2) Ist der strenge Zeitraumbezug gegeben? Transitorische rechnungsabgrenzungsposten beispiel. $\ \Rightarrow $ wenn ja: transitorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen, $\ \Rightarrow $ wenn nein: antizipatorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen. 3) Welcher der folgenden Fälle liegt vor? a) Ausgabe jetzt, Aufwand später (transitorischer RAP, speziell aktivischer ARAP), b) Einnahme jetzt, Ertrag später (transitorischer RAP, speziell passivischer RAP), c) Aufwand jetzt, Ausgabe später (antizipativer RAP, speziell sonstige Verbindlichkeit), d) Ertrag jetzt, Einnahme später (antizipativer RAP, speziell sonstige Forderung).
Rechnungsabgrenzung buchen aktiver rechnungsabgrenzungsposten und passiver rechnungsabgrenzungsposten arap prap erklärung buchungssätze übungen sowie buchhaltungssoftware kostenlos downloaden. Der aktive rechnungsabgrenzungsposten wird gebraucht wenn man in einer periode etwas bezahlt aber der aufwand eigentlich erst für die nächste periode zählt. Die miete pro monat beträgt 1000 è für januar und februar werden 2000 gezahlt.
Von den Gutscheinen wurden 80% eingelöst - notwendige Rechnungsabgrenzung beim Abschluss? Frage: Um welchen Aufwand oder Ertrag geht es? > Es geht um Warenertrag. Frage: Ist der Aufwand oder Ertrag gemäss 1. Frage zu klein oder zu gross? > Der in der aktuellen Rechnungsperiode erfasste Warenertrag ist zu gross: Von den erfassten 30 gehören nur 24 die aktuelle Periode. Deshalb muss der Warenertrag um 6 verkleinert werden ("Soll"). "Haben" bleibt frei und wird mit dem Konto «Transitorische Passiven (TP, Passive Rechnungsabgrenzung)» besetzt. Soll: Warenertrag Haben: Transitorische Passiven (TP, Passive Rechnungsabgrenzung) Betrag: 6 Ein Unternehmen nimmt am 31. März per Bank ein Passivdarlehen (lf. ) von 50 (Kurzzahl) auf. Der Zins von 8% wird nachschüssig bezahlt, d. h. jeweils nach Ablauf eines Jahres - notwendige Rechnungsabgrenzung beim Abschluss? Frage: Um welchen Aufwand oder Ertrag geht es? > Es geht um Zinsaufwand. Frage: Ist der Aufwand oder Ertrag gemäss 1. Rechnungsabgrenzungsposten - Bilanzsteuerrecht. Frage zu klein oder zu gross?
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