Quelle: picture-alliance / akg-images Martin Luther King absolvierte auch den üblichen Besuch an der Berliner Mauer. Nach seiner Rede reiste er privat in den Ostteil der Stadt. Dort trat er in der Kirche St. Marien auf... und hielt seine Rede noch einmal. Sätze wie "hier sind auf beiden Seiten der Mauer Gottes Kinder, und keine durch Menschenhand gemachte Grenze kann diese Tatsache auslöschen"... Quelle: picture-alliance / akg-images... oder "in diesem Glauben können wir aus dem Berg der Verzweiflung einen Stein der Hoffnung hauen", bewegten die Zuhörer und alarmierten die anwesenden Stasi-Mitarbeiter. Quelle: picture alliance / AP James Earl Ray ist am 23. April 1998 gestorben. Er hat bis zuletzt bestritten, auf Martin Luther King geschossen zu haben. Aber bis zuletzt gibt es nicht ein einziges Indiz, dass seine Behauptung gestützt oder zumindest die Annahme seiner Täterschaft erschüttert hätte. Im Gegenteil: Mindestens einmal soll er, 1990, in einem privaten Telefongespräch im Überschwang den Mord gestanden haben.
S taat und Kirche haben eine "Lutherdekade" ausgerufen, die im Jubiläumsjahr 2017 kulminieren soll. Denn am 31. Oktober 2017 wird sich zum 500. Mal der Thesenanschlag Martin Luthers jähren. Aber hat der Anschlag der 95 Thesen am Hauptportal der Wittenberger Schlosskirche tatsächlich stattgefunden? Die Frage ist bis heute nicht definitiv beantwortet und steht im Mittelpunkt eines seit Jahrzehnten erbittert geführten Streits unter Reformationshistorikern. Nach neueren Schätzungen gibt es nahezu dreihundert Publikationen zu dieser Kontroverse. Es scheint inzwischen fast alles dazu gesagt. Scheint. Zunächst die Fakten. Luther selbst hat einen Thesenanschlag nie erwähnt. Die Befürworter der Faktizität des Thesenanschlags berufen sich daher vor allem auf ein Zeugnis von Luthers Mitstreiter Philipp Melanchthon sowie auf eine 2006 unter großem Medieninteresse wiederentdeckte Notiz von Luthers Sekretär Georg Rörer. In beiden Dokumenten ist von einem Thesenanschlag die Rede. Historiker, die diesen Quellen glauben, argumentieren, dass beide Berichte den Hergang unterschiedlich erzählen und zudem unabhängig voneinander entstanden sind; Rörers Bericht sogar noch zu Lebzeiten Luthers.
Als Motiv hat der Angeklagte Hass auf sein farbiges Opfer angegeben. Unklar bleibt allerdings, wer Ray mit falschen Papieren versorgt, wer ihn bei seiner Flucht unterstützt hat. Über seine mutmaßlichen Auftraggeber schweigt Ray sich aus. Doch auch ohne diese Information liegt der Fall scheinbar klar: Der in eine arme Familie geborene Ray hat ein bescheidene Karriere als Kleinkrimineller hinter sich, die ihn mehrfach ins Gefängnis geführt hat. Im April 1967 ist er ausgebrochen und hat sich seither in ganz Nordamerika herumgetrieben, von Mexiko bis Kanada, von Florida bis Kalifornien. Drei Tage nach dem Urteil allerdings widerruft Ray sein Geständnis und nimmt den Kampf um einen Revisionsprozess auf. Seither ist nicht mehr nur umstritten, wer ihm den Mordauftrag gegeben, sondern auch, ob es überhaupt Ray war, der Martin Luther King erschossen hat. Im Fall Ray bilden sich fortan seltsame Koalitionen. Die Witwe glaubt nicht an die Schuld des verurteilten Mörders ihres Mannes und verlangt die erneute Untersuchung in einem Hauptverfahren.
Außerdem werden ihm fahrlässige und gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge und schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Unter diesen Punkt fallen die Ereignisse in Wiedersdorf bei Landsberg. Nach der Flucht aus Halle soll der Angeklagte zweimal in Wiedersdorf mit vorgehaltener Waffe versucht haben, ein neues Fahrzeug zu erpressen. Den Ermittlungen zufolge weigerte sich zunächst ein Anwohner, ein Auto zur Verfügung zu stellen, worauf dieser und seine Lebensgefährtin vom Angeklagten schwer verletzt wurden. Beim anschließenden zweiten Versuch in einer Werkstatt, sich ein Auto zu beschaffen, erhielt Stephan B. die Schlüssel eines Taxis. Schlussendlich kommt der Vorwurf der Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches (StGB) hinzu. Dabei geht es um die Liveübertragung seiner Tat ins Internet über eine Helmkamera. Zu Beginn seines Livestreams hatte der Täter den Genozid der jüdischen Bevölkerung im 2. Weltkrieg in Abrede stellt. Auch der Stream selbst sowie das Teilen von Links zu Dokumenten in denen zu weiteren Morden aufrufen wird, fallen unter den Passus Volksverhetzung.