18. 7. 2018, aktualisiert am 22. 10. 2018 Raiffeisenbank darf keine Gebühr für die Herausgabe zurückliegender Kontodaten verlangen. - Bescheid ist nicht rechtskräftig. Die heimische Datenschutzbehörde hat eine erste Entscheidung im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) getroffen. Demnach darf die Raiffeisenbank Wien/Niederösterreich nicht mehr wie bisher 30 Euro pro Jahr für die Einsichtnahme auf alte Kontoauszüge verlangen. Beschwerde bei Datenschutzbehörde Der Bescheid geht zurück auf einen konkreten Fall, bei dem ein Kontoinhaber Nachweise für Überweisungen einsehen wollte, die bereits fünf Jahre zurücklagen und nicht mehr im Raiffeisen-Finanzportal Elba angezeigt wurden. Ihm wurde eine Gebühr von 30 Euro verrechnet. Erbe fordert Kontoauszüge des Verstorben 6 Jahre vor Todestag. Daraufhin stellte er ein Auskunftsbegehren, das die Bank nicht beantwortete. Dann beschwerte er sich bei der Datenschutzbehörde. Auskunftsrecht nicht erfüllt Die hat nach einer Anhörung beider Parteien entschieden, dass das Auskunftsrecht in diesem Falle nicht erfüllt wurde.
Staats- und Verfassungsrecht 20. Juli 2012 Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Betäubungsmittelrecht 19. Dezember 2008 Wir feiern: 5 Jahre Specials 16. Januar 2008
Und es muss ganz exakt vom Amt geschildert werden, was genau es braucht, damit der Empfänger die Gelegenheit, Kontenbewegungen zu schwärzen, die sozialhilferechtlich nicht relevant sind. Hier jedoch wird allein aufgrund nachweislich (! ) falscher Verdächtigungen 10 Jahre Kontenbeweungen gefordert. Vielleicht würde ein Anruf beim Landesbeauftragten für Datenschutz weiterhelfen. Ein konkreter Verdacht wäre es gewesen, wenn das Amt Konten gefunden hätte, deren Inhaber tatsächlich der Leistungsempfänger ist und die dieser nicht angegeben hat, aber doch nicht irgendwelche Kontonummern, die dem Amt von irgend jemandem zugeschickt worden sind und sich als falsche Verdächtigungen herausgestellt haben. Insofern dürfte das Amt meiner Ansicht nach auch nicht mehr auf die Bankauskunft beharren, weil sie ihren Anlass verloren hat. Das alles kommt mir sehr spanisch vor. Ähnliche Themen zu "Kontenbewegungen der letzten 10 Jahre! Zulässig? Streit um Pflichtteil: Erbe muss auf seine Kosten Kontoauszüge der letzten 10 Jahre prüfen | Verbraucher-und-Rechtsthemen.de. ": Titel Forum Datum Handydurchsuchung eines Freundes Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 22. Februar 2019 Mieter lackiert 20 Jahre alten Fliesenspiegel Mietrecht 30. August 2018 Ist eine rituelle Beschneidung Minderjähriger zulässig?
| 05. 12. 2016 12:21 | Preis: ***, 00 € | Erbrecht Beantwortet von 15:17 Zusammenfassung: Zur Auskunftsverpflichtung unter Miterben Mein Lebensgefährte verstarb vor einigen Monaten. SeineErben sind drei eheliche und ein nichteheliches Kind, das ist meins. Kontoauszug der letzten 10 jahre kosten de. Fast 30 Jahre lebten wir zusammen, er war aber immer noch verheiratet. Seine Ehefrau verstarb ein Jahr vor ihm. Ich selbst bin nicht erbberechtigt, aber meine Tochter. Er und seine Frau haben kein Testament hinterlassen. Weil er zunehmend dement wurde, hatte ich für ein halbes Jahr die Bankvollmacht für sein Girokonto, danach übernahm eine vom Amtsgericht eingesetzte Betreuerin die Vollmacht bis ein Jahr vor seinem Tod. Die Erbangelegenheiten sind nun schon fast soweit abgearbeitet, dass es jetzt an das Auszahlen der Bankkonten und das Vererben des Hausbesitzes gehen könnte. Nun verlangt eines seiner Kinder von mir - weil seine gesamten Sachen ja in unserer gemeinsamen Wohnung vorhanden sind - die Herausgabe der Kontoauszüge seines Girokontos von fünf Jahren vorher, also noch zu seinen Lebezeiten.
ᐅ Kontenbewegungen der letzten 10 Jahre! Zulässig? Dieses Thema "ᐅ Kontenbewegungen der letzten 10 Jahre! Zulässig? " im Forum "Sozialrecht" wurde erstellt von Mahn, 22. Juli 2013. Mahn Boardneuling 22. 07. 2013, 15:17 Registriert seit: 29. April 2012 Beiträge: 9 Renommee: 10 Kontenbewegungen der letzten 10 Jahre! Zulässig? Guten Tag, das Sozialamt (es handelt sich um Hilfe zum Lebensunterhalt, SGB XII) will von einem Leistungsempfänger X aufgrund des Verdachts, dass sozialrechtlich relevantes Vermögen nicht angegeben wurde, die Kontenbewegungen der letzten 10 Jahre. Ist das zulässig? Kontoauszüge: Zugang muss gratis sein - Datenschutz-Verordnung | KONSUMENT.AT. Zusatzinfo: Das Sozialamt hat dem Leistungsempfänger X nur drei "Hinweise" vorgelegt, die angeblich auf nicht genannten Konten von X hindeuten. Das Sozialamt habe diese Information von einer Quelle bekommen, die es nicht nennen dürfe. Zwei der "Hinweise" waren Kontonummern: bei einer der Kontonummern hat sich mittlerweile herausgestellt, dass sie gar nicht die von X ist, sondern von einer ganz anderen Person.
Sie können sich Ihren gewünschten Kontoauszug als Zweitschrift in Ihrem Online Banking nachbestellen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Im Online Banking Geben Sie entweder die Auszugsnummer oder einen Zeitraum an. Falls Sie noch weitere Auszüge benötigen, klicken Sie in das Kästchen neben "weitere Auszüge bestellen". Sie schließen den Auftrag mit einer TAN-Eingabe ab. Wir senden Ihnen die gewünschten Kontoauszüge postalisch zu. Hinweis: Bei Bestellungen über das Formular können Auszüge maximal 5 Jahre rückwirkend nachbestellt werden. Am Telefon Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da: 24 Stunden - 7 Tage - weltweit. Die Bestellung Ihrer Kontoauszüge wird telefonisch von einem Mitarbeiter durchgeführt. Kontoauszüge der letzten 10 jahre kostenloser counter. Ihre Kontoauszüge werden Ihnen postalisch zugesandt. In der Filiale Besuchen Sie eine Filiale mit Kassen- und Servicebereich innerhalb der Öffnungszeiten. Ein Berater gibt die Nachbestellung in Auftrag. Wir senden Ihnen postalisch die gewünschten Kontoauszüge zu.