Im Falle eines Abbruchs nach Beratung, also ohne eine medizinische Indikation, zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Schwangere selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar. Sollte das Kind den Abbruch überleben, muss Erste Hilfe geleistet werden. Ende des Anwendungsbereichs der §§ 218 ff. StGB Siehe hierzu auch beim Beginn des Schutzbereichs des § 212 StGB. Der Anwendungsbereich der §§ 218–219b StGB endet nach fast einhelliger Auffassung mit dem Beginn der Geburt, der hier mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen gleichgesetzt wird. Eingriffe nach diesem Zeitpunkt werden als Tötungsdelikte im Sinne der §§ 211–216, § 222 StGB verfolgt. 222 stgb österreich electric. Dies wird insbesondere mit der hohen Gefährdung und Schutzbedürftigkeit des Kindes von diesem Punkt an begründet. Spätabbrüche Ein Spätabbruch ist in Deutschland und in den meisten anderen Ländern nur erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, d. eine Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau (mütterliche Indikation).
VwGH: Mit diesem Vorbringen spricht der Beschwerdeführer das Verhältnis zwischen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit des dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Verhaltens an. Die belangte Behörde stellte fest, dass ein gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes nach § 222 Abs 1 Z 1 StGB (Tierquälerei) anhängiges Verfahren gem § 90 Abs 1 StPO eingestellt wurde. Dies allein führt noch nicht dazu, dass eine Verfolgung der hier vorgeworfenen Verwaltungsübertretung aus dem Grunde des Art 4 Z 7. ZP-MRK ausgeschlossen ist. Der EGMR hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2001 im Fall Franz Fischer gegen Österreich zum Ausdruck gebracht, Art 4 Z 7. Änderungen zu § 222 StGB (Strafgesetzbuch) , Tierquälerei - JUSLINE Österreich. ZP-MRK beschränke sich nicht auf das Recht, nicht zweimal bestraft zu werden, sondern beziehe sich auch auf das Recht, nicht zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Die Verletzung des Rechtes, nicht zweimal bestraft zu werden iSd Art 4 Z 7. ZP-MRK, ist bei einer Verfügung des Staatsanwaltes nach § 90 StPO, die an ihn gelangte Anzeige zurückzulegen, auszuschließen, kommt es doch dazu dann, wenn der Staatsanwalt - von vornherein oder nach Durchführung von Vorerhebungen - erkennt, dass die Anzeige haltlos, die angezeigte Tat nicht strafbar oder nicht verfolgbar ist.
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.