Tipps und Ratschläge für Selbstständige Wenn du selbstständig bist und ein eigenes Büro mit Mitarbeitern hast, kannst du deinen Hund natürlich jederzeit mitnehmen. Verbieten kann es dir jedenfalls niemand. Sei aber auch in diesem Fall freundlich und offen gegenüber deinen Mitarbeitern und erkundige dich, ob sie mit dem Hund einverstanden ist. Ist er die ganze Zeit in deinem Büro und stört sonst niemanden ist das sicher keine Frage. Ist der Hund im Büro aktiv, könnten sich Mitarbeiter doch abgelenkt fühlen. Denke auch in diesem Fall daran, dass es Mitmenschen gibt, die allergisch sind oder Angst haben. Hunde am Arbeitsplatz sind im Kommen In unserer Arbeitswelt gibt es zwei Strömungen: Manche Betriebe werden immer rigoroser und schränken die Rechte der Arbeitnehmer ein, wo immer möglich. Anderen Betriebe werden offener und kümmern sich um ein positives Umfeld, in dem sich Menschen "pudelwohl" fühlen können. Die einen setzen auf Feng Shui, die anderen auf Betriebs-Masseure und manche auf Tiere am Arbeitsplatz.
Versicherungstechnisch wird deshalb unterschieden: Wurde ein anderer Mitarbeiter während seiner üblichen Tätigkeit durch den Hund verletzt, dann ist die Berufsgenossenschaft zuständig. In dem Fall können Regressansprüche auf den Halter zukommen. Geschah der Unfall in der Pause, auf dem Gang ins Nachbarbüro, zur Mittagspause, auf die Toilette, dann ist es ein Fall für die Hundehaftpflicht. Die Haftung für Schäden durch das Tier, besteht für den Halter unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Eine Begrenzung der Haftung ist nur denkbar, wenn die verletzte Person selbst, das Risiko erhöht hat (Provokation). Der Haftungsfall kann auch eintreten, wenn das Tier keine Aktionen gesetzt hat. Zum Beispiel könnte jemand darüber stolpern, während es schläft und sich verletzen. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Zusammenfassung Hund im Büro Grundsätzlich fehlt es an konkreten Vorschriften. Klar ist, dass der Betriebsinhaber das Hausrecht hat und deshalb ein Verbot und eine Erlaubnis aussprechen kann.
Nicht jeder Arbeitgeber ist erfreut, wenn der Vierbeiner im Büro auftaucht. Daher sollte man vorab beim Arbeitgeber eine Einwilligung einholen, am besten schriftlich. Denn ein Recht auf Tierhaltung am Arbeitsplatz gibt es nicht. Allenfalls ist auch eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll, falls der Hund etwas kaputtmacht – etwa indem er das Druckerkabel, die neuen Louboutins der Chefin oder den Tod ' s-Loafer des Chefs zerbeisst. Genauso wichtig ist auch, dass sich die Kollegen in Anwesenheit des Hundes wohl fühlen: Leidet jemand an einer Allergie? Gibt es Kollegen mit einer ausgeprägten Angst vor Hunden (Kynophobie)? Zeigen Sie Verständnis – in solchen Fällen sollte der Hund dem Büro fernbleiben und von einem Hundesitter betreut werden. Es ist wichtig, dass sich die Arbeitskollegen in Anwesenheit des Hundes wohl fühlen. (Bild: Getty Images) 2. Ruhezonen für den Hund Umgekehrt ist es genauso wichtig, dass sich der Hund im Büro wohl fühlt. Sie kennen ihren Vierbeiner am besten: Ist er im Büro entspannt, oder wirkt er gestresst?
Ich weiß, dass ich einer Katze nicht gerecht werden kann, also habe ich eben keine. Ich persönlich fände ja eine Bürokatze total cool, aber mir ist bewusst, dass es Menschen gibt, die Katzen nicht mögen (und im Gegensatz zu manchen Hundebesitzern, die jeden Menschen, der Hunde nicht mag, für ein Monster halten, nehme ich das niemandem übel), also würde ich nie darauf drängen, eine solche zu etablieren. Bei der Leidenschaft von Katzen für Schläfchen auf Tastaturen könnte es durchaus zu arbeitsleistungsvermindernden Störungen kommen. Mit Bürohunden musste ich mich aber immer wieder notgedrungen abfinden. Hat der Besitzer ein Einzelbüro, dann meinetwegen – wobei der Geruch dieser Büros, wenn man reinkommt, bisweilen recht überwältigend ist. Wobei auch das nicht immer so wirklich optimal ist. Ich erinnere mich an einen Fall, wo der Vorgesetzte der Hundebesitzerin eine heftige Hundephobie hatte – die Situation war eigentlich eine Zumutung für ihn, weil er das Büro seiner Mitarbeiterin nicht betreten konnte.
Sein ehrenamtlicher Verein berät Hundebesitzer und Unternehmen zu dem Thema. Kritisch sieht hingegen der Berliner Arbeitsrecht-Experte Alexander Bredereck das Thema Vierbeiner im Büro: "Mit einem Hund kommt etwas Unkontrollierbares ins Büro. Wenn der Rottweiler des Kollegen einem anderen mit dem Fangzahn am Ohr hängt, kann das eine Menge Ärger geben. " Der Arbeitgeber darf entscheiden Voraussetzung für Bello im Büro: Der Boss muss zustimmen. "Das Direktionsrecht regelt, dass Arbeitgeber entscheiden dürfen, ob Hunde in ihren Räumen erlaubt sind", sagt Bredereck. "Wollen Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen, müssen sie die ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten einholen. " Das gilt auch dann, wenn der Dackel nur mal ausnahmeweise mit soll, etwa weil der Hundesitter ausgefallen ist. Gibt es in dem Unternehmen noch keine Hunde, muss man von einem Verbot ausgehen. "Die Angst der anderen" Ist der Chef einverstanden, sollten Herrchen oder Frauchen auch die Kollegen fragen, ob sie mit dem Teamzuwachs leben können.
Yvonne Plagemann Fahrlehrerin der Klassen B und BE, Kauffrau für Büromanagement, Ausbilderin, staatlich anerkannte Sehtesterin Yvonne ist bei uns die Assistenz der Geschäftsführung. David Brandt Fahrlehrer der Klassen B, BE, A und D David hat jederzeit gute Laune und ist immer für einen Spaß zu haben. Seit 5 Jahren ist der Driftmotorsport sein Hobby. Und wenn es dann doch mal eine ruhige Minute sein soll, geht er sehr gerne Angeln. David schult die Klassen B, BE und A und auch im Bus kannst Du ihn finden! Jens Mungard Fahrlehrer der Klassen B und BE Maik Sieg Gelernter Maschinenbauer, Fachinformatiker und seit 1998 Fahrlehrer aller Klassen Maik ist seit 1998 Fahrlehrer für alle Klassen. Er hört am liebsten Heavy Metal Musik, spielt gerne Bordgames und verbringt seine Freizeit mit seiner Familie auf Campingplätzen in ganz Europa. Er ist ein ruhiger Fahrlehrer, hat immer ein Lächeln im Gesicht und hat viel Freude daran, Fahrschüler auszubilden. Seit 2020 schult Maik ausschließlich die Klasse D. Dirk Buhs Gelernter Maler und Lackierer und seit 1992 Fahrlehrer der Klassen A, B, BE und C, CE Dirk ist hier unser Urgestein, er ist ein sehr geduldiger Fahrlehrer.