Kontrollieren Sie in bestimmten Zeitabständen das Ausbildungsnachweises (Berichtsheft). Nach § 14 BBiG muss der Ausbildende den Auszubildenden dazu anhalten, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Diese Nachweise sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ( § 43 BBiG). Bestimmungen dazu stehen auch in Ausbildungsordnungen der einzelnen Berufe. Werten Sie die Berufsschulnoten aus und dokumentieren Sie schriftliche Beurteilungen am Ende einzelner Ausbildungsabschnitte. Zwischenzeugnis/Zwischenprüfung auswerten "Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. " BBiG § 48 Bei der Zwischenprüfung kann der Auszubildende nicht "durchfallen". Aber die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Zwischenprüfung gibt Auskunft darüber, ob der Auszubildende im Vergleich mit den anderen Auszubildenden seines Jahrgangs die erforderlichen Leistungen bringt oder nicht.
Dadurch wird der allgemein gehaltene Ausbildungsrahmenplan sozusagen betriebsspezifisch erklärt und ausgestaltet. Bei der "Übersetzung" der Lernziele in betriebliche Tätigkeiten zeigt sich u. U. auch, dass ausgesuchte Lernziele nicht im eigenen Betrieb vermittelt werden können. Da die Lernziele nach Ausbildungsrahmenplan grundsätzlich vollumfänglich zu vermitteln sind, müssen die nicht vermittelbaren Inhalte außerbetrieblich abgedeckt werden, z. durch Lehrgänge oder Praktika in Kooperationsbetrieben (etwa Metallgrundbildung in einer Lehrwerkstatt oder bestimmte buchhalterische Tätigkeiten bei einem Steuerberater). Durch die Verknüpfung der Lernziele mit betrieblichen Tätigkeiten ergibt sich meist auch schon das "von wem" und "wo" der Vermittlung. Von WEM wird vermittelt? Hauptverantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist der bei der IHK eingetragene Ausbilder. In der Realität wird jedoch nur in Ein-Mann-Unternehmen allein der Ausbilder einen Auszubildenden betreuen und anleiten.
Neben dem Arbeitsplatz können dies Lehrwerkstatt, Lehrbüro, überbetriebliche Ausbildungsstätte und andere Orte sein. Sie alle dienen der Erfüllung der Ausbildungspflichten, die der Betrieb aufgrund des Berufsausbildungsvertrages gemäß der Ausbildungsordnung zu erfüllen hat. Bei den Lernorten muss der Ausbilder sicherstellen, dass diese Orte gut geeignet sind. Ungeeignet sind beispielsweise Akkordarbeit, Nachtarbeit, fehlende Pausenregelung, gesundheitliche und sittliche Gefahren oder auch ein mangelhaft ausgestatteter Arbeitsplatz. Achtung: Unfallverhütung! Sie müssen den Auszubildenden gleich zu Beginn der Ausbildung informieren über mögliche Gefahren an seinem Arbeitsplatz Unfallverhütungsvorschriften Vorhandene Schutzausrüstung und deren Anwendung Maßnahmen, wie man Gefahren und Unfälle vermeidet Wo ist der nächste Feuerlöscher und wie funktioniert er? Rettungswege Wer ist Sicherheitsbeauftragter im Betrieb und wie ist er erreichbar? Die Flexibilitätsklausel hilft Betrieben In der Ausbildungsordnung gibt es eine sogenannte Flexibilitätsklausel.
Skip to content Das neue Ausbildungsjahr steht an und langsam beginnen die Vorbereitungen. Ein gut ausgearbeiteter Ausbildungsplan ist wertvoll für Lehrling und Betrieb und spart so manchen Ärger. Wie Sie die Ausbildung sinnvoll planen. Bevor ein Ausbildungsplan erstellt wird, sollte der Betrieb prüfen, ob die erforderlichen Inhalte vermittelt werden können. - © Foto: pressmaster/Fotolia Wozu ist ein Ausbildungsplan gut? Ausbilder müssen für jeden Auszubildenden einen Ausbildungsplan erstellen. Das sieht die Ausbildungsordnung in der dualen Berufsausbildung vor. Dieser Plan soll die Grundlage der betrieblichen Ausbildung sein. Er dient als Orientierungshilfe – sowohl für den Chef als auch für den Lehrling. Mit ihm legt der Ausbilder wichtige Etappenziele fest. Die Lernziele enthalten die Mindestanforderungen: Was muss der Azubi zu einem bestimmten Zeitpunkt können? Das entsprechende Wissen sollten jedem Auszubildenden vermittelt werden. Zudem steht es jedem Ausbildungsbetrieb frei, weitere Fachinhalte zu lehren.
Folgende Angaben muss der individuelle Ausbildungsplan zusätzlich zu den Angaben des betrieblichen Ausbildungsplans enthalten: Name des Auszubildenden, genaue Zeitangaben zu den Ausbildungszeiten in den einzelnen Abteilungen und die Reihenfolge, in der der Auszubildende sie durchlaufen soll. Für die Erstellung dieser Ausbildungspläne finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK Mustervordrucke. Vordrucke gibt es auch bei verschiedenen Verlagen. Ist der Ausbildungsbetrieb größer, müssen weitere Planungen rund um die Ausbildung erstellt werden. Dazu gehören Lernortplan, Ausbildereinsatzplan, Versetzungspläne, Unterrichts- und Unterweisungspläne und Medieneinsatzpläne. Der Ausbilder als Personalentwickler im Betrieb Als Ausbilder arbeiten Sie entscheidend an der Personalentwicklung mit. Um Ihren Betrieb wettbewerbsfähig zu halten, benötigt dieser ständig nachrückende qualifizierte Mitarbeiter. Welche Qualifikationen und wie viele Fachkräfte wann benötigt werden, ergibt sich aus folgenden Faktoren: Altersstruktur der Belegschaft Fluktuationsrate (Mitarbeiter verlassen den Betrieb um anderswo zu arbeiten) Demografische Entwicklung in der Region (Geburtenrate, Pensionierungen, regionale Infrastruktur etc. ) Rahmenbedingungen wie Image des Unternehmens, Verdienstmöglichkeiten, gesellschaftliche Verantwortung Die Ausbildungsorte Innerhalb des Dualen Systems gibt es mehrere Ausbildungsorte.
Sinnvoll ist es, ein Ausbildungskonzept zu erstellen, das Methoden, Ziele und personelle Bedingungen klärt. Was sollte ein Ausbildungsplan beinhalten? Ausbildungsort; Alle Maßnahmen und Hinweise auf die konkrete Umsetzung; Zeitliche Abfolge; Alle aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten des Rahmenplans sollten mit dem Ausbildungsplan abgedeckt sein. Die Probezeit sollte so gestaltet werden, dass sich der Betrieb anschließend über die Eignung und Interessen des Auszubildenden ein Urteil bilden kann. Der Plan sollte in eine überschaubare Anzahl an Ausbildungseinheiten unterteilt werden. Dazu sollten Kenntnisse und Fähigkeiten zusammengefasst werden, die einzelnen Funktionen oder Abteilungen innerhalb des Betriebes zugeordnet werden können. Zuerst sollten Ausbilder grundlegende Kenntnisse, dann spezielle Fähigkeiten vermitteln. Ausbilder sollten den Plan inhaltlich so gestalten, dass der Auszubildende zum Zeitpunkt der Zwischen- und Abschlussprüfung alle bis dahin notwendigen Kenntnisse hat.
Da es in der Vergangenheit häufig kritisiert wurde, dass die Zwischenprüfung einen so unverbindlichen Charakter hat, gibt es inzwischen in einigen Berufen die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung. Anstelle der Zwischenprüfung wird hier ein erster Teil der Abschlussprüfung eingesetzt. Dieser Prüfungsteil wird auch benotet und fließt zu 20 bis 40% mit ein in die Gesamtnote der Abschlussprüfung. Pin it! WERBUNG