Sie ist die maßgebliche Richtlinie für die Migration von Ärzten im europäischen Wirtschaftsraum und sieht die automatische Anerkennung der in der Richtlinie aufgeführten Studienabschlüsse und Facharztbezeichnungen in den Mitgliedstaaten vor. Ärzte mit Facharztausbildungen, die für sein Herkunftsland in der Richtlinie nicht vorgesehen sind, müssen auf Anforderung im Aufnahmestaat vorgeschriebene Weiterbildungsbedingungen erfüllen, d. h. Richtlinie 93 94 ewg 147540 w. einen entsprechenden Abschluss im Aufnahmestaat erwerben. Weiterbildungszeiten, die bereits im Herkunftsstaat abgeleistet wurden, müssen dabei angerechnet werden. Die Richtlinie 93/16/EWG und ihre Nachfolger sehen Mindestanforderungen an die ärztliche Grundausbildung und die fachärztliche Weiterbildung vor. Die allgemeinmedizinische Ausbildung wird separat in Titel IV der Richtlinie behandelt, da es hier starke Unterschiede in den spezifischen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten gab. Im Zuge dieser Harmonisierung wurde in Deutschland die Berufsbezeichnung des Praktischen Arztes abgeschafft und durch eine Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner ersetzt.
Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1, 50 m betragen. 5. Bei unbeladenem Fahrzeug muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0, 20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0, 20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen. BGHM: EU-Richtlinien. 6.
ÜbernG d. ANHANG RL 93/94/EWG - Europäisches Sekundärrecht | gesetze.legal. ArbGG 1953 BErzGG BeschFG 1985 BeschFG 1996 BeschSchG BetrAVG BetrVG BetrVG 1972 BetrVG 2002 BGB BGB 2002 BGS PersVG BildungsurlaubsG Baden-Württemberg BildungsurlaubsG Hamburg BildungsurlaubsG Hessen BildungsurlaubsG Niedersachsen BildungsurlaubsG NRW BildungsurlaubsG Rheinl. -Pfalz BImSchG BKGG BMT-G BMT-G II BMT-G-O BPersVG BPersVG-DDR BRAGO BRAO BRG Bayern BRG Bremen BRG Hessen BRKG Brüsseler Abkommen BSeuchG BSHG BundesvertriebenenG BundVersAnstG f. Angest. BUrlG BVerfGG BVersG BVerwGG BWGöD DienstVO ev.