Beurteilung hinzufügen: Schlüssel: P154 Verfügbarkeit: auf Lager Lieferzeit: Lieferfrist: 1-3 Tage** Menge: St. €22, 90 / St. 1 m2 ( €22, 90 für 1 m2) Akustik-, Dämm-Schaumstoff Mit Folie PUR 30µm 50cm x 50cm x 1cm - 4 Stück SELBSTKLEBEND!!! Der S364MD Schaum ist ein hochwertiger Akustikschaumstoff, der unter einander für die Dämmung in Fahrzeugen, Innenräumen und zB. Tonstudios verwendet wird. Dank der Ekstra Klebeschicht ist dieser Schaumstoff besonders einfach anzubringen und zu verarbeiten!!! Vorteile: Rauschunterdrückung; selbstverlöschend; schmutzabweisende Oberfläche; leicht zu reinigen; e infach anzubringen; Anwendung: Isolierung von Maschinen und Anlagen; Isolierung der Motorhaube und Innenraum; Isolierung von Ventilationsschächten; Tonkabinen und Tonstudios; Technische Daten: S364MD Polyester -Schaum; Farbe: schwarz / anthrazit; Selbstkläbend Dichte: 35kg/m3; Blattgröße: 50x50x1cm; 4 Stück Oberfläche: glatt, geschlossen mit schwarzer Polyurethan-Folie; Entflammbarkeit: selbstverlöschendes Material; Zertifikat: Flammschutz: MVSS 302 und Fiat 50.
A2 Bauprodukte leisten auch bei einem voll entwickelten Brand keinen wesentlichen Beitrag zum Brand. B Bauprodukte leisten nur einen sehr begrenzten Beitrag zum Brand. C Bauprodukte leisten nur einen begrenzten Beitrag zum Brand. D Bauprodukte leisten einen hinnehmbaren Beitrag zum Brand. E Bauprodukte weisen ein hinnehmbares Brandverhalten auf. F Bei den Bauprodukten wurde keine Leistung festgestellt. Bodenbeläge werden in die Brandschutzklassen A fl bis F fl eingeteilt. Rohrisolationen werden in die Brandschutzklassen A L bis F L eingeteilt. Hinweis: Im Gegensatz zur DIN 4102 werden in der DIN EN 13501 keine Bauprodukte einer bestimmten Baustoffklasse zugeordnet. Klassen für die Rauchentwicklung s1 = geringe Rauchentwicklung s2 = mittlere Rauchentwicklung s3 = hohe bzw. nicht geprüfte Rauchentwicklung Klassen für brennendes Abtropfen und/oder Abfallen d0 = kein brennendes Abtropfen d1 = kein brennendes Abtropfen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden d2 = keine Leistung festgestellt Brandschutzklassen nach DIN EN 13051 Teil 1 und DIN 4102 Teil 1: Tabelle DIN 4102-1 bauaufsichtl.
01. 07. 2010 Der Bund will die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung, Lagerung und Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen wie etwa das Hakenkreuz nun doch nicht grundsätzlich unter Strafe stellen. Dies hat das Eidg. Linke warnt vor «antirussischem Rassismus» - hamburg.de. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bekannt gegeben. Das EJPD hatte zwischen Juli und Oktober 2009 dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorschläge des Bundes sind bei Parteien und Organisationen mehrheitlich durchgefallen, weil die Bestimmung nur sehr schwierig anzuwenden wäre. Auch stand dem geplanten Artikel 261ter StGB skeptisch gegenüber. Klar ist, dass nach geltendem Recht die Verwendung dieser Symbole verboten ist, wenn damit öffentlich für eine rassistische Ideologie geworben wird. Keine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole; Vernehmlassungsteilnehmer machten Anwendungsschwierigkeiten geltend Medienmitteilung des EJPD vom 30. Juni 2010 Der Hitlergruss bleibt in der Schweiz erlaubt – Die Gründe des Bundesrats dafür sind nicht stichhaltig (online nicht mehr verfügbar) Eidg.
wird 1. In welchem Jahr trat das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in der Schweiz in Kraft? Correct Faux Partiellement correct Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung trat am 29. Symbole gegen rassismus das. Dezember 1994 in Kraft, nachdem die neue Antirassismusstrafnorm in einer Volksabstimmung angenommen worden war. Passer à la question n°2 Ihre Meldung Sie haben die Möglichkeit, ein diskriminierendes Erlebnis schriftlich zu melden, je nach Wunsch mit Ihrem Namen oder anonym. Vorfall melden Dokumentation und Unterlagen In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Dokumente, Leitfäden, didaktische Werkzeuge und Berichte von « Info-Rassismus Freiburg ». Dokumentation
Absehbar ist zum andern ein anheizendes Versteckspiel in der Verwendung rassistischer Symbole. Gleichzeitig ist ein breit gefasstes Verbot gesellschaftlich gesehen riskant, denn so wird die Problematik des Rassismus noch stärker auf die strafrechtlichen Aspekte fokussiert. Effektiver als staatliche Repression ist dagegen die gesellschaftliche Ausgrenzung des Rechtsextremismus. Dies bedingt die Förderung entsprechender Projekte und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure. Symbole gegen rassismus von. Gegen das Verbot spricht nach Auffassung von zudem, dass inhaltlich gesehen eine Ergänzung gar nicht nötig wäre – wenn die Gerichte zu einer entsprechenden Auslegung der bestehenden Rassismusstrafnorm (Art. 261 StGB) bereit wären. Die Gerichte könnten bereits jetzt öffentliche Darstellungen rassistischer Symbole sanktionieren, vorausgesetzt es findet damit zugleich eine (werbende) Verbreitung rassistischer Ideologien, ein Aufreizen zu rassistischer Diskriminierung oder eine rassistische Herabsetzung einer spezifischen Person statt.