Bisher war das ja nie ein Problem, jetzt bin ich aber durch eine Operation an meiner Hand gezwungen ALG II zu beantragen und stehe vor dem Berg "Verantwortungs- und Einstehergemeinschaft" und weiß nicht, wie ich begründen kann/soll damit ich ALG II auch in dem mir zustehenden Umpfang bekommen kann. Ich bin völlig unerfahren, was ARGE angeht und habe Sorge, dass diese uns einen Strick aus unserer WG und unseren Gepflogenheiten drehen. Wie erkläre ich die Vorsorgevollmacht ohne das mir/uns diese Verantwortungs- und Einstehergemeinschaft unterstellt wird. Ist nun mal halt so, dass wenn man so lange zusammen lebt und befreundet ist, dass man auch eine gewisse Verantwortung hat/übernimmt, sich mal untereinander aushilft mit Geld usw. Gründe gegen eine verantwortungs und einstehensgemeinschaft video. #2 AW: Komplizierter Fall... Voraussetzung für eine VE ist laut Gesetz und Rechtsprechung eine Partnerschaft, liegt diese nicht vor, ist eine VE nicht möglich und du mußt auch nichts erklären. teil dem JC mit das keine Partnerschaft vorliegt mehr nicht. Nebenbei stellt sich jedoch noch die Frage, was du im Hauptantrag, bei der Frage, nach weiteren Personen in der BG oder HG angegeben hast?
2 des Hauptantrages) muss ich lt. der Liste, der beizubringenden Dinge ausfüllen. #9 AW: Komplizierter Fall... hallo, wenn Du nett bist, füllst Du das Formular aus. Es würde aber auch ein Satz reichen: "Wir bilden keine Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft, denn wir wirtschaften getrennt. " #10 AW: Komplizierter Fall... Was hast du denn denen am Schalter erzählt als du den Antrag abholtest? Wenn die das einfach so "vorsorglich" angekreuzt habe würde ich sagen dass ich nicht mit einem Mann zusammenlebe mit dem eine VE begründet werden könnte. Fertig aus. Alles andere wird dich nur in Schwierigkeiten bringen. #11 AW: Komplizierter Fall... Vermutung der Bedarfsgemeinschaft im 1. Jahr des Zusammenlebens. Moinsen Crecos, erstmal willkommen hier im Forum. Aber auch Dir, als Newbie hier, möchte ich die Forenregel #11... 11. Themen/Threads erstellen Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit Überschriften wie z. B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Komplizierter Fall..., sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i. d.
Ich hatte das Kreuz unter "Ich lebe seit mehr als einem Jahr mit der oben genannten Person in einem gemeinsamen Haushalt. " vergessen und das JC fordert nun nochmal die korrekt ausgefüllte VE mit diesem Kreuz. Zitat von: BigMama am 02. Juni 2021, 15:07:36 Zitat von: salem977 am 02. was meint ihr? Wieso denn das, wenn ihr doch gemeinsam im Mietvertrag steht? Gründe gegen eine verantwortungs und einstehensgemeinschaft der. Stimmt, dann macht das keinen Sinn, oder? Wäre halt vielleicht auch nur nochmal was, was man vorzeigen könnte, ich würde es aber auch nur ungern machen:D Gast34764 Gast Gespeichert Anlage VE bezieht sich auf Personen in deinem Haushalt. Wenn ihr nicht zusammen wirtschaftet, ist deine Mitbewohnerin nicht Teil deines Haushaltes. Anlage VE ist überflüssig. Zitat von: Gast34764 am 02. Juni 2021, 16:58:51 Anlage VE bezieht sich auf Personen in deinem Haushalt. Anlage VE ist überflüssig. Die Anlage VE wird ja von mir gefordert. Also schreibe ich vielleicht hinzu: Ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob die Anlage VE nicht sogar vollständig überflüssig ist, denn Frau XXX ist ja streng genommen nicht Teil meines Haushaltes, wir wirtschaften schließlich nicht zusammen.