Album SUSPENSE ON 45 Vol. 10, welches exakt auf Briefing + Einsatz komponiert + produziert wurde. Das neue Suspense-Album wird im Februar 2016 veröffentlicht.
Leben beim IS ist nicht automatisch mitgliedschaftliche Beteiligung an terroristischer Vereinigung im Ausland Rechtsprechung zu Strafbarkeit von IS-Rückkehrerinnen bestätigt und fortgeführt Mit den beiden Entscheidungen hat der BGH seine Rechtsprechung zur Strafbarkeit von IS-Rückkehrerinnen bestätigt und fortgeführt. Hiernach setze die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) – wie sonst auch – eine gewisse einvernehmliche Eingliederung der Täterin in die Organisation (Mitgliedschaft) und eine aktive Tätigkeit zur Förderung deren Ziele (Beteiligung) voraus. Trotz einer islamistischen Gesinnung müssten dabei Betätigungen der Ehefrau eines IS-Angehörigen im Haushalt und beim Aufziehen von Kindern im IS-Herrschaftsgebiet für sich gesehen noch keine mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte darstellen. Bundeskartellamt geht wegen Verdachts der Behinderung freier Tankstellen gegen fünf Mineralölunternehmen vor - beck-eBibliothek. Auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ( § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB), welche die Strafbarkeit einer der Vereinigung nicht angehörenden Person betrifft, liege in solchen Fällen nicht ohne Weiteres vor.