2 KFZ über 7. 500 kg mit mehr als drei Achsen. C KFZ über 3. 500 kg mit Anhänger bis 750 kg. CE KFZ über 3. 500 kg mit Anhänger über 750 kg. 3 KFZ bis 7. 500 kg, Züge mit nicht mehr als drei Achsen (d. h. es kann auch ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter gelten als eine Achse). B BE Kombination aus einem Zugfzg. der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt. C1 C1E KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfzg. und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12. Zug mit mehr als drei achsen youtube. 000 kg nicht überschreiten.
Die Regelungen der in Satz 2 Nr. 1, 3 bis 6 gelten auch für Fahrerlaubnisse, die nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilt worden sind und die den in Satz 2 Nr. Zug mit mehr als drei achsen videos. 1, 3 bis 6 genannten Fahrerlaubnissen entsprechen. (4) Für die den Angehörigen der Bundeswehr aus dienstlichen Gründen zu erteilenden Fahrerlaubnisse gelten statt der Klassen 1 bis 3 die aus dem Muster 1a ersichtlichen Klassen; Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden bei Fahrten ohne Fahrgäste den Fahrzeugen zur Güterbeförderung gleichgestellt. Erstellt 1998 von Thomas Gabriel - letzte Änderung 06. 06. 98
C1 Klasse C1E Fußnote 1) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3. 500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12. 000 kg. BE Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12. C1E Klasse C Fußnote 1) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3. C Klasse CE Fußnote 1 Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. CE Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und Länge nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. D1 Klasse D1E Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.