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Im Außenverhältnis gegenüber Dritten, also Geschäftspartnern wie Banken, Versicherungen oder Handwerkern vertritt der Verwalter die WEG sogar unbeschränkt. "Das heißt, alle Verträge, die ein Verwalter abschließt, und alle Aufträge, die er vergibt, sind für die WEG bindend", sagt Gabriele Heinrich. "Dafür muss sie die Kosten übernehmen. Der Verwalter darf nur keine Grundstücksgeschäfte tätigen und keine Kredite aufnehmen. Bauliche Veränderungen (WEG-Recht) - Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltvereinArbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. " Dass die Gemeinschaft nun allein durch den Verwalter vertreten wird, bringt aber auch mehr Rechtssicherheit für Eigentümer sowie für externe Dienstleister. Zudem steht den Gemeinschaften künftig prinzipiell das Recht zu, die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis einzuschränken oder zu erweitern, argumentiert der VDIV Deutschland. Dass der bisher im Gesetz verankerte Leistungskatalog entfallen ist, räumt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften mehr Möglichkeiten ein, die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinschaft abzustimmen.
Wichtiger Anhaltspunkt bleibt hierbei der bereits bislang für die Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung geltende 10-Jahres-Zeitraum. Mit 2/3-Mehrheit beschlossene Maßnahmen Eine weitere Ausnahme ergibt sich aus § 21 Abs. 1 WEG. Wird eine bauliche Maßnahme mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert, sind ebenfalls sämtliche Wohnungseigentümer in die Pflicht zur Kostentragung eingebunden, soweit die Maßnahme nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wann im Einzelfall von einer Unverhältnismäßigkeit auszugehen sein wird, hängt maßgeblich davon ab, welche Art Baumaßnahme zur Durchführung kommen soll. Das neue WEG-Recht - Chancen und Risiken bei Sanierung und Modernisierung. Handelt es sich um eine Maßnahme der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums nach bisheriger Lesart, wird weiterhin der Grundsatz gelten, dass Wohnungseigentümer durch Bildung angemessener Rücklagen für die Finanzierung von Maßnahmen zu sorgen haben, auch wenn diese über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen.
Mit Blick auf das Kriterium einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage wird die Rechtsprechung künftig die entsprechenden Voraussetzungen ausarbeiten müssen. Was eine unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer gegenüber anderen betrifft, dürfte wohl die bislang zu den Maßnahmen der Modernisierung des § 22 Abs. ergangene Rechtsprechung weiter maßgeblich bleiben. Bei den nicht privilegierten Gestattungsmaßnahmen auf Grundlage von § 20 Abs. Bauliche Veränderung –KGK Rechtsanwälte. 3 WEG dürfte allerdings eine Beschlussverkündung ohne Einverständnis der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer auch denn nicht möglich sein, wenn die Maßnahme unterhalb der Schwelle einer grundlegenden Umgestaltung bzw. unbilligen Benachteiligung liegt. Seminar-Tipp Online-Seminar: WEG-Recht in der Praxis mit Dr. Elzer – WEG-Verwaltung: Die häufigsten Fragen/Problemfälle zur baulichen Veränderung Antworten auf Ihre Fragen zum Thema "Bauliche Veränderungen" erhalten Sie in diesem Online-Seminar aus unserer Serie "SIE FRAGEN, DR. ELZER ANTWORTET" am 2.
Beseitigungs- und Wiederherstellungsansprüche können ausgeschlossen sein, wenn deren Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt. Die Ansprüche verjähren innerhalb der Regelverjährung, also drei Jahre nach Vornahme der Beeinträchtigung zum Ende des Kalenderjahres. Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann, Essen