Wirtschaft Antisemitismus Jüdische Passagiere ausgeschlossen – Lufthansa bittet Zentralrat um Entschuldigung Stand: 12:34 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten Der Vorfall ereignete sich Anfang März auf dem Flughafen Frankfurt Quelle: dpa/Sebastian Gollnow Eine Lufthansa-Mitarbeiterin schloss jüdische Passagiere vom Flug aus – das Video ging viral, machte den Fall publik. Der Chef der Fluggesellschaft entschuldigt sich jetzt auch beim Zentralrat der Juden. N ach dem Ausschluss einer jüdischen Reisegruppe von einem Flug nach Budapest hat sich Lufthansa -Chef Carsten Spohr auch beim Zentralrat der Juden in Deutschland entschuldigt. Lufthansa-Chef bittet auch Zentralrat um Entschuldigung - WELT. Spohr habe am Donnerstag mit dem Präsidenten Josef Schuster telefoniert und diesen persönlich um Entschuldigung gebeten, bestätigte das Unternehmen am Freitag. Über weitere Inhalte des Gesprächs sei Stillschweigen vereinbart worden. Zuerst hatte "Der Spiegel" berichtet. Ergebnisse der internen Untersuchung des Vorgangs vom 4. Mai dieses Jahres lagen noch nicht vor, sagte eine Lufthansa-Sprecherin.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Kinderreisepass Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig Kinderreisepass ist nur mit einem Lichtbild gültig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein. Zusatzinformationen zur Gültigkeit: Es wird empfohlen, mit Reisedokumenten einzureisen, die noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sind. Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen.
Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab. Bei Ankunft beachten: Biometrische Daten und Fingerabdrücke werden bei der Einreise von Ausländern genommen. Ausgeschlossen sind Personen unter 17 Jahren und Diplomaten.