Andere betroffene Landkreise wurden mit Spenden und Pauschalbeträgen bedacht, im Kreis Ahrweiler geht das Geld aber direkt an die betroffenen Gemeinden. "Zeitnah, unbürokratisch und zielgerichtet" verteilen sollen es die Bürgermeister, die die Schwere der Betroffenheit im Einzelnen am besten abschätzen könnten. Das Kreditinstitut denkt darüber hinaus über Möglichkeiten nach, um langfristige Hilfe zu leisten. Wo ist ahrweiler. Dafür plane man laut dem Vorstandsvorsitzenden Sascha Monschauer, "gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen' sowie weiteren betroffenen Genossenschaftsbanken einen deutschlandweiten genossenschaftlichen Hilfsfonds zu gründen. "
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Der vierte Band des Kommentars bringt neben den zentralen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Gewerberecht aus Bund und Ländern und den für dieses Rechtsgebiet besonders wichtigen Regelungen des europäischen Rechts ausgewählte gesetzliche Vorschriften über genehmigungs- bzw. überwachungsbedürftige gewerbliche Anlagen sowie über besondere Gewerbearten. Ein über viele Jahre hinweg eingespieltes Team von Autoren aus Gewerbeverwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anwaltschaft und Rechtswissenschaft steht für die aktuelle und kompetente Information in der Kombination von Theorie und Praxis. Bis z. Liefertag ergänzt. Reihe/Serie Kommentar zur Gewerbeordnung. Loseblattausgabe | 1. 30 Sprache deutsch Einbandart Kunststoff Ordner Themenwelt Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht Schlagworte Ausführungsverordnungen • Gewerbeordnung • GewO • LBA/Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Loseblattausgaben • Zeitschrift, Loseblatt-Ausgabe / Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht ISBN-10 3-472-10570-4 / 3472105704 ISBN-13 978-3-472-10570-1 / 9783472105701 Zustand Neuware
Friauf / Fuhr Kommentar zur Gewerbeordnung: GewO Die Gewerbeordnung ist das zentrale Gesetz, welches den Gewerbebetrieb regelt und enthält sowohl die allgemeinen Anforderungen und Befugnisse für alle Gewerbetreibenden als auch Zulassungs-und Ausübungsanforderungen für besondere Gewerbe, wie etwa die Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, die Versteigerer oder die Bauträger. Das Informationsbedürfnis nach umfassender, praxisnaher und aktueller Dokumentation und Erläuterung wird in vier Bänden mit der Kommentierung der Einzelbestimmungen der Gewerbeordnung und der wichtigsten Ausführungsverordnungen gewährleistet. Im Einzelnen kommentiere Verordnungent sind: die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielVO), Pfandleiherverordnung (PfandleihVO), Bewachungsverordnung (BewachungsVO), Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (VerstV) Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV), die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) die Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) sowie die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImVermV).
Die Gewerbeordnung ist das zentrale Gesetz, welches den Gewerbebetrieb regelt und enthält sowohl die allgemeinen Anforderungen und Befugnisse für alle Gewerbetreibenden als auch Zulassungs-und Ausübungsanforderungen für besondere Gewerbe, wie etwa die Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, die Versteigerer oder die Bauträger. Das Informationsbedürfnis nach umfassender, praxisnaher und aktueller Dokumentation und Erläuterung wird in drei Bänden mit der Kommentierung der Einzelbestimmungen der Gewerbeordnung und der wichtigsten Ausführungsverordnungen gewährleistet. Im Einzelnen kommentiert sind •die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielVO), Pfandleiherverordnung (PfandleihVO), •Bewachungsverordnung (BewachungsVO), •Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) •Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (VerstV) •Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV), •die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) •die Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) sowie •das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.